Sonnenschutz auf der Baustelle: Der Ratgeber für heiße Tage

Veröffentlichung: 12.06.2023 11:00 |

Sonne, Hitze, körperliche Belastung: Auf der Baustelle kann der Sommer schnell zur gesundheitlichen Herausforderung werden. Umso wichtiger ist ein durchdachter Hitzeschutz direkt am Arbeitsplatz.

Alles Wichtige zum Sonnenschutz auf der Baustelle in Kürze

  • Bauarbeiter sind stark durch UV-Strahlung und Hitze gefährdet, was zu Hautkrebs, Hitzschlag/Sonnenstich und Leistungsabfall/Dehydration führen kann.
  • Weiße und schwarze Hautkrebserkrankungen durch UV-Bestrahlung nehmen zu.
  • Die Arbeit kann bei über 32,5 Grad Celsius im Schatten als "Schlechtwetter" unterbrochen werden (freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers).
  • Forderungen: Gewerkschaften fordern einen verpflichtenden Rechtsanspruch auf Hitzefrei bereits ab 30 Grad Celsius, da die freiwillige Regelung nicht ausreicht.
  • Geplante Verordnung: Ab 1. Jänner 2026 soll eine neue Hitzeschutzverordnung Arbeitgeber bei offizieller Hitzewarnung (Stufe 2+) zu Schutzmaßnahmen verpflichten.
  • Technisch/Organisatorische Maßnahmen sind beispielsweise mobile Klimageräte, Verlagerung körperlich anstrengender Arbeit in kühlere Zeiten, zusätzliche Pausen.
  • Zu persönlichen Maßnahmen gehören UV-dichte, langärmelige Kleidung, Nackenschutz am Helm, UV-Schutzbrille und Sonnenschutz.
Sonnenschutz auf Baustelle: Bauarbeiter an heißem Tag © patrickjohn71 / stock.adobe.com

Im Hochsommer verwandeln sich Baustellen in Hitzefallen. Für Bauarbeiter bedeutet das nicht nur Schweiß und Erschöpfung, sondern reale gesundheitliche Risiken – von Sonnenbrand bis Hitzschlag. Viele Betroffene kennen die Risiken, doch oft fehlen geeignete Schutzmaßnahmen. Dabei lassen sich Gesundheitsschäden mit dem richtigen Wissen und einfachen Mitteln effektiv vermeiden. Der folgende Artikel beleuchtet nicht nur die Risiken durch UV-Strahlung und hohe Temperaturen, sondern zeigt auch, welche Maßnahmen wirklich schützen und was das Arbeitsrecht in Österreich dazu sagt. Denn gerade an heißen Tagen stellt sich die Frage: Gibt es eigentlich Hitzefrei auf der Baustelle?

Warum ist Sonnenschutz auf der Baustelle notwendig?

Sonnenschutz ist auf der Baustelle unverzichtbar, weil Bauarbeiter, die stundenlang direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, ohne ausreichenden Sonnenschutz durch Hitze und UV-Strahlung gesundheitlich stark gefährdet sind. Diese Belastungen können langfristig zu ernsthaften Erkrankungen führen.

Besonders gefährlich wird es bei Temperaturen über 30 Grad Celsius, wenn direkte Sonneneinstrahlung auf intensive körperliche Arbeit trifft. In Kombination mit fehlender Kühlung entsteht der sogenannte „Hitzestau am Bau“ – eine Situation, in der der Körper seine Temperatur nicht mehr effektiv regulieren kann, was zu Erschöpfung, Kreislaufproblemen und im schlimmsten Fall zu Hitzeschlag führt. Die wichtigsten gesundheitlichen Folgen von Hitze und UV-Strahlung im Überblick:

  • Sonnenbrand:

    Bereits nach kurzer Zeit kann es zu schmerzhaften Hautrötungen kommen, die das Hautkrebsrisiko langfristig erhöhen.

  • Hautkrebs:

    Dauerhafte UV-Belastung erhöht das Risiko für schwarzen und weißen Hautkrebs. Sie kann das Erbgut der Hautzellen schädigen und so Tumore wie Basalzell- oder Plattenepithelkarzinome sowie maligne Melanome begünstigen.

  • Sonnenstich & Hitzschlag:

    Starke Hitze, direkte Sonneneinstrahlung auf Kopf und Nacken oder körperliche Belastung bei hohen Temperaturen können Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit und Kreislaufprobleme verursachen – im Extremfall bis hin zu Bewusstlosigkeit oder Organversagen.

  • Konzentrations- und Leistungsabfall:

    Die Konzentration wird gemindert. Der Körper muss mehr Energie für die Kühlung aufwenden, was die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.

  • Dehydration:

    Hohes Schwitzen ohne ausreichende Flüssigkeitszufuhr kann zu Muskelkrämpfen und Kreislaufproblemen führen.

  • Belastung für Augen und Atemwege:

    Ohne geeigneten Schutz können UV-Strahlen Binde- und Hornhaut reizen. Ozon und trockene Luft können zudem zu Schleimhautreizungen an Augen, Nase und Atemwegen führen, insbesondere bei körperlich belastender Arbeit.

Hautkrebs als Berufskrankheit am Bau

Menschen, die regelmäßig im Freien arbeiten, wie viele Beschäftigte in der Baubranche, erkranken nachweislich deutlich häufiger an schwarzem oder weißem Hautkrebs. Laut eines Berichts der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist UV-Bestrahlung im Berufsleben für ein Drittel der Todesfälle durch hellen Hautkrebs verantwortlich. Wie real die Gefahr ist, zeigt ein Blick nach Deutschland: Laut einer Veröffentlichung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) war Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung im Jahr 2023 mit 2952 gemeldeten Verdachtsfällen die zweithäufigste Berufskrankheit. Ein alarmierender Trend, der auch in Österreich zunimmt.

Berufskrankheiten sind gesundheitliche Schäden, die im Gegensatz zu plötzlichen Arbeitsunfällen durch langfristige Einwirkungen bei der Arbeit entstehen. Damit sie anerkannt werden, müssen sie in die offizielle Berufskrankheitenliste aufgenommen werden, was per Gesetz im Nationalrat geschieht. Betroffene erhalten in diesen Fällen beispielweise zusätzliche medizinische Leistungen, Reha, Umschulungsunterstützung oder eine Rente bei schweren Einschränkungen. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, in diesem Zusammenhang Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Seit dem 1. März 2024 zählt auch weißer Hautkrebs zu den anerkannten Berufskrankheiten.

Angesichts der steigenden gesundheitlichen Belastungen durch Wärme und Sonneneinstrahlung warnt Andreas Huss, leitender Sekretär der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), in diesem Zusammenhang eindringlich vor den Folgen für die Beschäftigten. Anlässlich einer Pressekonferenz zur Baustelle des Westbahnhofs in Wien erklärte er:

Das haut den härtesten Bauarbeiter um. [...] Viele gut qualifizierte Bauarbeiter müssen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden.
Andreas Huss (leitender Sekretär der Gewerkschaft Bau-Holz)

Hitzefrei auf der Baustelle: Was sagt das Arbeitsrecht in Österreich?

Ab 32,5 Grad Celsiusdarf die Arbeit auf Baustellen unter bestimmten Bedingungen eingestellt werden, ein gesetzlicher Anspruch auf Hitzefrei besteht jedoch nicht. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber.

Im Arbeitsrecht wird Hitze auf der Baustelle rechtlich als „Schlechtwetter“ eingestuft, was im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) geregelt ist. Überschreitet die Lufttemperatur 32,5 Grad Celsius (gemessen im Schatten), kann die Arbeit im Freien unterbrochen werden, sofern keine zumutbare Ersatzarbeit im kühleren Bereich zur Verfügung steht. Allerdings ist diese Entscheidung freiwillig und kann nicht von den Beschäftigten eingefordert werden. Ob die Arbeiten eingestellt werden oder nicht, liegt allein beim Arbeitgeber bzw. einer beauftragten Person, in der Regel nach Rücksprache mit dem Betriebsrat.

Wird die Arbeit eingestellt, haben Beschäftigte Anspruch auf eine sogenannte Schlechtwetterentschädigung (umgangssprachlich auch „Sechziger“ genannt), die den Verdienstausfall zumindest teilweise abfedert. Die Betriebe erhalten diese Beträge im Nachhinein von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) rückerstattet. Die BUAK definiert auch die konkreten Kriterien der Schlechtwetterregelung – etwa die Voraussetzung, dass die Temperaturgrenze für mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden überschritten wurde. Grundsätzlich ist eine dreistündige Wartezeit am Arbeitsplatz vorgesehen. In der Praxis muss dies jedoch häufig nicht eingehalten werden, da hohe Temperaturen meist bis zum Abend bestehen bleiben.

Laut einem Artikel des Österreichischen Gewerkschaftsbundes nutzten viele Betriebe die Möglichkeit zur Freistellung im Jahr 2024 selten: nur etwa jeder fünfte Beschäftigte im Baugewerbe bekam tatsächlich frei. Daher fordert er einen verpflichtenden Rechtsanspruch ab 30 Grad Celsius. Ein Schritt in diese Richtung ist bereits geplant: Ab dem 1. Jänner 2026 soll eine neue Hitzeschutzverordnung in Kraft treten. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, sobald eine offizielle Hitzewarnung (Stufe 2 oder höher) vorliegt. Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit für alle Beschäftigten im Freien zu erhöhen, unabhängig vom konkreten Einsatzbereich.

Eine sogenannte Hitzezulage können Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig für Arbeiten unter besonders heißen Bedingungen auszahlen. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Damit eine Hitzezulage steuerfrei bleibt, muss sie als Erschwerniszulage gelten. Gemeint ist damit eine außergewöhnliche Belastung durch die Hitze, etwa bei dauerhaftem Arbeiten im Freien. Normale Sommerhitze reicht dafür in der Regel nicht aus.

Praxistipps für Hitze- und Sonnenschutz auf der Baustelle 

Wer glaubt, gebräunte Haut sei ein Zeichen von Gesundheit, irrt. Die Haut hat keinen verlässlichen Eigenschutz, insbesondere nicht bei täglicher und intensiver Belastung. Deshalb ist es unerlässlich, präventive Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die folgenden Tipps helfen dabei, Hitze und UV-Strahlung gezielt zu begegnen:

1. Technische Schutzmaßnahmen umsetzen

  • Eine Beschattung der Arbeitsplätze durch Überdachungen, Sonnensegel oder große Sonnenschirme hilft dabei, die direkte Sonneneinstrahlung zu reduzieren und das Arbeiten angenehmer zu gestalten.
  • Wenn möglich, können auch mobile Klimageräte oder Ventilatoren eingesetzt werden, um die Umgebungsluft zu kühlen.
  • Für Pausenbereiche bieten sich klimatisierte Container oder belüftete Rückzugsräume an.

2. Organisatorische Maßnahmen nutzen

  • Arbeiten sollten möglichst in die frühen Morgenstunden oder in die kühleren Abendstunden verlegt werden. Tätigkeiten, die körperlich besonders belastend sind, sollten außerhalb der heißen Mittagszeit stattfinden.
  • Regelmäßige und zusätzliche Pausen helfen, die Belastung zu reduzieren und die Konzentration aufrechtzuerhalten.
  • Ein Arbeitsplatzwechsel oder das gezielte Aufsuchen schattiger Zonen während der Mittagshitze kann helfen, die Exposition zu verringern.
  • Eine schrittweise Eingewöhnung an hohe Temperaturen, insbesondere nach Urlaub oder Krankheit, schützt vor Überlastung.

3. Persönliche Schutzmaßnahmen beachten

  • UV-dichte, langärmelige Kleidung mit dunkler Farbe bietet wirksamen Schutz vor Sonneneinstrahlung. Der Oberkörper sollte auch bei Hitze stets bedeckt sein, um Sonnenbrände und langfristige Hautschäden zu vermeiden.
  • Der Helm sollte mit einem Nackenschutz ausgestattet sein, um die empfindliche Halsregion zu schützen.
  • UV-Schutzbrillen mit CE-Zeichen und Seitenschutz sind wichtig, um die Augen nicht zu gefährden.
  • Unbedeckte Hautpartien müssen auf der Baustelle regelmäßig mit Sonnencreme eingecremt werden. Dabei ist auf den passenden Lichtschutzfaktor, den UV-Index und den eigenen Hauttyp zu achten.
  • Kühlwesten können die körperliche Belastung deutlich senken.

4. Flüssigkeitszufuhr sicherstellen

  • Bereits vor Arbeitsbeginn sollte ausreichend getrunken werden. Bei Hitze sind alle 15 bis 20 Minuten etwa 200 Milliliter Wasser ideal.
  • Auf zuckerhaltige, koffeinhaltige oder alkoholische Getränke sollte verzichtet werden. Verdünnte Fruchtsäfte, Mineralwasser oder ungesüßte Tees sind geeignete Alternativen.
  • Gürtelflaschen, mobile Kühlschränke oder Wasserspender im Mannschaftscontainer machen Wasser jederzeit verfügbar.

5. Information, Unterweisung und Beobachtung

  • Beschäftigte müssen über die Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung sowie über die Schutzmaßnahmen informiert werden.
  • Regelmäßige Schulungen zu Hitzeschutz, Flüssigkeitszufuhr und Erste Hilfe sind unerlässlich.
  • Symptome von Hitzeschäden wie Schwindel, Übelkeit oder Verwirrtheit müssen erkannt und ernst genommen werden.
  • Vorgesetzte sollten auf die Körpersprache und das Verhalten ihrer Mitarbeitenden achten, um frühzeitig reagieren zu können.
  • Erste Hilfe muss im Notfall sofort erfolgen. Betroffene sind in den Schatten oder in einen kühlen Raum zu bringen, mit Wasser zu kühlen und keinesfalls allein zu lassen.

6. Motivation und Wohlbefinden stärken

  • Leichte, frische Snacks wie Wassermelone, Orangen oder Trauben helfen bei der Flüssigkeitsversorgung und machen Pausen angenehmer.
  • Kleine Gesten wie ein Eis am Nachmittag oder ein kaltes Getränk nach Feierabend zeigen Wertschätzung und steigern die Motivation.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle können helfen, die Belastung zu reduzieren.
  • Teamaktionen nach Feierabend wie Grillabende oder gemeinsame Ausflüge fördern den Zusammenhalt.
  • Offene Kommunikation über Probleme und Ideen zum Hitzeschutz gibt den Beschäftigten das Gefühl, gehört und ernst genommen zu werden.

Praxisnah denken – Aufträge sichern, trotz Sommerhitze

Gerade in den heißen Monaten steht nicht nur ein geeigneter Sonnenschutz für die Beschäftigten auf der Baustelle im Fokus, denn auch wirtschaftlich verlangt der Sommer besondere Aufmerksamkeit. Während die Hitze Bauprojekte organisatorisch und technisch herausfordert, sollten Unternehmen auch wirtschaftlich vorausschauend planen, um keine wichtigen Aufträge zu verpassen. Wie sieht es eigentlich bei Ihnen in den nächsten Monaten aus? Sind Sie auf die große Hitze vorbereitet? Und ist das Sommerhoch bei den Aufträgen schon in Sicht? Wenn nicht, kann Ihnen DOCUmedia helfen. Wir sind der führende Informationsdienstleister des Bauwesens in Österreich und stellen tagesaktuelle Informationen über öffentliche Ausschreibungen und gewerbliche Hochbauprojekte bereit. Über unser Online-System, den DOCUmedia Xplorer, finden Sie gezielt Auftragschancen, die zu Ihrem Unternehmen passen – schnell, transparent und zuverlässig, damit Sie auch bei 35 Grad Celsius einen kühlen Kopf behalten.

Notfälle durch Hitze und Sonne erkennen und richtig handeln

Was das ist:

Oberflächliche Verbrennung der Haut durch zu viel UV‑Strahlung. Die Haut wird rot, heiß, spannt, brennt oder juckt; in schweren Fällen können Blasen, Fieber oder Kreislaufbeschwerden auftreten.

Was tun:

1. Sofort aus der Sonne gehen.

2. Betroffene Hautpartien mit kühlem, klarem Wasser oder feuchten Umschlägen (kein Eis oder eiskalte Packs) kühlen.

3. Pflege mit parfümfreier, wasserhaltiger Lotion oder Gel zur Linderung.

4. Viel trinken, um Flüssigkeitsverlust auszugleichen.

5. Bei Blasenbildung, starken Schmerzen, Fieber oder Kreislaufproblemen unbedingt ärztliche Hilfe einholen, besonders bei Kindern.

Was das ist:

Beide Zustände entstehen durch starke Hitzeeinwirkung, entweder durch direkte Sonneneinstrahlung auf den Kopf (Sonnenstich) oder durch längere körperliche Belastung bei Hitze mit zu wenig Flüssigkeit (Hitzeerschöpfung). Symptome können sein: Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwäche, starker Schweiß Konzentrationsprobleme und in schweren Fällen Kreislaufprobleme.

Was tun:

1. Betroffene Person sofort aus der Sonne und an einen kühlen, schattigen Ort bringen.

2. Ruhen lassen, Oberkörper leicht erhöht lagern und Kopf sowie Nacken mit kühlen, feuchten Tüchern bedecken.

3. Bei klarem Bewusstsein langsam etwas trinken lassen (Wasser oder verdünnte Säfte).

4. Symptome beobachten: Bei Verschlechterung, starkem Erbrechen, Apathie, starker Erschöpfung oder Bewusstseinsveränderung ärztliche Hilfe holen oder Notruf 112 wählen.

5. Bei Bewusstlosigkeit gilt: stabile Seitenlage einnehmen und Atmung kontrollieren.

Was das ist:

Beim Hitzschlag kann der Körper seine Temperatur nicht mehr regulieren und überhitzt, dabei kann die Körpertemperatur innerhalb kurzer Zeit gefährlich ansteigen. Typische Zeichen sind trockene, heiße Haut, Kopfschmerzen, Bewusstlosigkeit, Verwirrtheit oder Schwindel.

Was tun:

1. Notruf 112 sofort wählen! Ein Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall.

2. Betroffene Person sofort in den Schatten oder in einen kühlen Raum bringen.

3. Oberkörper leicht erhöht lagern, Kleidung lockern und feuchte Tücher – besonders im Kopf- und Nackenbereich – zur Kühlung verwenden, ohne Eis direkt auf die Haut zu legen.

4. Wenn bei klarem Bewusstsein, langsame Flüssigkeitszufuhr (zum Beispiel Wasser oder verdünnte Fruchtsäfte).

5. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage sowie Atmungs‑ und Bewusstseinskontrolle bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Fazit: Bauen bei 30 Grad? Nur mit Schutz

Sonne und Hitze auf der Baustelle sind mehr als nur eine Herausforderung. Sie gefährden unmittelbar die Gesundheit der Beschäftigten. Auch wenn mit der Absenkung der Hitzefrei-Grenze auf 32,5 Grad Celsius ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wurde, bleibt die Umsetzung weiterhin freiwillig und liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Das bedeutet: Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter haben auch bei großer Hitze keine Garantie auf Arbeitsunterbrechung.

Wenn trotz extremer Temperaturen weitergearbeitet wird, ist es umso wichtiger, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehören ausreichend Trinkwasser, schattige Arbeitsplätze, UV-Schutzkleidung, Sonnenbrillen und Sonnencreme. Denn eines ist klar: Die Zahl der Hitzetage wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Faire und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen auf Baustellen sind daher unerlässlich.

Dass die derzeitige freiwillige Regelung nicht ausreicht, zeigen aktuelle Zahlen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Im Juni und Juli 2024 konnte nur etwa jeder zehnte Bauarbeitende überhaupt einmal früher Schluss machen. Das unterstreicht, wie dringend ein verbindlicher Rechtsrahmen gebraucht wird. Ein verpflichtendes, bezahltes Hitzefrei bereits ab 30 Grad Celsius wäre ein sinnvoller und notwendiger Schritt. Nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass der Schutz der Beschäftigten nicht dem Zufall überlassen bleibt, sondern zur Selbstverständlichkeit wird.


Abschließender Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Ähnliche Artikel

18.12.2025 11:45 | Sina Hasselberg Veröffentlicht in: Blog
Die österreichische Bauwirtschaft befindet sich im Wandel. Es gibt weiterhin einige anhaltende Herausforderungen, wie zum Beispiel hohe Kosten und Fachkräftemangel, aber auch erste Anzeichen für eine Stabilisierung. Steigende Auftragsbestände, ein deutlicher Zuwachs an…
31.07.2025 11:00 | Bea Balode Veröffentlicht in: Blog
Als Handwerker ist es nicht immer leicht, neue Aufträge zu finden und Auftragsbücher zu füllen. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie Ihre Auftragschancen in nur wenigen Schritten steigern können!
19.10.2023 11:00 | DOCUmedia Redaktion Veröffentlicht in: Blog
Der Arbeitsmarkt befindet sich im Umbruch, Fachkräfte sind immer schwerer zu finden. Vor allem junge Arbeitnehmer sind sich dessen bewusst – sie haben klare Vorstellungen vom Job-Umfeld der Zukunft. Nicht nur Geld und Karriere zählen dabei, sondern auch…
27.03.2026 08:00 | Sina Hasselberg Veröffentlicht in: Blog
Mit dem 01. März 2026 ist die BVergG Novelle 2026 in Kraft getreten und hat weitreichende Änderungen für alle gebracht, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
23.09.2025 12:00 | Sina Hasselberg Veröffentlicht in: Blog
Wer erfolgreich an öffentlichen oder privaten Ausschreibungen teilnehmen möchte, kommt an Ausschreibungsportalen kaum vorbei. Solche Online-Plattformen bündeln relevante Aufträge und erleichtern die gezielte Ausschreibungssuche, von regionalen Projekten bis hin zu…
28.08.2025 13:00 | Bea Balode Veröffentlicht in: Blog
Bauroboter steigern Effizienz, verbessern Arbeitsbedingungen und entlasten Bauarbeiter. Wie werden sie auf Baustellen eingesetzt? Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber! 
Sina Hasselberg

Sina Hasselberg ist Online-Redakteurin und schreibt über alles, was die Baubranche bewegt: von Marktanalysen über Bautechniken bis hin zu rechtlichen Grundlagen und Vergabeverfahren. Als Soziologin betrachtet sie die Baubranche nicht nur aus einer wirtschaftlichen, sondern auch aus einer gesellschaftlichen Perspektive. Besonders interessiert sie sich dafür, wie neue Innovationen und die Digitalisierung die Arbeitsweisen in der Branche verändern. Ihr Fokus liegt auf praxisnahen Inhalten, die Fachsprache zugänglich machen und sowohl erfahrene Branchenprofis als auch Neueinsteiger:innen abholen.