Gemeinschaftsrecht
Das Gemeinschaftsrecht – oder auch Europarecht genannt – ist der rechtliche Rahmen, der die Europäische Union regelt, beziehungsweise die Europäischen Gemeinschaften regelte. Es hat Vorrang vor nationalem Recht.
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Definition Gemeinschaftsrecht: Was bedeutet das Gemeinschaftsrecht?
Das europäische Gemeinschaftsrecht ist die Summe der Rechtsnormen der Europäischen Union und bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten. Es besteht aus dem Primär- und Sekundärrecht. Da es wie das innerstaatliche Recht stufenförmig aufgebaut ist, müssen die Rechtsakte des EU-Sekundärrechts immer in Einklang mit dem Primärrecht stehen.
Seit dem Lissabonner Vertrag 2009 wird das Gemeinschaftsrecht als Unionsrecht bezeichnet beziehungsweise als das Europarecht. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Staatsangehörigen der EU-Staaten sowie Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in der EU – dazu gehören auch die Familienangehörigen.
Was ist das primäre Gemeinschaftsrecht?
Das Primärrecht bestimmt über die allgemeinen Rechtsgrundsätze und das politische System der EU. Es besteht aus den Gründungsverträgen der EU: dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Zusammengefasst werden diese zwei Verträge als „die Verträge“.
Was ist das sekundäre Gemeinschaftsrecht?
Zu dem Sekundärrecht gehören die Rechtsakte, die auf Grundlage des Primärrechts von den Organen der Europäischen Union erlassen werden. Es werden fünf Arten von Rechtsakten definiert (Art. 288 AEUV): Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Stellungnahmen und Empfehlungen.
- Verordnungen wirken unmittelbar für jeden Mitgliedsstaat und sind damit verpflichtend.
- Richtlinien sind innerhalb einer bestimmten Frist in das staatliche Recht umzusetzen. Die Art und Weise, wie das gemacht wird, ist dem Staat frei überlassen, solange das Ziel der Richtlinie erreicht wird.
- Entscheidungen und Beschlüsse werden nur in bestimmten Einzelfällen umgesetzt und richten sich an Einzelpersonen, Unternehmen oder einzelne Mitgliedstaaten.
- Empfehlungen und Stellungnahmen bieten eine Handlungsempfehlung. Sie sind nicht verbindlich.
Welche Rolle spielt das Europäische Gemeinschaftsrecht für die Mitgliedstaaten und die EU insgesamt?
Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Vorrang vor dem jeweiligen nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Verordnungen haben unter anderem unmittelbare Wirkung, wenn sie erlassen werden. Generell verfolgt das Gemeinschaftsrecht nicht das Ziel, die Einzelstaaten der EU zu harmonisieren, sondern sie untereinander zu koordinieren. Es normiert Regeln, die bei Sachverhalten mit Auslandsbezug anzuwenden sind.
Beispiel für Gemeinschaftsrecht in Europa
Das Gemeinschaftsrecht ermöglicht beispielsweise die Grundfreiheiten der Europäischen Union: Dazu gehört der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Durch weniger Handelshemmnisse innerhalb Europas wird der Binnenmarkt gestärkt und auch die Bauwirtschaft in Österreich beeinflusst. So dürfen Baumaterialien beispielsweise frei in der gesamten EU gehandelt werden, wenn sie bestimmte Standards erfüllen.
Was regeln der AEUV und der EUV?
Der EUV (Vertrag über die Europäische Union) enthält die übergeordneten Grundprinzipien der Europäischen Union: Er legt Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fest sowie die institutionelle Struktur.
Der AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hingegen regelt die Arbeitsweise der EU. Er enthält wichtige Regelungen zum Wettbewerbsrecht, zu den einzelnen Politikbereichen und Gesetzgebungsverfahren. Hier finden sich auch wichtige Grundfreiheiten wie der freie Warenverkehr und die Personenfreizügigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen EUV und AEUV?
Sowohl der EUV als auch der AEUV sind Teil der Gründungsverträge der Europäischen Union und bilden die primärrechtliche Grundlage des politischen Systems der EU. Deswegen werden sie auch das „europäisches Verfassungsrecht“ genannt. Während beide rechtlich gleichrangig sind, haben sie unterschiedliche Funktionen. Der EUV fokussiert sich vor allem auf Ziele und Grundstrukturen der EU – der AEUV konkretisiert, wie diese umzusetzen sind. So enthält er die detaillierten Bestimmungen zu den Zuständigkeiten oder den Rechtsetzungsverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Vorrang vor dem jeweiligen nationalen Recht der Mitgliedsstaaten. Wenn nationale Gesetze im Widerspruch mit dem Europarecht stehen, muss das nationale Recht dementsprechend angepasst werden.
Bei Verstoß gegen Europarecht kann der jeweilige Mitgliedsstaat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden.
Zu den Grundlagenprinzipien des Europäischen Gemeinschaftsrechts gehören Supranationalität, also die Überstaatlichkeit des Gemeinschaftsrechts, sowie die Kompetenzschranke – nur die Bereiche, die in den Verträgen geregelt sind, dürfen von der EU geregelt werden. Hinzu kommen noch der Anwendungsvorrang von Gesetzen vor nationalem Recht und die unmittelbare Wirkung von Verordnungen.