Warum KMU an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen sollten
Um Aufträge der öffentlichen Hand zu erhalten, müssen Unternehmen an Ausschreibungen teilnehmen. Viele KMU sehen darin eine nicht zu bewältigende Aufgabe. Doch ist das wirklich so? Wie können auch KMU erfolgreich an Vergabeverfahren teilnehmen?
Das Wichtigste zu KMU im Vergaberecht in Kürze
- Trotz der anfänglichen Herausforderungen und Konkurrenz durch Großunternehmen können KMU erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
- Fokus auf KMU: Nationale (§ 20 Abs. 8 BVergG 2018) und EU-weite Regelungen fördern explizit die Teilnahme von KMU, da sie als Rückgrat der Wirtschaft gelten.
- Große Aufträge müssen in Teil- oder Fachlose aufgeteilt werden, um KMU die Teilnahme an kleineren Segmenten zu ermöglichen.
- Die digitale e-Vergabe und die Möglichkeit, die Eignung zunächst über eine Eigenerklärung statt über Nachweise zu bestätigen, senken Kosten und Aufwand für KMU.
- KMU können Bietergemeinschaften bilden, um die summierten wirtschaftlichen und technischen Anforderungen auch großer Aufträge zu erfüllen.
- Der Schlüssel zum Erfolg ist das gründliche Lesen der Ausschreibungsunterlagen, die als "Bedienungsanleitung" für die korrekte Angebotsabgabe dienen.
Die öffentliche Hand gilt als ein attraktiver und verlässlicher Auftraggeber. Doch für KMU stellt die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oft eine besondere Herausforderung dar, weil sie über wenig Wissen zu Vergabeverfahren verfügen und oft Berührungsängste damit haben. Zudem gehen viele kleine und mittlere Unternehmen davon aus, dass sie aufgrund der Konkurrenz durch große Unternehmen sowieso keine Chance auf den Zuschlag haben. Große Unternehmen verfügen über mehr Ressourcen und mehr Kapital, weswegen sie gegenüber KMU oft einen Wettbewerbsvorteil haben. Ist es also sinnvoll, als kleineres Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen? Und ist das überhaupt so einfach möglich?
Inhaltsverzeichnis
- Können KMU an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen?
- KMU und die nationale Vergabe öffentlicher Aufträge
- KMU und die europaweite Vergabe öffentlicher Aufträge
- Bietergemeinschaften sind eine Möglichkeit, auch bei Großaufträgen teilzunehmen
- Die e-Vergabe ist eine Chance für KMU
- Eignungserklärung statt Eignungsnachweis erleichtert die Teilnahme
- Vorurteil: Die Angebotserstellung ist ein Hexenwerk
- Fazit: Wer sich nicht traut, der nicht gewinnt
Können KMU an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen?
Die Antwort ist ein klares Ja. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können nicht nur an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, es gibt sogar zahlreiche Regelungen, die dafür sorgen sollen, dass die Teilnahme für KMU einfacher wird. Sowohl bei der nationalen Vergabe von Aufträgen innerhalb Österreichs als auch bei europaweiten Vergabeverfahren wird die wichtige Rolle von KMU für Wirtschaft und Entwicklung anerkannt.
KMU und die nationale Vergabe öffentlicher Aufträge
Für die Vergabe auf nationaler Ebene ist insbesondere das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) von Relevanz. Im § 20 Abs. 8 BVergG 2018 findet sich ausdrücklich eine Bestimmung zu Gunsten von KMU: „Die Konzeption und Durchführung eines Vergabeverfahrens soll nach Möglichkeit so erfolgen, dass kleine und mittlere Unternehmen am Vergabeverfahren teilnehmen können“. Auch bei nicht-offenen und Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung sind laut § 122 Abs. 2 BVergG 2018 “nach Möglichkeit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu berücksichtigen” und “die aufgeforderten Unternehmen sind so häufig wie möglich zu wechseln”.
Um Vergabeverfahren für KMU zugänglich zu machen, werden beispielsweise größere Beschaffungen in Lose aufgeteilt. Satt eines großen Auftrags gibt es dann Teil- oder Fachlose, die beispielsweise die Arbeiten nach Gewerken aufteilen. Wenn öffentliche Auftraggeber das Beschaffungsobjekt nicht in Lose aufteilen, müssen sie dies rechtfertigen können. Zudem kann das Gebot, die öffentliche Vergabe nachhaltiger zu gestalten, dafür sorgen, dass KMU diese besser erfüllen können, da sie naturgemäß eher kurze Anfahrtswege haben und auf robuste und regionale Lieferketten setzen.
Auch bei den Eignungskriterien gibt es Anforderungen: Das Diskriminierungsverbot verlangt, dass diese grundsätzlich von Unternehmen jeder Größer erfüllbar sein müssen, da ihr Fehlen von vorneherein zum Ausschluss eines Bieters führt. Können sie nur von größeren Unternehmen erfüllt werden, bedarf dies einer sachlichen Rechtfertigung. Auch die Zuschlagskriterien dürfen nicht auf ein bestimmtes Produkt zugeschnitten werden, dass unter Umständen sogar nur für einzelne Unternehmen zugänglich ist. Wenn ein spezifisches Produkt genannt wird, muss der Zusatz “oder gleichwertig” aufgenommen werden.
KMU und die europaweite Vergabe öffentlicher Aufträge
Auch auf EU-Ebene wird die Wichtigkeit von KMU für eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und agile digitale Wirtschaft gesehen. Die 25 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen bilden das Rückgrat der EU-Wirtschaft, weshalb die Beteiligung von KMU an der Vergabe öffentlicher Aufträge auch oberhalb der Schwellenwerte gestärkt werden soll. Um das zu erreichen hat die EU-Kommission insbesondere vier Lösungsansätze:
- die Ausweitung der losweisen Vergabe,
- die strategische und innovationsfördernde Vergabe,
- die Digitalisierung von Vergabeverfahren und
- die Überlassung der Rechte des geistigen Eigentums an die KMU, damit sie diese vermarkten können.
Darüber hinaus werden Auftraggeber, die sich besonders an KMU-freundliche Beschaffungspraktiken halten und mit internationalen Handelspartnern zusammenarbeiten, mit einem Gütesiegel ausgezeichnet, was einen weiteren Reiz für öffentliche Auftraggeber darstellt, gezielt kleine und mittlere Unternehmen in ihre Beschaffungstätigkeiten einzubeziehen.
Bietergemeinschaften sind eine Möglichkeit, auch bei Großaufträgen teilzunehmen
Bei Großaufträgen können KMU die wirtschaftlichen und technischen Leistungsanforderungen in der Regel nicht erfüllen. Allerdings werden bei Bietergemeinschaften die technischen Fähigkeiten und wirtschaftlichen Kapazitäten aller Bieter summiert, sodass auch Gemeinschaften, die aus mehreren KMU bestehen, die Möglichkeit einer erfolgreichen Teilnahme haben.
Die e-Vergabe ist eine Chance für KMU
Auf EU-Ebene ist die elektronische Vergabe bereits Pflicht und auch auf nationaler Ebene wird sie durch verschiedene Anreize forciert. Das ist gut für KMU, denn die e-Vergabe erleichtert es diesen, an den Vergabeverfahren teilzunehmen. Die Verfahren sind weniger fehleranfällig, da man digital durch die Angebotsabgabe geleitet wird. Das sorgt auch für nennenswerte Kosten- und Zeitersparnisse, die vor allem für KMU einen großen Vorteil darstellen.
Eignungserklärung statt Eignungsnachweis erleichtert die Teilnahme
Seit 2018 können Bieter ihre Eignung in der ersten Stufe statt über Nachweise auch über eine sogenannte Eigenerklärung bestätigen. Das erleichtert KMU die Teilnahme, weil sie die zeitintensive Beschaffung von Nachweisen erst angehen müssen, wenn es realistisch ist, dass sie den Zuschlag erhalten.
Vorurteil: Die Angebotserstellung ist ein Hexenwerk
Wer sich fragt, wie eine Ausschreibung zu bearbeiten ist, sollte sich die Ausschreibungsunterlagen einmal so ansehen, als seien sie eine Bedienungsanleitung – denn im Grunde sind sie genau das. Die Unterlagen genau durchzulesen und exakt das zu tun, was darin beschrieben steht, ist in den meisten Fällen ausreichend, um ein formell und inhaltlich hochwertiges Angebot abzugeben. Aber wie bei einem neuen Kleiderschrank gilt auch hier: Unaufmerksamkeit und der Gedanke “Jaja, ich weiß schon wie das geht.” sorgen für kleine Fehler, die schnell zu einem Scheitern des ganzen Projekts führen können. Wer also gründlich arbeitet kann sich einen teuren Vergabeexperten oder gar einen betreuenden Rechtsanwalt sparen.
Fazit: Wer sich nicht traut, der nicht gewinnt
Öffentliche Aufträge bieten für Unternehmen große Sicherheit und Entwicklungschancen. Das sollte sich kein Unternehmen entgehen lassen, unabhängig von der Größe. Versuchen Sie es also! Nehmen sie einmal an einer Ausschreibung teil, denn selbst wenn sie den Zuschlag nicht erhalten, profitieren sie beim nächsten Mal von der Erfahrung und sind nicht mehr der unbekannte Neuling.
Natürlich ist es am Anfang überfordernd, passende Ausschreibungen zu recherchieren, alle Informationen zusammenzutragen und ein angemessenes Angebot abzugeben. Aber zum einen, wird es Ihnen mit der Zeit immer leichter fallen und zum anderen, gibt es verschiedene Servicedienstleister wie DOCUmedia AT, die sie bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen unterstützen. Wenn Sie sich also dazu entschieden haben, in Zukunft mehr auf öffentliche Aufträge zu setzen, informieren wir Sie gerne über unser umfangreiches Serviceangebot.
Abschließender Hinweis
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