Leasing

Leasing (engl.: mieten, pachten) ist eine Finanzierungsmethode. Ähnlich wie bei einem Mietvertrag zahlt der Leasingnehmer eine monatliche Rate an den Leasinggeber und erhält damit die Nutzungsrechte an einem Leasingobjekt.

Leasing – eine Definition

Least ein Leasingnehmer einen Gegenstand, zahlt er eine monatliche Rate an den Leasinggeber, um diesen Gegenstand nutzen zu dürfen. Dabei ist zu betonen, dass der Leasinggeber weiterhin Eigentümer des Gegenstands bleibt – nicht das Objekt wird bezahlt, sondern lediglich dessen Nutzung.

Leasen oder mieten – worin liegt der Unterschied?

Der Unterschied zwischen Leasing und Miete liegt in den Rechten und Pflichten der Leasinggeber und Leasingnehmer bzw. der Vermieter und Mieter.

Beim Leasing ist der Leasingnehmer für Instandhaltung, Wartung, Reparaturen und Wertminderungen des geleasten Objekts zuständig, während diese bei der Miete vom Vermieter zu tragen sind. Gleiches gilt auch für Steuern und Versicherungen, falls nicht anders im Leasingvertrag geregelt.

Leasen oder finanzieren – die Unterschiede

Beim Leasing erhält der Leasingnehmer durch das Zahlen einer monatlichen Rate die Nutzungsrechte am Leasinggut. Bei der Finanzierung hingegen handelt es sich um einen Kredit. Nach der Rückzahlung des Kredits geht das Objekt in den Besitz des Kreditnehmers über. Beim Leasing werden die Nutzungsrechte erworben – bei der Finanzierung das Eigentum.

Der Leasingnehmer unterliegt den Wartungs- und Servicevorgaben des Leasinggebers. Bei der Finanzierung gibt es derartige Vorgaben nicht. Nach Ende des Leasingvertrags erfolgen häufig Nachzahlungen für Restwert- oder Kilometerausgleich. Diese entfallen bei der Finanzierung, da das Objekt in den Besitz des Käufers übergeht.

Leasing – wie funktioniert das?

Der Begriff „Leasing“ taucht häufig im Zusammenhang mit Autokäufen auf. Leasen Sie ein Fahrzeug, werden Sie zum Fahrzeughalter und sind für Reparaturen, Steuern und die KfZ-Versicherung verantwortlich. Leasingverträge werden häufig für 24-36 Monate zu einer vorab vereinbarten monatlichen Rate abgeschlossen.

Restwertleasing

Beim Restwertleasing bestimmt der Leasinggeber schätzungsweise den Wertverlust des Fahrzeugs während der Vertragslaufzeit. Dieser geschätzte Restwert wird vertraglich festgehalten und wirkt sich auf die Höhe der Leasingrate aus. Zum Vertragsende wird geprüft, inwiefern der tatsächliche Restwert des Autos von dem geschätzten Restwert abweicht. Liegt der tatsächliche Restwert des Autos unter dem geschätzten Restwert, muss der Leasingnehmer die Differenz zahlen. Falls das Fahrzeug mehr Wert ist als vorher vermutet, enthält der Leasingnehmer den Differenzbetrag zurück.

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Die verschiedenen Leasingarten im Überblick

Es gibt verschiedene Leasingarten, die sich je nach Branche, Leasinggut und Nutzungsintention unterscheiden.

Leasingarten je nach Leasingnehmer

Handelt es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Leasingnehmer? Diese Frage lässt sich oft nicht eindeutig entscheiden – bei Freiberuflern, staatlichen Institutionen und Vereinen beispielsweise. Üblicherweise werden Sie den gewerblichen Leasingnehmern zugeordnet.

Leasingarten je nach Leasinggeber

Hersteller-Leasing

Von Hersteller-Leasing ist die Rede, wenn der Leasinggeber gleichzeitig auch Hersteller des Leasingguts ist. Diese Vertragsbeziehung ist im realen Geschäftsbetrieb nicht zu finden, da Produzenten das Leasinggeschäft häufig über Tochtergesellschaften oder unternehmenseigene Banken abwickeln. Dabei sollte beachtet werden, dass eine Leasinggesellschaft nicht unbedingt ein Tochterunternehmen des Herstellers sein muss, auch wenn dieses den Namen des Produzenten trägt. Wenngleich diese Finanzdienstleister rechtlich eigenständige Unternehmen darstellen, spricht man bei diesen Verträgen von Herstellerleasing. Häufig taucht diese Konstellation im Kontext der Automobilbranche auf.

Leasinggesellschaften ohne Herstellerbindung

Der Leasinggeber ist in diesem Fall nicht der Hersteller und damit ohne Interessenbindung. Leasinggesellschaften sind rechtlich selbstständig. Es entsteht ein Konstrukt aus mindestens drei Parteien: Der Hersteller verkauft sein Gut an eine Leasinggesellschaft. Die Leasinggesellschaft gibt dem Leasingnehmer über einen Leasingvertrag Nutzungsrechte an dem entsprechenden Gegenstand.

Freie Leasinggesellschaften erwirtschaften Gewinne bei einer Vertragsverlängerung. Sie kommen beispielsweise beim Leasen eines Fuhrparks mit Automobilen unterschiedlicher Produzenten zum Einsatz. Herstellergebundene Leasinggesellschaften generieren Umsatz durch das Verleasen neuer Objekte. Freie und ungebundene Leasinggesellschaften verfolgen demnach verschiedene Interessen.

Leasingfirmen etablierter Hersteller profitieren von einem leichteren Zugang zu kostengünstigen Kapitalressourcen am Finanzmarkt. Dadurch können sie ihren Kunden attraktive, verkaufsfördernde Leasingangebote machen.

Leasingarten je nach Vertragsverhältnissen

Leasing von Großobjekten

Für sogenannte Großobjekte wie beispielsweise Verkehrsflugzeuge wird eine Leasinggesellschaft etabliert. Diese Leasinggesellschaft ist ausschließlich für das Beschaffen und Verleasen dieser Großobjekte zuständig.

Leasingarten je nach Leasinggütern

Üblicherweise werden Leasingobjekte folgendermaßen kategorisiert:

  • Mobilienleasing (Fahrzeug-Leasing, Flottenleasing)
  • Immobilienleasing

Leasingarten je nach Ort des Geschäftssitzes von Leasinggeber und -nehmer

Cross-Border-Leasing

Leasinggeber und Leasingnehmer haben ihren Sitz in unterschiedlichen Ländern. Häufig bringt diese Konstellation steuerliche Vergünstigungen mit sich, die allerdings von den nationalen Behörden kontrolliert und oft unterbunden werden.

Domestic-Leasing

Beim Domestic-Leasing (auch inländisches Leasing genannt) haben Leasinggeber und Leasingnehmer ihren Sitz in demselben Land und damit in demselben Steuerraum.

Weitere Klassifizierungen von Leasingarten

Leasingarten lassen sich auch über den Objektwert klassifizieren. So bezeichnet man das Leasing von Objekten mit geringem Investitionsvolumen als „Small-Ticket-Leasing“. Beispiele hierfür sind Kaffeeautomaten, Computer oder Fitnessgeräte. Im Gegensatz dazu beschreibt „Big-Ticket-Leasing“ Leasing-Verträge mit hohem Investitionsvolumen. Geleast werden hierbei beispielsweise Grundstücke oder Flugzeuge.

Auch der Vertriebsweg kann ein entscheidendes Merkmal von Leasing-Verträgen sein. Hier unterscheidet man zwischen Vendor Leasing und dem Direktvertrieb. Beim Vendor Leasing kooperiert der Verkäufer von Investitionsgütern mit einer Leasinggesellschaft. Ziel ist der Verkauf eigener Produkte inklusive der Finanzierungslösung über die Leasinggesellschaft. Beim direkten Vertrieb hingegen tritt der Hersteller selbst als Leasinggeber auf.

Man spricht in diesem Fall hinsichtlich der Vertragsbeziehung auch von direktem Leasing. Demgegenüber steht das indirekte Leasing, bei dem eine dritte Partei – die Leasinggesellschaft – zwischengeschaltet ist. Vendor Leasing ist eine Form des indirekten Leasings.

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Leasingverträge – welche Arten gibt es?

Es gibt viele verschiedene Arten von Leasingverträgen. Hier erhalten Sie einen Überblick!

Teilamortisation (TA)

Bei der Teilamortisation decken die monatlichen Leasingraten nur teilweise die Gesamtkosten des Leasinggebers. Der Differenzbetrag wird vertraglich festgehalten. Üblicherweise kann der Leasingnehmer das Leasingobjekt nach Vertragsende für den Restwert kaufen.

Wird zu Vertragsbeginn ein Andienungsrecht vereinbart, ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Objekt nach Vertragsende zu einem festgelegten Preis zu kaufen. Trotzdem hat der Leasingnehmer keinen Anspruch darauf, das Objekt zu erwerben. Ist der Marktwert nach Ende des Leasingvertrags höher als der vorher geschätzte Restwert, kann der Leasinggeber vom Andienungsrecht absehen und den Wagen stattdessen zum Verkauf anbieten.

Bei der Teilamortisation mit Mehrerlösbeteiligung wird der Leasingnehmer am Mehrerlös aus dem Verkauf des Fahrzeugs beteiligt. Ein Mehrerlös besteht, wenn der tatsächliche Marktwert den vorab kalkulierten Restwert des Objekts übersteigt. Liegt der tatsächliche Marktwert unter dem vorher kalkulierten Restwert, muss der Leasingnehmer die Differenz bezahlen.

Finanzierungsleasing mit Vollamortisation (VA)

Bei der Vollamortisation tilgen Leasingnehmer den Gesamtwert des Leasingobjekts inklusive der Zinsen. Nach Ende der Leasingdauer kann das Leasingobjekt in das Eigentum des Leasingnehmers übergehen oder dieser verlängert den Vertrag. Eine vorzeitige Kündigung ist dem Leasingnehmer sowie dem Leasinggeber nicht gestattet.

Typischerweise kann der Leasinggeber den Gegenstand steuerlich geltend machen, da er das Risiko der Wertveränderung trägt. Einen steuerlichen Vorteil bieten diese Raten allerdings nur, wenn die Dauer der Basis-Mietzeit 40 bis 90 Prozent der üblichen Nutzungsdauer im Betrieb entspricht.

Operating-Leasing (OL)

Operating-Leasing (auch Operate-Leasing) birgt einige Vorteile für den Leasingnehmer. Kurzfristige Operating-Leasing-Verträge haben eine Vertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten und sind teilweise sogar jederzeit kündbar. Durch die flexiblen Vertragslaufzeiten hat der Leasingnehmer geringere Risiken sowie niedrigere Kosten. OL kommt insbesondere für den Ausgleich von Engpässen in der Produktion oder für das Mieten eines Spezialgeräts zur Ausführung eines spezifischen Kundenauftrags zum Einsatz. Nach Ende der Vertragsdauer wird das Objekt an den Leasinggeber zurückgegeben. Für den Leasingnehmer entstehen keine weiteren Verpflichtungen.

Sale and Lease-Back

Sale and Lease-Back ist eine Finanzierung, bei der ein Unternehmen bestimmte Objekte an eine Leasinggesellschaft verkauft und diese anschließend zu einem vorab festgelegten Zinssatz zurückleast. Der Vorteil für das Unternehmen: Es gewinnt kurzfristig an Liquidität ohne Einschränkungen im operativen Geschäft. Nach Ablauf des Leasingvertrags kann das Unternehmen die Leasingobjekte von der Leasinggesellschaft zurückkaufen.

Null-Leasing

Der Begriff „Null-Leasing“ beschreibt einen Leasingvertrag ohne Anzahlung bzw. ohne weitere Kosten. Dahinter verbirgt sich oftmals ein Lockangebot mit versteckten Kosten. So wird beispielsweise die monatliche Rate erhöht oder das Leasingangebot inkludiert zusätzliche, unnötige Leistungen.

Ende des Leasingvertrags – was passiert dann?

Das Ende des Leasingvertrags ist vorab vertraglich geregelt. Die Möglichkeiten, Rechte und Pflichten variieren je nach Vertragsart. Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der Leasingnehmer kauft das Leasingobjekt für den vorab kalkulierten Restwert.
  2. Der Leasingnehmer gibt das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurück. Der Leasinggeber gibt das Objekt für den generellen Verkauf frei.

Je nach Vertragsvereinbarung ist der Leasingnehmer verpflichtet, nach Vertragsende einen Ausgleich für die Wertminderung zu bezahlen, falls dieser das Objekt an den Leasinggeber zurückgibt. Verkauft der Leasinggeber das Leasingobjekt besteht in der Teilamortisation mit Mehrerlösbeteiligung auch die Möglichkeit, dass der Leasingnehmer am Gewinn beteiligt wird.

Vorteile des Leasings

Legen Sie einen großen Wert auf die aktuellsten Objekte, ist Leasing eine geeignete Finanzierungsvariante. Zudem entfällt der hohe Anschaffungspreis, was die Liquidität entlastet. Leasingverträge belasten darüber hinaus nicht das Kreditlimit, sodass Platz für andere Ausgaben bleibt. Die Finanzierungsform ermöglicht Planungssicherheit durch feste Monatsraten. Steuervorteile ergeben sich vor allem für gewerbliche Leasingnehmer, da sich die monatlichen Raten als Betriebsausgaben absetzen lassen. Die vielfältigen Leasingvarianten ermöglichen flexible und individuelle Vertragsbedingungen und Vereinbarungen.

Leasing – lohnt es sich?

Leasingverträge lohnen sich vor allem für Freiberufler, Selbständige, Subunternehmer und Unternehmen, sofern die Leasingraten steuerlich geltend gemacht werden. Privatpersonen können die Leasingkosten nicht steuerlich absetzen, profitieren jedoch dann von einem Leasing, wenn keine zusätzlichen Kosten anfallen. In der Regel empfiehlt sich für Privatpersonen eher eine Finanzierung, wobei das Objekt nach Vertragsende in das Eigentum der Person übergeht. Dadurch relativieren sich die bis dato höheren Kosten.

Der Leasingfaktor

Der Leasingfaktor gibt die zu zahlende Leasingrate in Prozent an und setzt dies in Bezug zum Wert des Leasings. Damit ist der Leasingfaktor ein objektiver Vergleichswert, anhand dessen sich verschieden Leasingangebote miteinander vergleichen lassen.

Zur Berechnung des Leasingfaktors ohne An- oder Sonderzahlungen werden der Bruttolistenpreis und die monatliche Leasingrate benötigt:

Rate / Bruttolistenpreis x 100 = Leasingfaktor

Zur Berechnung des Leasingfaktors mit An- oder Sonderzahlungen werden der Bruttolistenpreis, die monatliche Leasingrate, die Vertragslaufzeit und die Höhe der Anzahlung und aller Sonderzahlungen benötigt:

(Rate + Anzahlung / Laufzeit) / Listenpreis x 100 = Leasingfaktor

Bei der Interpretation des Werts gilt folgende Faustregel:

Leasingfaktor <1: gutes Angebot

Leasingfaktor <0,75: sehr gutes Angebot

Leasingfaktor <0,5: Top-Angebot

Angebote mit einem Leasingfaktor >1,25 sind nicht empfehlenswert.

Professionelle Leasingberatung

Es ist nicht einfach, zwischen den zahlreichen Leasingvarianten den Überblick zu behalten. Damit Sie das zu Ihrer individuellen Situation passende Leasingangebot finden, ist eine Beratung durch einen professionellen Leasingberater sinnvoll. Dieser kann verschiedene Leasingangebote bewerten und Ihnen tiefergehende Ratschläge geben.

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