Abfall-Management auf der Baustelle: So geht Nachhaltigkeit
Fast 75 Prozent der in Österreich alljährlich anfallenden Abfälle gehen auf Bauarbeiten zurück, allein 60 Prozent auf Aushub-Tätigkeiten. Die hohen Zahlen tragen zum Bild der Branche als „Klima-Treiber“ bei und lassen die Forderungen nach einer nachhaltigen Abfallwirtschaft lauter werden. Denn Baustellen ganz ohne Abfälle, da sind sich alle Experten einig, wird es in absehbarer Zukunft nicht geben. Einige Vorschriften und Konzepte für ein kluges und effizientes Abfall-Management auf Baustellen liegen bereits auf dem Tisch. Wir geben Ihnen in diesem Blog-Beitrag einen Überblick.
Das Wichtigste zum Abfall-Management auf der Baustelle in Kürze
- Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) legt fest, dass Bauherr oder Bauunternehmer als "Abfallersterzeuger" für Mülltrennung und die sichere Entsorgung gefährlicher Stoffe verantwortlich sind.
- Die Abfallwirtschaft basiert auf einem fünfstufigen Prozess, der von der Vermeidung bis zur Beseitigung als letztem Mittel reicht.
- Beim Abbruch ist ein behutsamer Rückbau notwendig, um Materialien direkt wiederzuverwerten oder für die Vorbereitung zur Wiederverwertung (Recycling) nutzbar zu machen.
- Abfälle, die nicht verwertbar oder recycelbar sind, müssen umweltgerecht als sonstige Verwertung oder als letzte Stufe durch eine rechtskonforme Beseitigung in genehmigten Deponien behandelt werden.
GESETZLICHE GRUNDLAGEN: ABFALLWIRTSCHAFTSGESETZ & CO.
Die wichtigste abfallrechtliche Vorschrift in Österreich ist das Abfallwirtschaftsgesetz. Es definiert, was Abfall ist und was nicht, gibt Mülltrennung und Recycling als Grundprinzipien der Abfallbehandlung vor und definiert auch, wer als „Abfallbesitzer“ dafür verantwortlich ist. Letzteres ist im Baubereich offenbar gar nicht so leicht festzulegen: Bei Aushub- und Abbrucharbeiten ist der Bauherr oder Bauunternehmer als „Abfallersterzeuger“ zuständig, in weiterer Folge jeder Handwerker, der auf der Baustelle Abfälle verursacht.
Ein Muss ist die Mülltrennung und hier insbesondere das Aussortieren und sichere Entsorgen von gefährlichen Stoffen: Asbest, Lacke, Öle usw. Beim Recycling gibt es insofern Einschränkungen, als verwertbare Stoffe nur dann einer Verwertung zuzuführen sind, wenn dies ökologisch zweckmäßig, technisch möglich und nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Es gibt einige weitere Regelwerke, die beim Abfall-Management zu beachten sind. Dazu zählen die Recycling-Baustoffverordnung, die Deponieverordnung, das Altlastensanierungsgesetz, die Abfallverzeichnisverordnung und mehrere Verordnungen, die darüber Auskunft geben, wann (recycelbare) Abfälle aufhören, Abfälle zu sein.
ABFALL AUF DER BAUSTELLE – EIN FÜNFSTUFIGER PROZESS
Alle Rechtsgrundlagen beruhen in Anlehnung an eine EU-Richtlinie auf der Idee der Abfallwirtschaft als fünfstufigem Prozess. Ganz oben in der umgestülpten Pyramide steht die Müllvermeidung, während die Abfallbeseitigung ganz unten angesiedelt ist. Sie ist also das letzte Mittel, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Das Prinzip lässt sich auch auf Baustellen anwenden.
1. Abfallvermeidung
Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht – aus ökologischer und ökonomischer Hinsicht. Am besten vermeidet man Abfälle, indem man Gebäude saniert, statt sie komplett neu zu bauen. Davon profitieren die Umwelt und auch der Auftraggeber, dem sein Anteil an den Entsorgungskosten erspart bleibt. Ebenfalls einem kompletten Abriss vorzuziehen ist die Entkernung, bei der zumindest die statisch relevanten Bauteile (vor allem Außenmauern) erhalten bleiben.
2. Wiederverwertung
Die Baustelle ist nicht nur eine Müll-, sie ist bei sachgerechtem Abfallmanagement auch eine Ressourcenquelle. Und das in Zeiten der Ressourcenknappheit! „Sachgerecht“ bedeutet zunächst – es steckt quasi schon im Wort –, dass man bei Abbruch sacht vorgehen sollte. Statt mit der „Abrissbirnen-Methode“ lassen sich Objekte auch behutsam rückbauen, sodass mancher Bestandteil (zum Beispiel Bodenbeläge oder Türblätter) direkt wiederverwendet werden kann.
Und selbst wenn nicht: Kontrolliert rückgebaute Stoffe können viel eher geprüft, gereinigt und einem externen Wiederverwertungsprozess zugeführt werden – man spricht hier von der „Vorbereitung zur Wiederverwertung“. Es gibt mehr wiederverwertbaren Müll als viele glauben, auch Plastikfolien, Styropor, Silikon und Mörtel zählen dazu.
3. Recycling
Recycling ist nicht mit Wiederverwertung gleichzusetzen. Hier durchlaufen Altstoffe nämlich chemisch-mechanische Prozesse, um anschließend wieder nutzbar zu sein – entweder für den gleichen Zweck oder einen anderen. Das klassische Beispiel, das man aus dem Alltag kennt, ist Papier. Aber auch zum Beispiel Holz und – wichtig beim Fenstertausch – Glas lassen sich aufbereiten.
4. Sonstige Verwertung
Was bedeutet „sonstige Verwertung“? Nun, manche Stoffe sind zwar nicht recycelbar, brennen aber und erzeugen somit Wärmeenergie. Andere können zumindest als Füllmaterialien verwendet werden. In jedem Fall hat die sonstige Verwertung aber umweltgerecht zu erfolgen, das heißt, es darf nicht mehr ökologische Belastung als ökologischer Nutzen entstehen.
5. Beseitigung
Wir kommen zurück zu unseren oben aufgezählten Problemstoffen. Denn wenn sonst nichts möglich ist, bleibt nur die rechtskonforme (!) Entsorgung. Das bedeutet vor allem, dass die Lagerung in entsprechenden genehmigten Deponien zu erfolgen hat. Und ist man selber nicht berechtigt, bestimmte Abfälle fachgerecht zu behandeln, muss man diese Aufgabe einem Berechtigten übergeben.
VOLLE KONZENTRATION AUF DAS ABFALL-MANAGEMENT
Man sieht insgesamt: Beim Abfall-Management auf der Baustelle sind viele Beteiligte gefordert. Der Auftraggeber, der Bauherr und auch der einzelne Handwerker. Sie alle können dazu beitragen, dass Baustellen schon bald wesentlich nachhaltiger sind als derzeit. Und dass sich dadurch auch das Image unserer Branche deutlich verbessert.
DOCUmedia trägt als führender Informationsdienstleister im Baugewerbe indirekt dazu bei. Nicht nur mit diesem Blog-Beitrag, sondern auch, indem wir unseren Kunden öffentliche Ausschreibungen und gewerbliche Hochbauprojekte übersichtlich aufbereiten und sie damit administrativ entlasten. Sie können sich damit intensiver als der Mitbewerb mit dem Thema Abfall beschäftigen, so die Umwelt schonen und Kosten sparen.
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