Bestbieterprinzip

Im Vergaberecht besagt das Bestbieterprinzip, dass öffentliche Aufträge nicht allein anhand des günstigsten Preises vergeben werden. Stattdessen fließen auch qualitative, soziale und ökologische Aspekte in die Bewertung ein, um das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot zu ermitteln.

Definition: Was ist das Bestbieterprinzip?

Das Bestbieterprinzip ist ein Konzept aus dem österreichischen Vergaberecht, bei dem öffentliche Aufträge nicht ausschließlich nach dem günstigsten Preis, sondern nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot vergeben werden.

Neben den Kosten werden dabei auch qualitative Merkmale berücksichtigt, die entscheidend für den Erfolg des Projekts oder die Qualität der Leistung sind. Wer also eine prägnante Erklärung des Bestbieterprinzips sucht, sollte wissen: Der Bestbieter muss nicht zwingend der günstigste Anbieter sein, sondern derjenige, der in Summe das beste Gesamtpaket liefert.

Ziel des Bestbieterprinzips ist es, den Fokus bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht allein auf den Preis zu legen, sondern auch Aspekte wie Qualität, Funktionalität, Nachhaltigkeit und gegebenenfalls soziale Verantwortung in die Entscheidung einzubeziehen. Dadurch sollen langfristig bessere Ergebnisse für Auftraggeber und Allgemeinheit erzielt werden. Beispiele für solche zusätzlichen Faktoren sind etwa die Haltbarkeit eines Produkts, der technische Wert einer Leistung, ökologische Eigenschaften, die Erfahrung des Anbieters oder die angebotene Servicequalität.

Gesetzliche Regelungen zum Bestbieterprinzip

Die rechtliche Grundlage für das Bestbieterprinzip findet sich im BVergG (Bundesvergabegesetz), zuletzt in der Fassung des BVergG 2018. Öffentliche Auftraggeber müssen bereits vor Beginn des Vergabeverfahrens festlegen, ob sie den Zuschlag nach dem Bestbieterprinzip oder nach dem Billigstbieterprinzip erteilen. Grundsätzlich besteht Wahlfreiheit, allerdings sieht das Gesetz eine klare Präferenz für das Bestbieterprinzip vor und schreibt es in bestimmten Fällen verbindlich vor.

Verpflichtend anzuwenden ist das Bestbieterprinzip insbesondere:

  • bei Bauaufträgen mit einem geschätzten Auftragswert von über einer Million Euro (ohne USt),
  • bei Dienstleistungen im Verhandlungsverfahren (insbesondere geistige Dienstleistungen),
  • wenn die Leistung funktional beschrieben wird,
  • bei Vergaben im Wege eines wettbewerblichen Dialogs,
  • bei Vergaben im Rahmen einer Innovationspartnerschaft.

Zusätzlich gibt es Bereiche, in denen Auftraggeber verpflichtend qualitätsbezogene Zuschlagskriterien einbeziehen müssen. Dies betrifft beispielsweise die Beschaffung bestimmter Lebensmittel, den öffentlichen Personennahverkehr, Gebäudereinigungs- und Bewachungsdienste sowie bei personenbezogene Gesundheits- und Sozialdienstleistungen. Diese erweiterte Ausrichtung wird auch als horizontales Bestbieterprinzip bezeichnet. Sie erlaubt es, soziale, ökologische oder innovative Aspekte verbindlich in Leistungsbeschreibung, Eignungskriterien oder Ausführungsbedingungen aufzunehmen.

Bestbieterkriterien: Was zählt wirklich?

Beim Bestbieterprinzip zählen vor allem jene Kriterien, die Qualität, Nachhaltigkeit und langfristigen Nutzen sicherstellen – nicht allein der Preis. Damit dieses Prinzip in der Praxis funktioniert, braucht es klare und nachvollziehbare Maßstäbe, nach denen die Angebote bewertet werden. Diese sogenannten Bestbieterkriterien legen fest, welche Eigenschaften einer Leistung oder eines Anbieters in die Entscheidung einfließen.

Das Bundesvergabegesetz schreibt bewusst nicht genau vor, welche Kriterien im Einzelfall angewendet werden müssen. Dadurch haben öffentliche Auftraggeber Spielraum, die Bewertungsmaßstäbe auf die jeweilige Leistung zuzuschneiden. Gleichzeitig müssen die Kriterien nach BVergG § 2 Z 20 lit. d sublit. aa jedoch objektiv, nicht diskriminierend und direkt mit dem Auftragsgegenstand verbunden sein.

Hilfestellung durch den Bestbieterkriterien-Katalog

Um vor allem kleineren und mittleren Gemeinden die Umsetzung zu erleichtern, hat die Sozialpartner-Initiative „FAIRE VERGABEN sichern Arbeitsplätze!“ gemeinsam mit Gewerkschaften, Innungen und Fachverbänden einen Bestbieterkriterien-Katalog entwickelt. Dieser Katalog enthält praxisnahe Beispiele für wirtschaftliche, soziale und ökologische Zuschlagskriterien, die sich flexibel kombinieren lassen und so an das jeweilige Projekt angepasst werden können.

Mögliche Bestbieterkriterien

In der Praxis kommen unter anderem folgende Kriterien infrage:

  • Wirtschaftliche Kriterien

    beispielsweise technische Leistungsfähigkeit, Lebensdauer und Wartungsfreundlichkeit eines Produkts, Betriebskosten über den gesamten Lebenszyklus, Lieferzuverlässigkeit oder Qualifikation des eingesetzten Personals.

  • Soziale Kriterien

    etwa die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern (50+), Förderung von Lehrlingen, Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen oder Integration benachteiligter Gruppen.

  • Umweltbezogene Kriterien

    zum Beispiel Energieeffizienz, Einsatz umweltfreundlicher Materialien, Abfallvermeidung oder regionale Herkunft der Produkte.

Was ist der Unterschied zwischen Billigstbieterprinzip und Bestbieterprinzip?

Der wesentliche Unterschied zwischen den Prinzipien von Billigstbieter und Bestbieter: Während beim Billigstbieterprinzip der Preis im Mittelpunkt steht, berücksichtigt das Bestbieterprinzip ein breiteres Spektrum an Faktoren und erfordert daher eine sorgfältigere Vorbereitung der Zuschlagskriterien. Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Unterschiede:

Merkmal

Billigstbieterprinzip

Bestbieterprinzip

Zuschlagskriterium

Ausschließlich niedrigster Preis (bei Erfüllung der Mindestanforderungen)

Preis und qualitative, technische, soziale oder ökologische Kriterien

Einsatzbereich

Vor allem bei klar standardisierten Leistungen mit eindeutiger Qualitätsbeschreibung

Bei komplexeren Leistungen oder wenn Qualität und Nachhaltigkeit besondere Bedeutung haben

Vorteile

Einfache Anwendung, schnelle Bewertung

Förderung von Qualitätsstandards, Innovation und Nachhaltigkeit

Nachteile

Gefahr von Qualitätsverlusten, Preisdumping, unfairem Wettbewerb

Erhöhter Aufwand bei der Definition und Bewertung der Kriterien

Ziel

Kostensenkung

Optimales Gesamtpaket aus Preis und Qualität

Hilfreiche Erklärungen zu allen wichtigen Begriffen rund um das Vergaberecht finden Sie in unserem Vergabe-Glossar.

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