Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Abkürzung AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen und beschreibt alle grundliegenden Bedingungen, die für eine Vertragspartei bei Vertragsabschlüssen mit einer anderen Vertragspartei gelten.
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Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind vertragliche Klauseln, die Unternehmen zusätzlich zum Vertragsinhalt aufstellen. Sie enthalten detaillierte Informationen darüber, welche grundliegenden Voraussetzung für Geschäftshandlungen mit dem Unternehmen gelten. Die Erstellung von AGB bietet sich dann an, wenn ein Unternehmen regelmäßig ähnliche Verträge abschließt, für die bestimmte Bedingungen standardgemäß gelten. Für Verträge mit Verbrauchern gelten dabei gesetzliche Vorgaben gemäß KSchG, die für die Verhinderung von Missbrauch kontrolliert werden müssen.
Inhalte & Anwendung
Die Erstellung und Verwendung von AGB sind dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen eine Vielzahl an Verträgen mit ähnlichem Inhalt abschließt. Dies ist üblicherweise für Verbrauchskunden üblich. Die vorformulierten Vertragsklauseln reduzieren den Aufwand von Vertragsabschlüssen erheblich. Denn sie machen eine individuelle Aushandlung der Vertragsbedingungen mit jedem einzelnen Vertragspartner obsolet. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind immer einseitig und stellen die Bedingungen eines Unternehmens dar, unter denen der sogenannte Verwender der AGB Geschäfte führt. Die andere Vertragspartei ist bei Abschluss eines Vertrags an diese Bedingungen gebunden. Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von AGB.
Was enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen?
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Unternehmen die Möglichkeit, alle Aspekte aufzuführen, die auch üblicherweise in Verträgen enthalten sind. Häufig verwendete Klauseln beziehen sich dabei auf den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen und Gewährleistungsansprüchen oder Eigentumsvorbehalt und Aufrechnungsverbote. AGB können ergänzend zu gesetzlichen Regelungen angewandt werden oder aber auch von diesen abweichen. Letzteres ist beispielsweise bei einem Haftungsausschluss der Fall. Auch der Kaufpreis, der nicht gesetzlich geregelt ist, kann durch die AGB bedingt werden.
Rechtsgrundlagen für AGB
Die Anwendung von AGB ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entscheidet sich ein Unternehmen dazu, Gebrauch von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu machen, müssen jedoch bestimmte Bestimmungen beachtet werden, damit diese auch wirksam sind. Denn um eine missbräuchliche Verwendung der AGB zu vermeiden, dürfen sie weder sitten- noch gesetzwidrig sein. So wird gemäß § 879 Abs 1 ABGB bei Prüfung der AGB-Inhalte darauf geachtet, dass nicht gegen die guten Sitten verstoßen wird. Für Kaufleute findet außerdem § 346 HGB Anwendung. Dieser besagt, dass bei allen Handhabungen unter Kaufleuten übliche Gebräuche und Sitten berücksichtigt werden müssen.
Darüber hinaus werden in § 6 KSchG bestimmte Vertragsbestandteile aufgelistet, die in den AGB unzulässig sind. Auch führen ungewöhnliche Klauseln laut § 864a ABGB sowie Klauseln, die für den Vertragspartner gröbliche Benachteiligungen mit sich bringen (§ 879 Abs 3 ABGB) zur Unwirksamkeit der Bedingungen. Finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln wieder, die unklar formuliert oder widersprüchlich sind, werden diese zum Nachteil des Ausstellers der AGB ausgelegt.
Gültigkeit der AGB
Grundsätzlich sind AGB immer nur dann gültig, wenn der Verwender seinen Vertragspartner auf diese ausreichend hingewiesen hat bzw. der Vertragspartner die AGB in einer zumutbaren Weise auffinden kann. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verwender die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gelesen und akzeptiert erklärt. Üblicherweise befinden sie sich auf der Rückseite oder im Anhang eines Vertrags. Werden die AGB regelmäßig verwendet, ist außerdem ein Auslegen oder ein Aushang der AGB in den Geschäftsräumen verpflichtend.
Unwirksame Klauseln in AGB
Zwar ist das Aufführen sogenannter „unzulässiger Vertragsbestandteile“ rechtlich nicht untersagt, jedoch sind solche Bestimmungen gemäß § 6 KSchG für den Verbraucher nicht verbindlich. Als unwirksam gelten jegliche Klauseln, die ungewöhnlich oder überraschend sind bzw. die den Verwender benachteiligen. Ob eine Klausel aus diesen Gründen unwirksam ist, hängt von der Branchenüblichkeit ab. Erfüllen die AGB hingegen alle gesetzlichen Vorgaben, sind die nur dann unwirksam, wenn es an Durchsichtigkeit mangelt.
Rechtliche Kontrollsysteme
AGB werden im Regelfall weder im Voraus noch im Nachhinein geprüft. Eine Ausnahme stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Versicherungen und Kreditinstituten dar. Diese benötigen vor Inkrafttreten eine staatliche Genehmigung. Kommt es zu Klagen von Verbrauchern, werden die AGB nachträglich überprüft. Dies geschieht entweder als Individualkontrolle oder Kollektivkontrolle – je nachdem welche Art der Klage vorliegt.
Folgen bei Verwendung unwirksamer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksame oder unklare Klauseln, bleibt der Vertrag nach wie vor bestehen. Man spricht von einer sogenannten Teilnichtigkeit bzw. Restgültigkeit. Statt der unwirksamen Klauseln finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.