GPA- Beschaffungsübereinkommen

Bei dem Beschaffungsübereinkommen (Government Procurement Agreement – kurz GPA) handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag auf internationaler Ebene zwischen bestimmten WTO-Mitgliedsstaaten. Mit dem Abkommen, auch bekannt als Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen wird die Vergabe öffentlicher Aufträge zwischen den Mitgliedstaaten geregelt.

Was ist das GPA-Beschaffungsübereinkommen?

Mit dem GPA wird die Vergabe öffentlicher Aufträge zwischen bestimmten WTO-Staaten geregelt. Das Ziel des Abkommen ist es, die öffentlichen Beschaffungsmärkte zu liberalisieren und diese auch für internationale Bewerber zugänglich zu machen. Eine durchsichtige und diskriminierungsfreie Auftragsvergabe soll zum einen allen Bewerbern aus den GPA-Staaten die Möglichkeit zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren geben und zu anderen zu einem fairen Wettbewerb beitragen.

Die GPA-Mitglieder

Bei dem GPA handelt es sich um ein plurilaterales Abkommen innerhalb der WTO und findet daher nur bei den Staaten Anwendung, die Vertragspartei des Abkommens sind. Im Namen aller EU-Mitgliedstaaten hat die Europäische Union das Abkommen unterzeichnet. Somit ist auch Österreich bei der internationalen Vergabe öffentlicher Aufträge an das GPA-Beschaffungsübereinkommen gebunden. Derzeit zählen 48 Staaten zu den GPA-Mitgliedsstaaten. Die Liste der Vertragsparteien erweitert sich jedoch ständig. Stand 2023 befinden sich weitere 11 Staaten in den Vorbereitungen zur Abkommensunterzeichnung.

Festlegung der Schwellenwerte

Im GPA-Beschaffungsübereinkommen sind Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt, die ebenfalls im EU-Vergaberechts Anwendung finden. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der WTO: https://www.wto.org/english/tratop_e/gproc_e/gp_gpa_e.htm

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