Sicherheit am Bau: Weil Ihre Gesundheit zählt!

Veröffentlichung: 29.11.2022 00:00 |

Wer sich für die Arbeit am Bau entschieden hat, hat sich für die gefährlichste Berufssparte entschieden. Umso wichtiger, dass jeder ein Auge auf die Arbeitssicherheit hat. Aber wie?  

Das Wichtigste zur Sicherheit am Bau in Kürze

  • Das Bauwesen ist die gefährlichste Berufssparte Österreichs und für fast 20 Prozent aller Arbeitsunfälle verantwortlich.
  • Die gesetzliche Grundlage für den Schutz ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), welches die Verantwortung der Betriebe für geeignete Schutzmaßnahmen in den Vordergrund stellt.
  • Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber und seinen Vertretern, die durch Präventivfachkräfte (Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner) unterstützt werden müssen.
  • Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen ist das TOP-Prinzip maßgeblich: Zuerst sind technische, dann organisatorische und zuletzt persönliche (PSA) Maßnahmen zu ergreifen.
  • Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist in der Planungsphase von Baustellen zu erstellen und bei Änderungen unverzüglich anzupassen.
  • Prävention und Kommunikation sparen dem Betrieb langfristig hohe Kosten, da Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten jährlich Schäden in Millionenhöhe verursachen.
Arbeitssicherheit - Bauarbeiter auf einem Gerüst © tong2530 / stock.adobe.com

Das Bauwesen ist in Österreich für fast 20 Prozent der Arbeitsunfälle verantwortlich. Diese können das Leben einer ganzen Familie auf den Kopf stellen und bedeuten viel Leid für Betroffene und Angehörige. Besonders betroffen sind jugendliche Arbeitnehmer auf Baustellen, fast die Hälfte der Unfälle wird von Personen verursacht, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Und auch, wenn das Arbeiten in den letzten Jahrzehnten immer sicherer geworden ist, sollte sich niemand in Sicherheit wiegen, denn Arbeitnehmer am Bau sind noch immer deutlich stärker gefährdet als in allen anderen Berufssparten. Um Arbeitsschutz auf der Baustelle zu gewährleisten, ist also ein ausgeklügeltes Schutzkonzept nötig. Doch wer ist dafür verantwortlich? Und welche Maßnahmen können oder müssen ergriffen werden?

Was gilt als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?

Jeder Unfall, der sich im zeitlichen, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung ereignet, ist ein Arbeitsunfall. Auch wenn eine Handlung gegen ausdrückliche Anwendung eines Vorgesetzten ausgeführt wird und dann zum Unfall führt, schließt das die Anerkennung als Arbeitsunfall nicht aus. Auch Wegeunfälle sind Arbeitsunfälle, also wenn auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte, dem Arzt, der Schule, Fortbildungsveranstaltung oder Ähnlichem ein Unfall passiert. Bei Fahrgemeinschaften steht auch hier der gemeinsame kürzeste Fahrtweg unter Versicherungsschutz.

Nicht als Arbeitsunfälle gelten Unfälle, die durch allgemeine Gefahren wie Hochwasser versursacht werden, wenn der Versicherte den Unfall durch Alkohol oder andere Drogen herbeigeführt hat, wenn der Unfall beim ‘Pfuschen’ erlitten wurde oder bei Schäden aus innerer Ursache wie Herzinfarkten.

Was unter den Begriff der Berufskrankheit fällt, ist enger gefasst. In der Anlage 1 des ASVG ist ein Verzeichnis aller Krankheiten, die als Berufskrankheiten anerkannt werden können, wenn die dort angeführten Voraussetzungen erfüllt sind und durch die Ausübung der Beschäftigung verursacht wurden.

Vorschriften zur Arbeitssicherheit in Österreich

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Die Erstfassung der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung wurde 1984 erlassen und 1995 an die Bestimmungen der EU angepasst. Kern des Gesetzes ist es, den Behörden keine Detailvorschriften zu formulieren, sondern die Zuständigkeit und Verantwortung der Betriebe zu erhöhen. Grund dafür ist, dass die Beschäftigten in den Betrieben die Abläufe am besten kennen und so auch notwendige und passende Schutzmaßnahmen identifizieren und anwenden können. Wesentlich, damit dieser Ansatz in der Praxis zielführend ist, ist eine regelmäßige Unterweisung der Arbeitnehmer. Den Mitarbeitern soll die Notwendigkeit von Sicherheitsvorschriften und Arbeitsanweisungen bewusst gemacht werden.

Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ)

Bei bestimmten Gesundheitsgefährdungen ist vor Antritt der Tätigkeit eine Eignungsuntersuchung und anschließend in regelmäßigen Abständen Folgeuntersuchungen durchzuführen. Eine solche Gefährdung ist beispielsweise Lärm, bei dem alle fünf Jahre der Gesundheitszustand der Arbeitnehmer kontrolliert werden muss.

Kinder- und Jugendlichenbeschäftigung (KJBG und KJBG-VO)

Insbesondere wenn Betriebe Lehrlinge ausbilden, gilt es, besondere Maßnahmen zum Schutz der jungen Menschen zu beachten. In der KJBG-VO ist beispielsweise geregelt, dass Jugendliche zu der Arbeit mit gefährlichen Arbeitsmitteln erst nach einer Schutzfrist herangezogen werden dürfen.

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Damit Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit abgesichert sind, gibt es die österreichische Sozialversicherung. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, deren Höhe von dem Arbeitsverdienst abhängt. Der Beitrag zur Unfallversicherung wird ausschließlich vom Arbeitgeber getragen.

Es muss also weiter daran gearbeitet werden, ihren Job sicherer zu machen. Natürlich könnte der Gesetzgeber abermals einschreiten und seine Vorschriften weiter verschärfen.

Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans

In der Vorbereitungsphase einer jeden Baustelle, muss der Planungskoordinator einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen, kurz SiGe-Plan. Bei Fortschritt der Arbeiten oder eintretenden Änderungen muss dieser unverzüglich angepasst werden, wenn dies für den Schutz der Arbeitnehmer erforderlich ist. Ist für das Bauvorhaben kein Koordinator zu bestellen, obliegt die Erstellung des SiGe-Plans dem Bauherren oder Projektleiter. Auf einer Kleinbaustelle, auf der nur Arbeitnehmer eines Unternehmens beschäftigt sind, kann der SiGe-Plan durch eine Gefahrenevaluierung ersetzt werden.

Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?

Grundsätzlich gilt: Jeder trägt Verantwortung! Sowohl für sich selbst als auch für Kollegen. Wer eine Aufgabe zu erfüllen hat, hat auch die damit erwachsenen Pflichten zu beachten, die Verantwortung bedeuten. Und insbesondere in Berufsfeldern, wo man eng zusammenarbeitet ist es wichtig, aufeinander zu achten. Um Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten, muss also jeder und jede die Augen offenhalten. Aber natürlich gibt es einige Menschen in einem Betrieb, die besondere Verantwortung tragen und für diese haften.

Der Arbeitgeber

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den gesamten Betrieb und hat entsprechend die Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten. Zu seinen Pflichten gehört:

  • Für die Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit sorgen
  • Unterweisungen durchführen (lassen)
  • Gefahrenermittlung und Evaluierung
  • Beseitigung von Sicherheitsmängeln
  • Den Beschäftigten die notwendige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.

Die Aufsichtsperson

Der Bauleiter oder Polier vertritt den Arbeitgeber und muss somit stellvertretend für die Gesundheit und Sicherheit der ihm unterstellten Beschäftigten sorgen.

Die Präventionsfachkraft - Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner

Präventivfachkräfte, also Sicherheitsfachkräfte oder Arbeitsmediziner, sind zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Aufgabe ist es, sowohl den Arbeitgeber als auch die Beschäftigten in allen Fragen der Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit zu beraten und zu unterstützen. Bei dieser Anwendung ihrer Fachkunde sind sie weisungsfrei.

Die Fachgebiete eines Sicherheitsbeauftragten sind insbesondere:

  • Mechanische Gefährdungen
  • Sturz und Absturz von Personen
  • Elektrische Gefährdungen
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Umgebungsbedingungen am Arbeitsplatz
  • Körperliche Belastung

Sie ist auch für die Unterweisung der Beschäftigten zuständig, für deren Durchführung allerdings der Arbeitgeber die Verantwortung trägt. Während die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten also um die Unfallverhütung kreisen, ist der Arbeitsmediziner für die Gesundheit der Arbeitnehmer zuständig, also insbesondere für die gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeitsstoffe, auftretenden Strahlungen und elektromagnetischen Felder. Er führt die Gesundheitsuntersuchungen durch und organisiert die Erste Hilfe.

Die Sicherheitsvertrauensperson

Die Sicherheitsvertrauensperson ist in erster Linie eine Vertretung der Beschäftigen im Betrieb. Dabei beschränkt sich ihr Arbeitsbereich entweder arbeitsmäßig (beispielsweise nach Hallen oder Baustellen) oder fachlich (etwa nach Gewerken). Ähnlich wie der Sicherheitsfachmann hat er dabei ein Auge auf Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit den Arbeitsmitteln.

Der Betriebsrat

Der Betriebsrat ist auch in Fragen der Sicherheit und Gesundheit ein Vertreter und Ansprechpartner der Beschäftigten und bei der Frage und Umsetzungen von Verbesserungsmaßnahmen zu Rate zu ziehen.

Der Arbeitsschutzausschuss

Gehören einem Betrieb mehr als 100 Beschäftigte an, muss ein Arbeitsschutzausschuss gegründet werden. Seine Aufgaben sind:

  • Informations- und Erfahrungsaustausch
  • Koordination der betrieblichen Arbeitsschutzeinrichtungen
  • Analyse der Berichte und Vorschläge von Seiten der Sicherheitsfachkraft, des Arbeitsmediziners und der Sicherheitsvertrauensperson

Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeber, der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner, der Sicherheitsvertrauensperson und dem Betriebsrat. Mindestens zwei Mal pro Kalenderjahr muss eine Versammlung stattfinden, zudem bei einem gegebenen Anlass wie einem Arbeitsunfall.

Alle Arbeitnehmer

Sämtliche Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu unterstützen und die Anweisungen des Arbeitgebers und dessen Vertreter zu befolgen. Kollegen dürfen nicht gefährdet werden und alle Arbeitsunfälle, aber auch Beinahe-Unfälle oder Mängel müssen umgehend gemeldet werden. Die Sicherheit am Arbeitsplatz kann nur dann gesichert sein, wenn alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst sind.

Meldepflicht bei Arbeitsunfällen oder dem Verdacht einer Berufskrankheit

Bei einem Arbeitsunfall, bei dem ein Versicherter mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig geschrieben oder getötet wurde, ist der Arbeitsgeber dazu verpflichtet, dies binnen fünf Tagen an den Versicherungsträger zu melden. Bei dem Verdacht auf eine Berufskrankheit ist jeder Arbeitgeber und vor allem jeder Arzt dazu verpflichtet, dies umgehend dem Unfallversicherungsträger zu melden. Doch die Baustellensicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn alle ein Auge auf ihr eigenes Wohlergehen und das Wohlergehen ihrer Kollegen haben.

Das TOP-Prinzip für mehr Sicherheit auf der Baustelle

Es gibt eine Vielzahl an Sicherheitsvorkehrungen, aber welche ist nun die richtige? Bei der Auswahl der passenden Sicherheitsmaßnahmen gilt es ein ganz simples Prinzip zu beachten: das TOP-Prinzip. TOP steht für technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen - und zwar in dieser Reihenfolge. Das besagt, wenn es ein Sicherheitsrisiko auf der Baustelle gibt, sollte zunächst geschaut werden, mit welchen technischen Maßnahmen dieses beseitigt werden kann. Reichen diese nicht aus, gilt es organisatorische Maßnahmen zu ergreifen und wenn das Ergebnis noch immer nicht zufriedenstellend ist, persönliche Maßnahmen. In der Praxis werden die verschiedenen Schutzmaßnahmen meist miteinander kombiniert und so ganzheitliche Sicherheitsregeln für die Beteiligten erarbeitet.

Technische Maßnahmen

Technische Maßnahmen sind am effektivsten, weil sie die Gefahr direkt an der Quelle bekämpfen. Das kann etwa sein:

  • Die Installation von Schutzvorrichtungen an Maschinen
  • Die Verwendung sicherer Materialien
  • Die Installation von Geländern und Absturzsicherungen auf Baustellen
  • Das Einrichten ergonomischer Arbeitsplätze
  • Das Verlegen rutschhemmender Bodenbeläge

Organisatorische Maßnahmen

Rund zwei Drittel aller Unfälle am Bau sind aber auf Fehler bei der Bauplanung und eine mangelnde Baustellenkoordination zurückzuführen. Darunter fällt auch der „Klassiker“ unter den schweren Baustellen-Unfällen: der Absturz. Durch organisatorische Maßnahmen können die Gefahren stark verringert werden. Es gibt eine Vielzahl an juristischen Sicherheitsbestimmungen, die die Umsetzung organisatorischer Maßnahmen regeln. Dazu gehören etwa auch geregelte Pausenzeiten und Vorschriften darüber, welche Qualifikationen vorliegen müssen, um welche Tätigkeit ausüben zu dürfen. Beispiele für sehr wichtige Sicherheitsvorschriften auf Baustellen sind:

  • Die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer
  • Regelmäßige Betriebsanweisungen
  • Die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien durch das Unternehmen
  • Die Vermeidung von Alleinarbeit
Persönliche Sicherheitsausrüstung © New Africa / stock.adobe.com

Persönliche Maßnahmen

Die letzten Maßnahmen, die ergriffen werden können, sind persönliche Maßnahmen. Das bedeutet vor allem das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsschuhe oder -helme. Schutzkleidung gibt es in verschiedenen Arten, die speziell auf unterschiedliche Gefahren abgestimmt sind, weshalb es wichtig ist, die richtige Ausrüstung auszuwählen. Persönliche Schutzausrüstung ist sehr effektiv, weshalb bei fast allen Tätigkeiten die ein oder andere Schutzkleidung getragen wird. Die Schwierigkeit ist aber, dass die Effektivität dieser Maßnahme sehr stark von dem Engagement der Arbeitnehmer abhängt und sehr fehleranfällig ist. Wer kann es nicht verstehen, dass man bei 30 Grad Celsius bei Arbeiten in der Sonne keine lange Hose tragen möchte und auch den Helm am liebsten abnimmt? Deswegen sollten nie nur persönliche Maßnahmen ergriffen werden.

Beim Umgang mit Gefahrstoffen: das STOP-Prinzip

Es gibt noch eine Erweiterung des TOP-Prinzips: Das STOP-Prinzip. Dieses kommt insbesondere bei dem Umgang mit Gefahrenstoffen zum Einsatz, kann aber auch in vielen anderen Situationen eine sinnvolle Überlegung sein. “S” steht dabei für Substitution, also Ersetzen. Das Prinzip regt also dazu an, zu überlegen, welche gefährlichen Stoffe oder Arbeitsmittel ersetzt werden können.

Die richtige Sicherheitsmaßnahme finden: die Mischung machts

In den wenigsten Fällen gibt es die eine Maßnahme, die jegliche Risiken beseitigt und so für eine ausreichende Arbeitssicherheit auf der Baustelle sorgt. Meistens wird eine Auswahl an Maßnahmen aus allen Bereichen benötigt, um das Risiko möglichst gering zu halten. Nehmen wir das Beispiel einer lauten Maschine:

S: Gibt es eine leisere Maschine, die die gleiche Arbeit verrichten kann?

T: Gibt es keine leisere Alternative oder selbst diese ist noch immer recht laut, empfiehlt sich eventuell eine Einhausung, die die Lärmbelastung reduziert.

O: Eine sinnvolle organisatorische Maßnahme wäre es, die Arbeitsverteilung öfter zu rotieren, damit die Lärmbelastung der Beschäftigten auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt ist. Zudem sollte eine lärmende Maschine räumlich getrennt sein von weiteren Arbeitsplätzen, damit andere Beschäftigte ohne Lärmbelastung arbeiten können.

P: In letzter Instanz benötigt der Beschäftigte eine passende Arbeitskleidung, in dem Fall einen gutsitzenden und hochwertigen Gehörschutz.

Kommunikation für Arbeitssicherheit © bannafarsai / stock.adobe.com

Reden reden reden: Warum Kommunikation für die Sicherheit auf der Baustelle so wichtig ist

Doch all diese Maßnahmen bringen nichts, wenn das wichtigste Element für Arbeitssicherheit nicht genutzt wird: Kommunikation. Das umfasst ganz viele Elemente:

  • Die Arbeitnehmer müssen über Gefahren, Sicherheitsmaßnahmen und Zuständigkeiten aufgeklärt werden
  • Der Sicherheitskoordinator auf der Baustelle sollte regelmäßig Gespräche mit den Arbeitnehmern führen, um über ihre Sorgen zu sprechen
  • Die Arbeitnehmer untereinander benötigen ein gutes Gesprächsklima, damit jeder anspricht, wenn er Hilfe benötigt oder sich überlastet fühlt

Sicherheit ist ein Kostenfaktor, also: Besser Vorsorge als Nachsorge!

Wie jedem bewusst ist: Arbeitsunfälle und unbehandelte Berufskrankheiten zerstören Leben. Menschen können über einen langen Zeitraum nicht arbeiten, leiden eventuell unter chronischen Gesundheitsproblemen oder sterben an den Auswirkungen. Schon allein deswegen sollten alle Beteiligten ihr Möglichstes tun, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu maximieren. Darüber hinaus kosten Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten auch die Betriebe und Volkswirtschaft sehr viel, weshalb Arbeitgeber schon aus reinem Eigennutz viel Zeit und Mühe in die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer investieren sollten. Betriebe in Österreich machen durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten jährlich etwa eine Milliarde Euro Verlust. Eine häufige Ursache für Krankenstände durch Arbeitsunfälle am Bau sind Stürze von Leitern, Gerüsten oder Ähnlichem. Betroffene sind daraufhin durchschnittlich 32 Tage lang arbeitsunfähig.

Die Checkliste: Sicherheit auf Baustellen

Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Schritte für Arbeitssicherheit am Bau noch einmal zusammengefasst. Diese Liste ist sehr allgemein gehalten und muss für jeden Arbeitskontext konkretisiert werden. Sie kann aber dabei helfen, eine passende Sicherheitsordnung für Ihre Baustelle zu entwickeln.

  • Verantwortlichkeiten klären
  • SiGe-Plan erstellen
  • Regelmäßige Sicherheitsunterweisung der Arbeitnehmer
  • Arbeitssicherheit kontinuierlich überprüfen
  • Technische, organisatorische und persönliche Sicherheitsmaßnahmen anpassen
  • Regelmäßige Rücksprache mit den Arbeitnehmern

Fazit: Echte Männer tragen Helm

Bei der Arbeitssicherheit gilt mehr als in den meisten Bereichen: Doppelt hält besser. Wer hier spart oder keine Lust hat, seine Muße zu investieren, riskiert viel. Deswegen sollte die Arbeitssicherheit immer an erster Stelle stehen. Das bedeutet vor allem, dass Arbeitssicherheit kein einmaliges Thema ist, sondern kontinuierlich mitgedacht werden muss.


Abschließender Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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Redakteurin Hannah Simons bei documedia.at
Hannah Simons

Als Redakteurin produzierte Hannah Simons verschiedene informative Inhalte für die Kund:innen von DOCUmedia, insbesondere im Glossar- und Blogbereich. In ihren Artikel klärte sie schwerpunktmäßig über die Themen Umwelt, Gesellschaft und Vergaberecht auf. Dabei war es ihr besonders wichtig, komplexe Inhalte einfach und gut verständlich aufzubereiten. Ihr Ziel war es, dass sich Leser:innen problemlos über die wichtigsten Themen der Branche informieren können und ihnen dabei genug Zeit und Kapazitäten bleiben, sich auf die Kernaufgaben ihres Gewebes zu konzentrieren.