Ausschreibung
Eine Ausschreibung ist eine schriftliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes für die Erbringung einer bestimmten Leistung.
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Inhaltsverzeichnis
Definition: Was ist eine Ausschreibung?
Aufträge von öffentlichen Auftraggebern sind begehrt. Damit alle Unternehmen die gleichen Chancen habe, um Korruption zu verhindern und einen möglichst effizienten und nachhaltigen Umgang mit Steuergeldern sicherzustellen, muss die öffentliche Hand Aufträge über eine Ausschreibung vergeben.
Wann muss ein Projekt ausgeschrieben werden?
Öffentlich-rechtliche Auftraggeber, wie Bund, Länder und Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, Aufträge ab einem bestimmten Auftragswert öffentlich auszuschreiben. Es gibt zahlreiche Ausschreibungs- und Vergabearten, die je nach der Natur des Beschaffungsobjektes Anwendung finden. Private und gewerbliche Projekte müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Welche Informationen muss eine Ausschreibung enthalten?
Teil jeder Ausschreibung ist der Ausschreibungsgegenstand. Dieser wird in der Leistungsbeschreibung beschrieben und von ihm hängt ab, welche Informationen und Vergabekriterien die Ausschreibung darüber hinaus enthalten muss. Dabei kann es sich beispielsweise um die folgenden Punkte handeln:
- das Vorlegen bestimmter Nachweise,
- ob ein Bestangebot oder ein Billigstangebot gewünscht wird,
- ob Subunternehmerleistungen zulässig sind,
- ob es Sonderbestimmungen bezüglich des Zahlungsverkehrs gibt.
Grundsätzlich muss eine Ausschreibung bestimmte Informationen immer enthalten. Das ist etwa die zuständige Vergabekontrollbehörde (das zuständige Landesverwaltungsgericht), Details zur Angebotsöffnung wie der Zeitpunkt oder der Ort und Fristen wie die Angebotsfrist, also die Frist, zu der das Angebot eingegangen sein muss.
Unterschied: öffentliche und private Ausschreibungen
Öffentliche Auftraggeber sind laut §§ 50 ff BVergG ab einem bestimmten Auftragswert dazu verpflichtet, ihre zu vergebenen Aufträge öffentlich auszuschreiben. Grundsätzlich dürfen aber auch private Auftraggeber wie Unternehmen und Privatleute ihre Aufträge ausschreiben. Dies kann zum Beispiel dabei helfen, mehr potenzielle Auftragnehmer auf sich aufmerksam zu machen und auf diese Weise mehr Angebote zu erhalten.
Unterschied: nationale und EU-weite Ausschreibungen
Ob eine Ausschreibung nur innerhalb eines Landes oder auf EU-Ebene veröffentlicht werden muss, hängt vom geschätzten Netto-Auftragswert ab. Die Schwellenwerte, ab wann eine EU-weite Ausschreibung erfolgen muss, werden alle zwei Jahre angepasst. Die aktuellen Schwellenwerte gelten von Januar 2024 bis Dezember 2025 und lauten wie folgt:
- Für Bauaufträge im Bereich von öffentlichen Auftraggebern, Sektorenaufgraggebern und für Baukonzessionen: 5.538.000 Euro zzgl. MwSt.
- Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich öffentlicher Auftraggebern: 221.000 Euro zzgl. MwSt.
- Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro zzgl. MwSt.
- Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge für zentrale oberste Regierungsbehörden: 143.000 Euro zzgl. MwSt.
Für nationale Ausschreibungen gilt das landesweite Vergaberecht, in Österreich ist dies das Bundesvergabegesetz von 2018 (BVergG 2018). Für EU-Ausschreibungen gilt das europäische Gemeinschaftsrecht.
Wie bewirbt man sich auf eine Ausschreibung?
Wenn Sie eine interessante Ausschreibung finden, egal ob öffentlich oder privat, national oder EU-weit, gilt es zunächst, die Vergabeunterlagen anzufordern. Darin finden Sie alle Details des geplanten Projektes, die Leistungsbeschreibung, die erforderlichen Informationen und Unterlagen, die sie einreichen müssen, sowie weitere Kriterien, die alle Bewerber erfüllen müssen, um eine Chance auf den Zuschlag zu haben. Wenn Sie weiterhin an dem Auftrag interessiert sind und alle Kriterien erfüllen, senden Sie die vollständig und fehlerfrei ausgefüllten Unterlagen an die jeweilige Vergabestelle, die diese nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüft und den Zuschlag erteilt.
Wo werden Ausschreibungen in Österreich veröffentlicht?
Öffentliche Ausschreibungen müssen gemäß §§ 50 ff BVergG auf der Seite data.gv.at publiziert werden. Auch wenn durch diese Plattform bereits alle Ausschreibungen gesammelt werden und so deutlich leichter zu recherchieren sind, als das in anderen EU-Mitgliedsstaaten der Fall ist, hat sie einen entscheidenden Nachteil: Die Daten können nur maschinell ausgelesen werden. Viele Auftragnehmer nutzen deswegen darüber hinaus noch andere Ausschreibungsplattformen wie den documedia Xplorer. Wir sammeln alle wichtigen Informationen über Ausschreibungen in Österreich für unsere Kunden und stellen Ihnen diese verifiziert, übersichtlich und vollständig zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne mit unseren zahlreichen Serviceangeboten und darüber hinaus auch bei der Suche nach neuen Ausschreibungen und Projekten.