AGB – DOCU Xplorer

der DOCUmedia.at gmbh, Fürbergstraße 18-20, A-5020 Salzburg

Firmenbuchnummer: 146251 a (LG Salzburg)
UID Nummer: ATU42337609

(im Folgenden als „Anbieter“ bezeichnet)

gültig ab 01.02.2023

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Anbieters mit dem Auftraggeber. Auftraggeber können natürliche und juristische Personen sein, die Unternehmer im Sinne der §§ 1 bis 3 UGB sind. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von diesen AGB abweichen, ihnen entgegenstehen oder sie ergänzen werden keinesfalls Vertragsbestandteil.

2. Angebot und Vertragsabschluss:

Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich und verlieren nach Ablauf von 3 Monaten ihre Gültigkeit. Der Vertrag kommt mit der rechtzeitigen schriftlichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

3. Nebenabreden:

Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündlich getroffene Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.

4. Preise- und Preisanpassung:

Im Zweifel verstehen sich die vertragsgemäß vereinbarten Preise exklusive Steuern und Abgaben, insbesondere exklusive Umsatzsteuer.

Der Anbieter wird eine einseitige Erhöhung des Entgelts spätestens 3 Monate vor der erstmaligen Verrechnung des erhöhten Entgelts ankündigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb des dreimonatigen Zeitraums zwischen Ankündigung und erstmaliger Verrechnung des erhöhten Entgelts mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Erhöhung des Entgelts gegenüber der Erweiterung des Funktions- und Leistungsumfangs oder der Steigerung der tatsächlichen für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten unverhältnismäßig ist.

5. Zahlung:

Das vertragsgemäß vereinbarte Entgelt für die vom Anbieter erbrachten Leistungen ist mangels anderslautender Vereinbarung nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber zu bezahlen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Vorauszahlung zu fordern. Wenn auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist die Zahlung 8 Werktage (Montag bis einschließlich Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage) nach Rechnungsdatum fällig. Maßgeblich ist das Einlangen des Rechnungsbetrags auf dem in der Rechnung angegebenen Konto des Anbieters. Hat der Auftraggeber den Anbieter ermächtigt, fällige Beträge mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, erfolgt der Einzug frühestens 8 Werktage nach Rechnungsdatum von dem vom Auftraggeber bekannt gegebenen Konto. Ist ein Einzug nicht möglich, etwa weil das Bankinstitut die Lastschrift ablehnt oder zurückweist, trägt der Auftraggeber alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Gebühren für die Rückgabe der Lastschriften. Dies gilt auch im Fall eines Widerrufs der Lastschrift durch den Auftraggeber.

Der Auftraggeber befindet sich im Zahlungsverzug, wenn die Zahlung nicht zur Fälligkeit auf dem Konto des Anbieters einlangt, wenn ein Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren nicht durchgeführt werden kann, oder wenn ein Widerruf der Lastschrift erfolgt. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren (konkret zu beweisenden) Verzugsschadens Zinsen in der Höhe von 12% p.a. in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber Mahnspesen in der in § 458 UGB genannten Höhe, angemessene Ausforschungskosten sowie gerichtliche und außergerichtliche Eintreibungskosten des Anbieters oder von diesem beauftragter Dritter (insbesondere von Rechtsanwälten) nach dem gesetzlichen Rechtsanwaltstarif zu ersetzen. Die Verrechnung von Mahnspesen ist ab der ersten Mahnung zulässig.

6. Gewährleistung:

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber die vom Anbieter geschuldete Leistung erhalten hat. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Mängel der vom Anbieter erbrachten Leistung sind umgehend, spätestens aber 10 Werktage ab Übergabe, schriftlich zu rügen, wobei das Absenden der Mängelrüge fristwahrend ist. Bei Versäumung der 10-tägigen Rügefrist können hinsichtlich des betreffenden Mangels keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

7. Haftung:

Außerhalb des Anwendungsbereichs des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter, sonstige mittelbare- und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Im Fall der Haftung des Anbieters ist seine Ersatzpflicht für jedes schadensverursachende Ereignis mit EUR 1.000 beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vom Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Personenschäden.

8. Datenschutz:

Personenbezogene Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen.

9. Zustimmung zum Erhalt von elektronischer Post:

Mit dem Abschluss des Vertrags mit dem Anbieter erteilt der Auftraggeber sein Einverständnis zum Erhalt von vom Anbieter versandter elektronischer Post, insbesondere Newslettern und Werbe-E-Mails, auch wenn sich die darin enthaltene Information oder Werbung nicht auf eigene Produkte oder Dienstleistungen des Anbieters bezieht. Dieses Einverständnis kann jederzeit per formloser Mitteilung an info@docu.at widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter keinen Einfluss.

10. Vertragsübergang:

Die Übertragung des Vertrages vom Auftraggeber auf einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Stimmt der Anbieter einer solchen Vertragsübertragung zu, gehen alle Rechte und Pflichten auf den Dritten als neuen Vertragspartner über. Die Haftung des Auftraggebers als Solidarschuldner gemeinsam mit dem neuen Vertragspartner für alle Entgeltforderungen und sonstigen Ansprüche, die bis zur Vertragsübertragung entstanden sind, bleibt davon unberührt.

11. Änderungen der AGB:

Der Anbieter ist jederzeit zu Änderungen dieser AGB berechtigt. Derartige Änderungen der AGB sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam und gelten ab ihrer Mitteilung an den Auftraggeber, sofern der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs gegen Änderungen der AGB, die sachlich gerechtfertigt sind, hat der Anbieter das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung einseitig aufzulösen. Die Auflösung mit sofortiger Wirkung muss vom Anbieter binnen 10 Werktagen nachdem ihm der Widerspruch des Auftraggebers zugegangen wird, erklärt werden.

12. Kontaktdaten, vertragsrelevante Korrespondenz:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle Änderungen seines Namens oder seiner Firma, seiner Rechtsform, seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse und – sofern er den Anbieter ermächtigt hat, fällige Beträge mittels SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen – seiner Bankverbindung mitzuteilen.

Der Anbieter kann dem Auftraggeber jegliche vertragsrelevante Korrespondenz, einschließlich Erklärungen, mit denen er vertraglich oder gesetzlich vorgesehene Gestaltungsrechte ausübt, sowie Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen per E-Mail an jene E-Mail-Adresse zustellen, die der Auftraggeber dem Anbieter entweder bei Vertragsabschluss oder in weiterer Folge während des aufrechten Vertragsverhältnisses zuletzt mitgeteilt hat.

Postalisch übermittelte vertragsrelevante Korrespondenz in Form von Briefsendungen gilt, auch wenn sie dem Auftraggeber nicht tatsächlich zugegangen ist, als zugestellt, wenn sie an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene Anschrift übermittelt wurde. In diesem Fall gilt die Zustellung an eine innerhalb von Österreich gelegene Adresse am dritten Werktag ab Aufgabedatum als bewirkt.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand:

Auf Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters ausschließlich zuständig.

B. Sonderbestimmungen zur Online-Datenbank „BauData XPLORER“

Für Verträge über die Nutzung der Online-Datenbank „Baudata XPLORER“ gelten die Sonderbestimmungen dieses Abschnitts B. zusätzlich und ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen gemäß Abschnitt A. dieser AGB. Bei Abweichungen oder Widersprüchen gehen die Sonderbestimmungen in diesem Abschnitt B. den Allgemeinen Bestimmungen gemäß Abschnitt A. vor.

1. Leistungsgegenstand:

Der Anbieter stellt dem Auftraggeber die Online-Datenbank „BauData XPLORER“ („Online-DB“) zur Nutzung zur Verfügung. Der Leistungs- und Funktionsumfang der Online-DB ergibt sich aus der konkreten vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Anbieter.

2. Änderungen des Leistungsgegenstandes:

Eine Änderung des Leistungs- und Funktionsumfangs der Online-DB ist durch schriftliche vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Auftraggeber möglich. Dem geänderten Vertragsverhältnis liegt jeweils die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Änderungsvereinbarung geltende Fassung dieser AGB zugrunde.

Der Anbieter behält sich überdies vor, die Online-DB und ihre Inhalte jederzeit zu ändern und an aktuelle Anforderungen, insbesondere infolge einer Änderung der für die Bereitstellung der Online-DB und deren Inhalte maßgeblichen rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen oder in Hinblick auf den Stand der Technik, die Optimierung des Systems oder die Nutzerfreundlichkeit, anzupassen. Führt eine solche Änderung zu einer nicht bloß unerheblichen Reduktion des dem Auftraggeber geschuldeten Leistungsumfangs, kann der Auftraggeber eine der Verringerung des Leistungsumfangs entsprechende Minderung der Vergütung verlangen.

3. Verfügbarkeit:

Der Anbieter ermöglich dem Auftraggeber den Zugriff auf die Online-DB über das Internet. Die Leistungspflicht des Anbieters besteht dabei ausschließlich in der Bereitstellung der Online-DB mit dem vereinbarten Leistungs- und Funktionsumfang auf einem an das Internet angeschlossenen Server sowie eines webbasierten Front-Ends („Benutzeroberfläche“), das dem Auftraggeber die entsprechende Nutzung der Online-DB ermöglicht. Die Verantwortung des Anbieters erstreckt sich demnach nur bis zum Übergabepunkt der von ihm betriebenen Server und Computersysteme zum Internet, nicht aber auf die Computersysteme des Auftraggebers oder Kommunikationsnetze, Datenübertragungsleitungen, Gateways oder sonstige technische Infrastruktur jenseits des Übergabepunkts.

Die Bereitstellung der Online-DB durch den Anbieter erfolgt unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit sowie Verfügbarkeit und auf Grundlage des jeweiligen Standes der Technik. Kurzfristige Unterbrechungen in der Verfügbarkeit der Online-DB bis zu maximal einem Kalendertag pro Monat, die auf geplante und vom Anbieter vorab angekündigte Wartungs- oder Aktualisierungsarbeiten an der Online-DB, dem Server des Anbieters oder dem Front-End zurückzuführen sind, sind nicht als Verletzung der Leistungspflicht des Anbieters anzusehen. Maßgeblich ist die Verfügbarkeit der Datenbank am Übergabepunkt des Datenbanksystems zum Internet. Im Fall von Unterbrechungen oder Störungen in der Bereitstellung der Online-DB, die eine Verletzung der Leistungspflicht des Anbieters darstellen, kann der Auftraggeber vom Anbieter das für die Dauer der Leistungspflichtverletzung anteilige Entgelt zurückfordern.

Für Unterbrechungen der Verfügbarkeit oder Störungen bei der Nutzung der Online-DB, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Verantwortung des Anbieters liegen oder die sonst außerhalb seiner Kontrolle und seines Einflussbereiches liegen (zB Beschädigungen oder Manipulationen der technischen Infrastruktur des Anbieters durch Dritte, die nicht seine Erfüllungsgehilfen sind; behördliche bzw gerichtliche Anordnungen oder Maßnahmen; Arbeitskampfmaßnahmen sowie sonstige Fälle höherer Gewalt) trifft den Anbieter keine Haftung. Eine Rückerstattung von Entgelten erfolgt in derartigen Fällen nicht.

4. Nutzungsrecht:

Die vom Anbieter bereitgestellte Online-DB genießt Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz (§§ 40f ff, §§ 76c ff UrhG). Der Auftraggeber ist für die Dauer des Vertragsverhältnisses berechtigt, die Online-DB in seinem Unternehmen im Sinne einer normalen Verwertung im normalen Geschäftsgang für eigene Zwecke zu benutzen. Jegliche darüber hinausgehende Verwertung der Online-DB, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zurverfügungstellung von wesentlichen Teilen der Online-DB, oder die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung, oder öffentliche Wiedergabe von auch nur unwesentlichen Teilen der Online-DB sind ausdrücklich untersagt. Der Einsatz von Webcrawlern, Spider-Programmen oder Robots, Metasuchmaschinen oder vergleichbaren Technologien, die automatisiert Inhalte aus der Online-DB abrufen ist jedenfalls untersagt.

Die Nutzung der Online-DB im Unternehmen des Auftraggebers ist auf die vertraglich zwischen Anbieter und Auftraggeber vereinbarte Anzahl der berechtigten Nutzer („XPLORER User“) beschränkt. Berechtigte Nutzer („XPLORER User“) dürfen nur Personen sein, die dauerhaft im Unternehmen des Auftraggebers beschäftigt sind.

5. Inhalte der Online-DB:

Die Inhalte der Online-DB werden von Dritten bereitgestellt. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf diese Inhalte und unterzieht sie keinerlei Prüfung. Der Anbieter übernimmt daher keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit, Brauchbarkeit, technische Verarbeitbarkeit oder sonstige tatsächliche oder rechtliche Eigenschaften der Inhalte der Online-DB.

Jegliche Nutzung von Inhalten der Online-DB, insbesondere von Dateien, die der Auftraggeber aus der Online-DB bezieht („herunterlädt“), erfolgt auf sein eigenes Risiko. Eine Haftung des Anbieters für Schäden oder Nachteile, die dem Auftraggeber aus einer Nutzung solcher Dateien entstehen, insbesondere infolge von in solchen Dateien enthaltener Schadsoftware (zB Viren, Spyware, Malware), ist ausgeschlossen.

Der Anbieter verfügt überdies über keinerlei Rechte an den in der Online-DB vorhandenen Inhalten. Mit der Einräumung des Rechts zur Nutzung der Online-DB ist daher keine Einräumung irgendwelcher Rechte an ihren Inhalten verbunden.

6. Nutzergenerierte Daten:

Zu bestimmten Inhalten der Online-DB können der Auftraggeber oder die berechtigten Nutzer („XPLORER User“) Anmerkungen, Kommentare oder sonstige Daten oder Informationen speichern („nutzergenerierte Daten“). Derartige nutzergenerierte Daten sind nur für den Auftraggeber und dessen berechtigten Nutzer („XPLORER User“) sichtbar und werden dritten Nutzern der Online-DB nicht zugänglich gemacht. Der Anbieter prüft vom Auftraggeber oder seinen berechtigten Nutzern („XPLORER Usern“) gespeicherte nutzergenerierte Daten nicht und übernimmt keinerlei Haftung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit, Brauchbarkeit, technische Verarbeitbarkeit, dauerhafte Verfügbarkeit oder sonstige tatsächliche oder rechtliche Eigenschaften. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Erfassung und Verarbeitung nutzergenerierter Daten und haftet überdies nicht für Schäden oder Nachteile des Auftraggebers infolge eines gänzlichen oder teilweisen Verlusts von nutzergenerierten Daten, unabhängig davon, ob ein solcher Verlust vom Anbieter, etwa infolge von Wartungsarbeiten an der Online-DB oder an technischer Infrastruktur, verursacht wurde oder nicht.

7. Nutzungsvoraussetzungen:

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang und die Nutzbarkeit der Online-DB geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere in Bezug auf die eingesetzte Computerhardware, die verfügbare Internetverbindung und Browsersoftware. Der Anbieter wird die Online-DB und die der Online-DB zugrundeliegende technische Infrastruktur laufend weiterentwickeln bzw verbessern und an den aktuellen Stand der Technik anpassen. Es obliegt es dem Auftraggeber, für die weitere Nutzung der Online-DB allfällig notwendige Modifikationen an der bei ihm eingesetzten technischen bzw Computer-Infrastruktur vorzunehmen. Über maßgebliche Veränderungen Online-DB oder der dieser zugrundeliegenden technischen Infrastruktur wird der Anbieter den Auftraggeber zeitgerecht vorab informieren.

8. Laufzeit und Kündigung:

Mangels einer ausdrücklichen anderslautenden schriftlichen Vereinbarung, wird der Vertrag über die Nutzung der Online-DB auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Die konkrete Vertragslaufzeit („Bezugsdauer“) ergibt sich ebenso aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Auftraggeber wie die Modalitäten der Vertragsbeendigung.

Das Recht von Auftraggeber und Anbieter, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen („außerordentliche Kündigung“) bleibt jedenfalls unberührt. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt jedenfalls vor, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen mehr als einmal pro Vertragsjahr trotz Mahnung nicht nachkommt.

Unabhängig von Art und Grund der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftraggeber jedenfalls alle bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehenden Forderungen des Anbieters zu bezahlen.

9. Entgelt, Zahlungsbestimmungen:

Für die Bereitstellung der Online-DB zur Nutzung leistet der Auftraggeber dem Anbieter ein monatliches Entgelt in der vertraglich vereinbarten Höhe. Wenn nicht anders vereinbart, ist das Entgelt jeweils monatlich im Voraus, nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

Sofern die Online-DB nach Vertragsschluss in ihrem Funktions- und Leistungsumfang maßgeblich erweitert wird, ist der Anbieter berechtigt, das Entgelt einseitig entsprechend der Erweiterung zu erhöhen. Der Anbieter ist überdies berechtigt, das Entgelt einseitig zu erhöhen, soweit sich nach Vertragsschluss die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten, insbesondere die Kosten der Wartung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur, die Kosten für Kundenservice oder die allgemeinen Verwaltungskosten insgesamt erhöht haben.

10. Pflichten des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Nutzung der Online-DB erforderlichen Zugangsdaten und Passwörter, welche der Anbieter ihm zuweist, für unbefugte Dritte unzugänglich aufbewahren und geheim zu halten, sodass eine Nutzung der Online-DB durch Unberechtigte nicht möglich ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass diese Bestimmungen betreffend Geheimhaltung und Aufbewahrung von Zugangsdaten und Passwörtern auch von den berechtigten Nutzern („XPLORER User“) eingehalten werden.

Der Auftraggeber wird den Anbieter bei Kenntnis einer vertragswidrigen Nutzung der Online-DB unverzüglich unterrichten. Darüber hinaus hat der Auftraggeber dem Anbieter auf dessen Verlangen Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Online-DB in seinem Unternehmen zu erteilen, wenn Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung der Online-DB vorliegen. Unabhängig davon ist der Anbieter berechtigt, bei Anhaltspunkten für eine Nutzung der Online-DB durch Unbefugte oder für eine sonst vertragswidrige Nutzung der Online-DB technische Maßnahmen zu treffen, um eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus zu verhindern, insbesondere den Zugang zur Online-DB für den Auftraggeber insgesamt oder für einzelne berechtigte Nutzer („XPLORER User“) zu sperren. Im Übrigen behält sich der Anbieter sämtliche Rechte, die ihm aus einer vertragswidrigen Nutzung der Online-DB durch den Auftraggeber zustehen, vor, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadenersatz.

Der Auftraggeber ist selbst für die Rechtmäßigkeit jeglicher von ihm vorgenommenen Benutzung oder Verwertung der Online-DB und von deren Inhalten, inklusive nutzergenerierter Daten, verantwortlich und verpflichtet, dabei die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts und des Lauterkeitsrechts, einzuhalten sowie allfällige Rechte Dritter, insbesondere Patent- Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, uneingeschränkt zu beachten. Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen des Auftraggebers infolge dessen Nutzung der Online-DB oder deren Inhalte. Der Auftraggeber wird den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund der Nutzung der Online-DB oder deren Inhalte durch den Auftraggeber, seine Dienstnehmer, Erfüllungsgehilfen oder ihm sonst zurechenbare Personen vollständig schad- und klaglos halten.

11. Gewährleistung:

Der Anbieter leistet Gewähr für die Bereitstellung und Verfügbarkeit der Online-DB gemäß Punkt B.3. dieser AGB und für den vertraglich vereinbarten Leistungs- und Funktionsumfang. Darüber hinaus übernimmt der Anbieter keinerlei Gewährleistung für bestimmte Eigenschaften oder eine Brauchbarkeit der von ihm bereitgestellten Dienste für die Zwecke des Kunden.

Der Anbieter wird Mängel der vom ihm geschuldeten Leistung innerhalb angemessener Frist beheben. Es obliegt dem Auftraggeber, dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Die Beweislast dafür, dass ein Mangel vom Anbieter zu verantworten ist, insbesondere, dafür, dass die Ursache einer Unterbrechung oder Störung der Verfügbarkeit der Online-DB im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt, liegt jeweils beim Auftraggeber.

C. Sonderbestimmungen zur „XPLORER-App“

Für Verträge, welche die Nutzung der Online-Datenbank „Baudata XPLORER“ über die „XPLORER-App“ erfassen, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen gemäß Abschnitt A. und den Sonderbestimmungen gemäß Abschnitt B. dieser AGB zusätzlich die Sonderbestimmungen dieses Abschnitts C. Bei Abweichungen oder Widersprüchen gehen die Sonderbestimmungen in diesem Abschnitt C. den Sonderbestimmungen des Abschnitts B., und diese den Allgemeinen Bestimmungen gemäß Abschnitt A. vor.

1. Leistungsgegenstand:

Der Anbieter ermöglicht dem Auftraggeber die Nutzung der Online-Datenbank „BauData XPLORER“ („Online-DB“) über eine Anwendungssoftware für Smartphones und Tablets („XPLORER-App“). Die Nutzung der Online-DB über die XPLORER-App ist dabei nur in eingeschränktem Umfang möglich, einzelne Funktionen der Online-DB können bei Zugriff über die XPLORER-App nicht genutzt werden.

2. Nutzungsvoraussetzungen:

Voraussetzung der Nutzung der Online-DB über die XPLORER-App ist die Installation der App auf einem Endgerät des Auftraggebers mit einem unterstützten Betriebssystem, sowie die Zustimmung des Auftraggebers zu den Nutzungs- und Lizenzbestimmungen für die Nutzung der XPLORER-App. Die XPLORER-App kann über die Vertriebsplattform des jeweiligen unterstützten Betriebssystems (zB „App Store“, „Google Play“ etc.) bezogen und installiert werden. Für die Nutzung der jeweiligen Vertriebsplattform und den Bezug der XPLORER-App über diesen sind die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertriebsform maßgeblich.

3. Nutzungsbedingungen:

Die Bedingungen für die Nutzung der XPLORER-App durch den Auftraggeber richten sich nach den für diese maßgeblichen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen.

4. Haftung für die Nutzung der XPLORER-App:

Die Haftung des Anbieters in Zusammenhang mit der Nutzung der XPLORER-App durch den Auftraggeber richtet sich nach den für diese maßgeblichen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen. Die Haftungsbeschränkungen gemäß diesen AGB bleiben davon jedenfalls unberührt.

D. Sonderbestimmungen zum „XPLORER-Kalender-PlugIn“

Für Verträge, welche die Nutzung des Kalender-PlugIns zur Online-Datenbank „Baudata XPLORER“ („XPLORER-Kalender-PlugIn“) erfassen, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen gemäß Abschnitt A. und den Sonderbestimmungen gemäß Abschnitt B. dieser AGB zusätzlich die Sonderbestimmungen dieses Abschnitts D. Bei Abweichungen oder Widersprüchen gehen die Sonderbestimmungen in diesem Abschnitt D. den Sonderbestimmungen des Abschnitts B., und diese den Allgemeinen Bestimmungen gemäß Abschnitt A. vor.

1. Leistungsgegenstand:

Der Anbieter ermöglicht dem Auftraggeber, mittels des Kalender-PlugIns zur Online-Datenbank „Baudata XPLORER“ („XPLORER-Kalender-PlugIn“), in der Online-DB enthaltene Termine automatisiert in seine am lokalen Endgerät verfügbare Kalendersoftware zu übernehmen.

2. Nutzungsvoraussetzungen:

Voraussetzung der Nutzung des „XPLORER-Kalender-PlugIn“ ist seine Installation auf einem Endgerät des Auftraggebers mit einem unterstützten Betriebssystem, sowie die Zustimmung des Auftraggebers zu den Nutzungs- und Lizenzbestimmungen für die Nutzung des „XPLORER-Kalender-PlugIn“. Das „XPLORER-Kalender-PlugIn“ kann über die Website des Auftraggebers bezogen und installiert werden.

3. Nutzungsbedingungen:

Die Bedingungen für die Nutzung des „XPLORER-Kalender-PlugIn“ durch den Auftraggeber richten sich nach den dafür maßgeblichen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen.

4. Haftung für die Nutzung des „XPLORER-Kalender-PlugIn“:

Die Haftung des Anbieters in Zusammenhang mit der Nutzung des „XPLORER-Kalender-PlugIn“ durch den Auftraggeber richtet sich nach den hierfür maßgeblichen Nutzungs- und Lizenzbestimmungen. Die Haftungsbeschränkungen gemäß diesen AGB bleiben davon jedenfalls unberührt.

E. DOCUmedia Cloud Connect

Für Verträge über die Nutzung des Dienstes „DOCUmedia Cloud Connect“ gelten die Sonderbestimmungen dieses Abschnitts E. zusätzlich und ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen gemäß Abschnitt A. sowie den Sonderbestimmungen zur Online-Datenbank „BauData XPLORER“ gemäß Abschnitt B. dieser AGB. Bei Abweichungen oder Widersprüchen gehen die Sonderbestimmungen in diesem Abschnitt E. den Sonderbestimmungen des Abschnitts B., und diese den Allgemeinen Bestimmungen gemäß Abschnitt A. vor.

1. Leistungsgegenstand:

Der Anbieter stellt dem Auftraggeber den Dienst „DOCUmedia Cloud Connect“ zur Verfügung. Dieser Dienst wird in den Varianten „Basic“ und „Enterprise“ angeboten:
Variante „Basic“:
In der Variante „Basic“ überträgt der Anbieter dem Auftraggeber ein definiertes Datenset aus der Online-Datenbank „Baudata XPLORER“ („Online-DB“) in einem strukturierten Format in einen Cloud-Speicher und synchronisiert die übertragenen Daten laufend mit dem Datenbestand der Online-DB. Die übertragenen Daten können vom Auftraggeber mittels einer Software eines Drittanbieters („Middleware“) aus dem Cloud-Speicher ausgelesen und in das Customer Relationship Management System („CRM-System“) des Kunden eingespielt werden. Darüber hinaus ist auch ein unmittelbares Auslesen der Daten aus dem Cloud-Speicher möglich. Der Cloud-Speicher wird dem Auftraggeber vom Anbieter über einen externen Cloud-Dienstebetreiber bereitgestellt.
Variante „Enterprise“:
In der Variante „Enterprise“ überträgt der Anbieter dem Auftraggeber ein definiertes Datenset aus der Online-Datenbank „Baudata XPLORER“ („Online-DB“) in einem strukturierten Format gemäß den vom Auftraggeber bekannt gegebenen Schnittstelleninformationen direkt in das CRM-System des Auftraggebers und synchronisiert die übertragenen Daten laufend mit dem Datenbestand der Online-DB.
Der genaue Leistungs- und Funktionsumfang des Dienstes „DOCUmedia Cloud Connect“ ergibt sich aus der konkreten vertraglichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Auftraggeber.

2. Änderungen des Leistungsgegenstandes:

Eine Änderung des Leistungs- und Funktionsumfangs des Dienstes „DOCUmedia Cloud Connect“ ist durch schriftliche vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Auftraggeber möglich. Dem geänderten Vertragsverhältnis liegt jeweils die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Änderungsvereinbarung geltende Fassung dieser AGB zugrunde.
Der Anbieter behält sich überdies vor, den Dienst „DOCUmedia Cloud Connect“ oder einzelne Elemente desselben an aktuelle Anforderungen, insbesondere infolge einer Änderung der maßgeblichen rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen oder in Hinblick auf den Stand der Technik, anzupassen. Führt eine solche Änderung zu einer nicht bloß unerheblichen Reduktion des dem Auftraggeber geschuldeten Leistungsumfangs, kann der Auftraggeber eine der Verringerung des Leistungsumfangs entsprechende Minderung der Vergütung verlangen.

3. Nutzungsvoraussetzungen:

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes „DOCUmedia Cloud Connect“ ist ein zwischen Anbieter und Auftraggeber aufrecht bestehender Vertrag über die Nutzung der Online-Datenbank „Baudata XPLORER“.
Darüber hinaus ist Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes „DOCUmedia Cloud Connect“ in der Variante „Enterprise“, dass der Auftraggeber eines der vom Anbieter in den dem Auftraggeber vorgelegten Angebotsunterlagen bekannt gegebenen CRM-Systeme nutzt.

4. Leistungspflichten des Anbieters:

Der Anbieter richtet den Dienst „DOCUmedia Cloud Connect“ für die Nutzung durch den Auftraggeber in der vereinbarten Variante ein, stellt dem Auftraggeber das vertraglich vereinbarte Datenset zur Verfügung und führt die laufende Synchronisation der übertragenen Daten mit dem Datenbestand der Online-DB durch. Im Einzelnen sind die in diesem Zusammenhang bestehenden Leistungspflichten des Anbieters in der Leistungsbeschreibung gemäß der vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Anbieter definiert.
Die Übertragung und Synchronisation von Daten durch den Anbieter im Rahmen des Dienstes „DOCUmedia Cloud Connect“ erfolgt unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit sowie Verfügbarkeit und auf Grundlage des jeweiligen Standes der Technik. Kurzfristige Unterbrechungen in der Verfügbarkeit des Dienstes, die auf geplante und vom Anbieter vorab angekündigte Wartungs- oder Aktualisierungsarbeiten, insbesondere an der Online-DB, dem Server des Anbieters oder sonstiger IT-Infrastruktur des Anbieters zurückzuführen sind, sind nicht als Verletzung der Leistungspflicht des Anbieters anzusehen.

5. Pflichten des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anforderung des Anbieters die für die Erfüllung von dessen Leistungspflichten erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu setzen. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Anbieter im erforderlichen Maße – online oder physisch – Zugang zu seinen IT-Systemen zu gewähren und die zur Herstellung der Interoperabilität zwischen der Online-DB und den IT-Systemen des Auftraggebers erforderlichen Informationen (insbesondere Zugangsdaten und Schnittstelleninformationen) bereitzustellen.

6. Gewährleistung und Haftung:

Der Anbieter haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Leistungspflichten und das Vorhandensein der in der konkreten vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Anbieter definierten Funktionen und Eigenschaften des Dienstes „DOCUmedia Cloud Connect“ sowie die Interoperabilität mit den IT-Systemen des Auftraggebers und der darauf implementierten Software, wenn und soweit diese die vom Auftraggeber im Rahmen des Vertragsabschlusses bekanntgegebenen Eigenschaften und Spezifikationen aufweisen.

Für Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit, des Funktionierens oder sonstiger Mängel des Dienstes „DOCUmedia Cloud Connect“, die infolge von Änderungen an den IT-Systemen des Auftraggebers oder der darauf implementierten Software, insbesondere infolge von Änderungen in der Hardware-Konfiguration oder von Updates oder Upgrades von Computerprogrammen, eintreten, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Kommen Beeinträchtigungen oder Mängel des Dienstes innerhalb von 30 Kalendertagen hervor, nachdem Änderungen an den IT-Systemen des Auftraggebers oder der darauf implementierten Software vorgenommen wurden, wird vermutet, dass diese Beeinträchtigungen oder Mängel durch die betreffenden Änderungen verursacht wurden. Leistungen zur (Wieder-)Herstellung der vollen Funktionen und Eigenschaften des Dienstes „DOCUmedia Cloud Connect“ sowie die Interoperabilität mit den geänderten IT-Systemen des Auftraggebers und der darauf implementierten Software werden vom Anbieter gegen gesondertes Entgelt aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen Anbieter und Auftraggeber erbracht.

Die Übertragung von Daten im Rahmen des Dienstes „DOCUmedia Cloud Connect“ erfolgt über das Internet. Die Verantwortung des Anbieters für die Datenübertragung und Verfügbarkeit des Dienstes erstreckt sich nur bis zum Übergabepunkt der von ihm betriebenen Server und Computersysteme zum Internet, nicht aber auf die Computersysteme des Auftraggebers oder Dritter oder Kommunikationsnetze, Datenübertragungsleitungen, Gateways oder sonstige technische Infrastruktur jenseits des Übergabepunkts. Für Unterbrechungen der Verfügbarkeit oder Störungen der Datenübertragung oder der sonstigen Nutzbarkeit des Dienstes „DOCUmedia Cloud Connect“, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Verantwortung des Anbieters liegen oder die sonst außerhalb seiner Kontrolle und seines Einflussbereiches liegen (zB Fehler in Softwareprodukten von Drittanbietern oder Störungen von Diensten, insbesondere Cloud-Diensten, dritter Anbieter; Beschädigungen oder Manipulationen der technischen Infrastruktur des Anbieters durch Dritte, die nicht seine Erfüllungsgehilfen sind; behördliche bzw gerichtliche Anordnungen oder Maßnahmen; Arbeitskampfmaßnahmen sowie sonstige Fälle höherer Gewalt) trifft den Anbieter keine Haftung.
Für Verlust oder Beschädigung von Daten des Auftraggebers haftet der Anbieter nur bei grobem Verschulden. Die Haftung des Anbieters ist dabei auf jenen Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der verlorenen oder beschädigten Daten von vorhandenen Sicherungskopien (Back-up-Kopien) notwendig ist. Der Auftraggeber ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, eine tägliche Sicherung seines gesamten Datenbestandes durchzuführen.
Im Übrigen bleiben die Haftungsbeschränkungen gemäß diesen AGB unberührt.


AGB – nextrooom produkte

1. DOCUmedia.at gmbh (im nachfolgenden Anbieter genannt) mit Firmensitz in Fürbergstraße 18-20, A-5020 Salzburg, (info@docu.at)

Informationsangaben nach dem E-Commerce Gesetz:

Firmenbuchnummer:146251 a
UID Nummer:ATU42337609
DVR Nummer:4009951
Firmenbuchgericht:5020 Salzburg
Behörde gem. ECG:Magistrat der Stadt Salzburg

Der Anbieter betreibt unter der Internet-Domain www.nextproducts.at eine öffentlich zugängliche Produktdatenbank, die detailliert und angepasst für den österreichischen Raum Produktinformationen listet und diese mit Ausschreibungstexten, Leistungsvergleichen, CADZeichnungen und anderen einschlägigen Informationen Interessenten kostenlos zugänglich macht. Die Produktinformationen werden mittels eines dem österreichischen Markt angepassten Kategoriesystems präsentiert, welches dem Interessenten ermöglicht zielgerichtete Recherchen und Suchanfragen durchzuführen. Weiters veröffentlicht der Anbieter unter www.nextproducts.at und in Newslettern an interessierte Empfänger Informationen und Neuigkeiten zu Produkten und den Unternehmen, die solche anbieten.

2. Geltungsbereich und Gegenstand der AGB:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die der Anbieter mit Auftraggebern über Dienstleistungen betreffend die Präsentation und Bewerbung von Produkten oder Leistungen des jeweiligen Auftraggebers

  • mittels Aufnahme in die über die Website www.nextproducts.at abrufbare Produktdatenbank („Produktdatenbank-Integration“)
  • mittels Newsletter-Versand an interessierte Empfänger („Newsletter-Schaltung“)
  • mittels Veröffentlichung von Informationen über Neuigkeiten und Entwicklungen betreffend Produkte und Unternehmen, die solche auf dem österreichischen Markt anbieten auf der Website www.nextproducts.at(„Webnews-Schaltung“)

abschließt. Auftraggeber können natürliche und juristische Personen sein

3. Angebote und Vertragsabschluss:

Der Anbieter übermittelt dem Auftraggeber auf Anfrage ein Angebot betreffend den Abschluss eines Vertrages über die vom Auftraggeber angefragte Dienstleistung. Dem Angebot liegen die gegenständlichen AGB zugrunde

Das Angebot des Anbieters ist freibleibend und unverbindlich und kann vom Auftraggeber demnach bis zur Annahme einseitig widerrufen werden. Nach einer Frist von längstens 3 Monaten verliert das Angebot jedenfalls seine Gültigkeit.

Die gültige Annahme des Angebots durch den Auftraggeber erfordert Schriftlichkeit der Annahmeerklärung. Mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers beim Anbieter kommt der Vertrag zustande.

4. Nebenabreden:

Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens vom Schriftformerfordernis. Mündlich getroffene Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.

5. Leistungen des Anbieters

Die vom Anbieter im Rahmen des Vertragsverhältnisses geschuldete Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des vom Auftraggeber angenommenen Angebots ist.

6. Auftragserweiterung:

Eine Änderung des Vertrages ist grundsätzlich möglich. Punkt 3. Ist in diesem Zusammenhang sinngemäß anzuwenden.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, dem Anbieter die zur Erbringung der vom Anbieter geschuldeten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und sonstigen Datenmaterialien zur Verfügung zu stellen. Für den Inhalt der bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Datenmaterialien ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich (siehe dazu Punkt 16).

Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, für die Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Datenmaterialien Sorge zu tragen und dem Anbieter die notwendigen Informationen für die Vornahme von allfällig erforderlichen Aktualisierungen bereitzustellen.

8. Änderungen und Ergänzungen von Informationen

Die Vornahme von Änderungen und Ergänzungen der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Datenmaterialien, die zur Sicherstellung der Aktualität erforderlich ist (siehe Punkt 7), erfolgt durch den Anbieter kostenlos. Für darüber hinausgehende Änderungen und Ergänzungen von Informationen, Unterlagen und Datenmaterialien kann vom Anbieter, je nach Aufwand, ein gesondertes Entgelt verlangt werden. Vor einer entgeltlichen Vornahme von Änderungen oder Ergänzungen wird der Anbieter dem Auftraggeber ein entsprechendes Angebot legen.

9. Entgelt, Zahlungsbedingungen, Preisanpassung

Der Anbieter erbringt seine Leistungen entgeltlich zu den im Angebot jeweils angegebenen Preisen. Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, exklusive Umsatzsteuer.

Sofern im vom Auftraggeber angenommenen Angebot nicht anders festgelegt, ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum, netto zu zahlen, sofern in der Rechnung nicht anders angegeben

Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto des Anbieters zu zahlen.

Das Entgelt kann per Lastschrift nach vorheriger Vereinbarung eingezogen werden. Der Kunde verpflichtet sich, sofern er am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, ein SEPA-Mandat zu erteilen. Der Einzug erfolgt frühestens acht (8) Werktage nach Rechnungsdatum, von dem vom Kunden bekannt gegebenen Konto. Kann das Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Gebühren für die Rückgabe der Lastschriften.

Lastschriften können innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, widerrufen werden. Für den Fall des Widerrufs behält sich der Anbieter die gerichtliche Geltendmachung seines Anspruchs vor. Der Kunde hat dem Anbieter in diesem Fall auch die mit seinem Widerruf verbundenen außergerichtlichen Kosten zu ersetzen. Es gelten die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Anbieter kann Rechnungen und Zahlungserinnerungen per E-Mail versenden.

Der Anbieter kann Rechnungen und Zahlungserinnerungen per E-Mail versenden.

Sofern die Online-Produktdatenbank nach Vertragsschluss in ihrem Funktions- und Leistungsumfang maßgeblich erweitert wird, ist der Anbieter berechtigt, das Entgelt einseitig entsprechend der Erweiterung zu erhöhen. Der Anbieter ist überdies berechtigt, das Entgelt einseitig zu erhöhen, soweit sich nach Vertragsschluss die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten, insbesondere die Kosten der Wartung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur, die Kosten für Kundenservice oder die allgemeinen Verwaltungskosten insgesamt erhöht haben.

Der Anbieter wird eine einseitige Erhöhung des Entgelts spätestens 3 Monate vor der erstmaligen Verrechnung des erhöhten Entgelts ankündigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb des dreimonatigen Zeitraums zwischen Ankündigung und erstmaliger Verrechnung des erhöhten Entgelts mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Erhöhung des Entgelts gegenüber der Erweiterung des Funktions- und Leistungsumfangs oder der Steigerung der tatsächlichen für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten unverhältnismäßig ist.

10. Verzugsspesen:

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kosten und Auslagen jeglicher Art, die aus Anlass eines Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber entstehen, zu tragen bzw zu ersetzen.

Hierzu zählen insbesondere Mahn-, Vergleichs-, Prozess-, Exekutionsund Schätzungskosten sowie die Beteiligung an Schätzungs-, Versteigerungs- und Verteilungsverfahren sowie die rechtsfreundliche Vertretung, gleichgültig, ob diese Kosten gerichtlicher oder außergerichtlicher Natur sind.

11. Vertragslaufzeit und -beendigung:

Verträge des Anbieters mit dem Auftraggeber über NewsletterSchaltungen und Webnews-Schaltungen enden jeweils mit der Erbringung der vom Anbieter geschuldeten Leistung und der Zahlung des Entgelts durch den Auftraggeber.

Für Verträge über eine Produktdatenbank-Integration gilt hinsichtlich Vertragslaufzeit und -beendigung mangels anderer Bestimmungen im vom Auftragnehmer angenommenen Angebot Folgendes:

Der Vertrag wird auf unbefristet abgeschlossen.

Anbieter und Auftragnehmer haben jeweils das Recht, das Vertragsverhältnis zum Ende eines Vertragsjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich mittels Einschreibens zu kündigen (ordentliche Kündigung).

Darüber hinaus hat jede Vertragspartei das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen (außerordentliche Kündigung).

Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor

  • wenn der Auftraggeber trotz Mahnung des Auftraggebers binnen angemessener Nachfrist seinen finanziellen Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag nicht nachkommt.
  • wenn Dritte infolge vom Auftraggeber bereitgestellter Informationen, Unterlagen oder Datenmaterialien berechtigte Ansprüche gegen den Anbieter wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen

Ein wichtiger Grund, der den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter seine Leistungspflichten verletzt und trotz Mahnung durch den Auftraggeber nicht binnen angemessener Frist das vertragswidrige Verhalten einstellt bzw. den geschuldeten Zustand herstellt.

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses entfernt der Anbieter den Auftraggeber und sämtliche von diesem bereitgestellte Informationen, Unterlagen und Datenmateriealien aus der Produktdatenbank, unabhängig davon, von welcher Partei die Beendigung ausgeht, und ob die Beendigung infolge einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung erfolgt. Die Rückzahlung eines bereits gezahlten Entgelts ist in jedem Fall ausgeschlossen.

12. Höhere Gewalt:

Der Anbieter ist von seiner Leistungspflicht in Fällen von höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten ist.

Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leistungsgebern, sonstige technische Störungen auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten

Der Anbieter ist verpflichtet, mit der Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung nach Wegfall der durch höhere Gewalt verursachten Hindernisse unverzüglich fortzufahren.

13. Reklamation:

Hinsichtlich der Gewährleistung und der Geltendmachung von Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Schreibfehler, grammatikalische Fehler oder geringfügige Layout-Fehler gelten nicht als Mängel

14. Rechtsvorbehalt:

Der Anbieter behält sich sämtliche Rechte an den unter www.nextproducts.at zur Verfügung gestellten eigenen Inhalten vor. Jegliche Nutzung dieser Inhalte, insbesondere jegliche Vervielfältigung von Grafiken, Medien, Programmen oder Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters unzulässig. Dieser Rechtsvorbehalt bezieht sich auch auf das Design der unter www.nextproducts.at abrufbaren Website

15. Kontaktformular:

Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass der Anbieter es Nutzern der unter www.nextproducts.at zugänglichen Produktdatenbank ermöglicht, über ein Kontaktformular mit Auftraggebern, deren Produkte oder Leistungen in die Produktdatenbank aufgenommen sind, in Kontakt zu treten.

Das Kontaktformular ist mit einer E-Mail-Adresse verknüpft, die dem Anbieter vom Auftraggeber bekannt zu geben ist. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Aktualität dieser E-Mail-Adresse und die technischen Voraussetzungen für den Empfang von Nachrichten unter derselben sicherzustellen.

16. Inhalt des Onlineangebotes:

Für den Inhalt der von ihm bereitgestellten Informationen und Datenmaterialien ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftraggeber trägt insbesondere die volle Verantwortung und Haftung dafür, dass der Inhalt der von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen frei von Rechten, insbesondere gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter ist bzw dass eventuelle Inhaber von Urheber-, Marken-, Muster-, Namens- oder sonstigen Rechten die Genehmigung erteilt haben, dass eine Verwertung Ihrer Rechte im Rahmen und im Umfang des gegenständlichen Vertragsverhältnisses vorgenommen werden kann.. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter resultieren, frei.

Bei berechtigten Ansprüchen Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte, insbesondere gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte, in Informationen, Unterlagen oder Datenmaterialien, die der Auftraggeber bereitgestellt hat, hat der Anbieter das Recht, die beanstandeten Informationen, Unterlagen oder Datenmaterialien umgehend aus der Produktdatenbank zu entfernen. Das außerordentliche Kündigungsrecht des Anbieters gemäß Punkt 11 bleibt davon unberührt.

17. Haftung:

Der Anbieter haftet ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und in diesem Rahmen nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter, sonstige mittelbare- und Folgeschäden, höhere Gewalt oder Einwirkungen durch vom Auftraggeber angeschlossene Geräte. Selbiges gilt für Unterbrechungen und deren Folgeschäden

Der Anbieter behebt technische Mängel des Datenbanksystems innerhalb angemessener Frist. Die Verantwortung des Anbieters erstreckt sich hierbei nur bis zum Übergabepunkt der von ihr betriebenen Systeme zum Internet.

Aussagen und Erläuterungen des Anbieters zu der Datenbank verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Bei der Auswahl und Pflege der Inhalte der Datenbank wird des Anbieters übliche Sorgfalt angewendet. Die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte kann nicht gewährleistet werden.

18. Zustimmungserklärung zum Erhalt von elektronischer Post:

Der Auftraggeber erteilt sein Einverständnis zum Erhalt von vom Anbieter versandter elektronischer Post, die sowohl Informations- als auch Werbezwecken dienen kann. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich oder mittels E-Mail an info@docu.at widerrufen werden.

19. Abtretung von Rechten:

Die gänzliche oder teilweise Abtretung (Zession) von Rechten des Auftraggebers aus diesem Vertrag an einen Dritten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters ist unzulässig.

20. Gerichtsstand:

Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachliche zuständige Gericht am Sitz des Anbieters.

21. Änderungen der AGB:

Der Anbieter ist zu Änderungen der AGB berechtigt. Der Anbieter wird Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund Änderungen von Gesetzen oder Rechtsprechung, Marktbedingungen, Stand der Technik oder sonstigen gleichwertigen Gründen, sofern dies für den Auftraggeber angemessen ist. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Der Auftraggeber kann der Änderung widersprechen. Sofern er der Änderung innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der geplanten Änderung widerspricht, endet das Vertragsverhältnis an dem einer Frist von drei Monaten ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, so erlangen die neuen AGB zum in der Mitteilung bekannt gegebenen Zeitpunkt Wirksamkeit. Für den Fall des Widerspruchs ist der Auftraggeber weiterhin verpflichtet, sämtliche bis zur Beendigung des Vertrags entstehende Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Bestimmung gilt nicht bei Verträgen des Anbieters mit dem Auftraggeber, die mit der Erbringung der vom Anbieter geschuldeten Leistung und der Zahlung des Entgelts durch den Auftraggeber enden (siehe Punkt 11)

22. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist als durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die sich aus dispositivem Gesetzesrecht oder nach dem hypothetischen Parteiwillen ergibt und dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Lücken in diesen AGB.

Auf Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag einschließlich der Frage, ob ein Vertragsverhältnis unter Einbeziehung dieser AGB wirksam zustande gekommen ist oder beendet wurde sowie der Vor- und Nachwirkungen dieses Vertrages gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: Februar 2023