BBG
Die BBG (Bundesbeschaffung GmbH) ist der zentrale Einkaufsdienstleister für die öffentliche Hand. Sie ist per Gesetz dazu beauftragt, Waren und Dienstleistungen für Bundesdienststellen zu beschaffen.
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Was ist die BBG?
Die BBG (Bundesbeschaffung GmbH) ist eine 2001 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ganzheitlich im Besitz des Bundesstaats Österreich steht. Der österreichische Finanzminister ist der offizielle Vertreter.
Die BBG wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für den Bund sowie für andere öffentliche Institutionen wie Länder, Städte und Gemeinden zu zentralisieren. Die BBG bündelt die Einkäufe von Produkten und Services für öffentliche Ämter und Institutionen, um bessere Konditionen zu erzielen und so die Einkaufskosten für den Bund zu senken.
Welche Aufgaben hat die BBG?
Die Aufgaben der BBG sind im BB-GmbH-Gesetz geregelt. Sie unterstützt den Bund dabei, Waren und Dienstleistungen zentral und effizient einzukaufen. Dabei erfüllt die BBG eine gesetzlich festgelegte Aufgabe: die Beschaffung für Bundesdienststellen zu organisieren und durchzuführen. Sie sorgt in diesem Zusammenhang für die Durchführung von Ausschreibungen, wählt passende Anbieter aus und schließt die entsprechenden Verträge im Namen des Bundes sowie im Namen einzelner Bundesdienststellen ab.
Die Bundesbeschaffung GmbH setzt auf einen transparenten und fairen Beschaffungsprozess nach dem im BVergG (Bundesvergabegesetz) festgelegten Bestbieterprinzip, das den Wettbewerb fördert und Rechtssicherheit schafft. Ziel ist es dabei, eine möglichst breite Bieterlandschaft einzubeziehen. Besonders Klein- und Mittelbetriebe werden zur Teilnahme an Ausschreibungen ermutigt. Wer mehr über wichtige Begriffe und Regelungen rund um das Vergaberecht erfahren möchte, findet alle Informationen in unserem Vergabe-Glossar.
- Bedarfserhebungen
Die BBG ermittelt regelmäßig die Beschaffungsbedarfe öffentlicher Stellen.
- Vergabeverfahren
Sie organisiert und führt Vergabeverfahren durch und gewährleistet faire sowie transparente Ausschreibungen.
- Verzeichnisse
Sie erstellt und pflegt Verzeichnisse von abgeschlossenen Verträgen sowie angebotenen Produkten und Dienstleistungen.
- Analysen
Die BBG führt Marktbeobachtungen, Lieferanten- und Marktanalysen durch, um die Beschaffung kontinuierlich zu optimieren.
- Normen und Standards
Sie entwickelt und setzt Standards um, um die Qualität der Beschaffungen sicherzustellen.
- Beschaffungscontrolling
Die BBG überwacht die Qualität und Effizienz der Beschaffungsprozesse.
Wie funktioniert die BBG?
Die BBG entlastet öffentliche Stellen, indem sie die gesamten Vergabeverfahren für sie organisiert. So muss nicht jede Behörde oder Dienststelle diese selbst durchführen.
Die Verfahren werden grundsätzlich vollelektronisch abgewickelt, was einen schnellen und transparenten Prozess ermöglicht. Ein wichtiger Bestandteil der BBG-Arbeitsweise ist der e-Shop, über den öffentliche Auftraggeber mit wenigen Klicks Produkte und Dienstleistungen bestellen können. Voraussetzung dafür ist, dass eine Grundsatzvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der BBG besteht. Durch diese E-Procurement-Lösungen wird die Beschaffung effizienter und kostengünstiger, gleichzeitig wird volle Vergaberechtssicherheit gewährleistet.
Zudem bietet die BBG eine umfangreiche Beratung und Unterstützung, sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für potenzielle Bieter. Das Vergabekompetenzcenter (VKC) der BBG steht für rechtliche Fragen und Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren zur Verfügung.
Wo findet man aktuelle Ausschreibungen der BBG?
Aktuelle Ausschreibungen der BBG sind auf dem BBG Portal einsehbar. Da die Ausschreibungsunterlagen dort nicht abgerufen und keine Angebote abgegeben werden können, erfolgt die Veröffentlichung zusätzlich über spezialisierte elektronische Plattformen. Dort können interessierte Unternehmen alle relevanten Vergabeunterlagen einsehen, herunterladen und Angebote fristgerecht digital einreichen. So wird sichergestellt, dass die Vergabe transparent und fair abläuft, die gesetzlichen Regeln eingehalten werden und der Wettbewerb unter den Bietern gefördert wird.