Schwellenwerteverordnung

Die Schwellenwerteverordnung war eine temporäre Anpassung der Wertgrenzen in Österreich. Sie war bis zum 31. März 2026 befristet und ist mit der neuen BVergG Novelle 2026 (BGBl I Nr. 8/2026) außer Kraft getreten.

Bedeutung: Was ist die Schwellenwerteverordnung?

Die Schwellenwerteverordnung 2025 war eine Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur Anpassung der nationalen Schwellenwerte. Mit dieser wurden fast alle Wertgrenzen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich angehoben: Beispielsweise waren öffentliche Aufträge bis zu einem geschätzten Auftragswert von 143.000 Euro als Direktvergabe möglich (zuvor: 100.000 Euro netto).

Ursprünglich war die Schwellenwerteverordnung bis zum 31. März 2026 befristet. Mit dem Inkrafttreten des Vergaberechtsgesetzes 2026 Anfang März ist die Verordnung allerdings außer Kraft getreten und die Inhalte wurden dauerhaft in das Bundesvergabegesetz übernommen.

Auf welcher Gesetzesgrundlage basiert die Schwellenwerteverordnung?

Die Schwellenwerteverordnung basiert auf §§ 19 und 192 Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018, BGBl. I Nr. 65/2018.

Wie hoch sind die nationalen Schwellenwerte laut Schwellenwerteverordnung?

Nach der Schwellenwerteverordnung im Baubereich wurden die nationalen Schwellenwerte in fast allen Vergabeverfahren erhöht. Vergabeverfahren, die seit dem 22. Juli 2025 eingeleitet wurden, mussten sich auf die angepassten Wertgrenzen der Schwellenwerteverordnung beziehen.

Auftragsart

Schwellenwert

Direktvergabe

Alle Auftragsarten

Bis zu 143.000 Euro netto

Direktvergabe besondere Dienstleistungen

Alle Auftragsarten

Bis zu 100.000 Euro netto

Direktvergabe mit Bekanntmachung

Bauaufträge

Bis zu 500.000 Euro netto

Direktvergabe mit Bekanntmachung

Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge

Bis zu 143.000 Euro netto

Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung

Bauaufträge

Bis zu 1.000.000 Euro netto

Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung

Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge

Bis zu 143.000 Euro netto

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

Bauaufträge

Bis zu 143.000 Euro netto

Die Wertgrenzen für die Direktvergabe besonderer Leistungen wurden nicht erhöht, sondern sind weiterhin bei 100.000 Euro netto geblieben.

Mit der Vergaberechts-Novelle 2026, die seit März 2026 gilt, ändern sich die nationalen Schwellenwerte ein weiteres Mal. So dürfen beispielsweise Bauaufträge mit einem Auftragswert von bis zu 200.000 Euro direkt vergeben werden. Welche Wertgrenzen 2026 gelten, erfahren Sie in unserem Artikel zum Unterschwellenbereich!

Wie lange gilt die aktuelle Schwellenwerteverordnung?

Die Schwellenwerteverordnung in Österreich trat mit dem 22. Juli 2025 in Kraft und sollte bis zum 31. März 2026 laufen. Eine Verlängerung der Schwellenwerteverordnung selbst wird es nicht geben – aber die Inhalte wurden dauerhaft in das Bundevergabegesetz übernommen. Somit lief die Verordnung mit Inkrafttreten der Vergaberechts-Novelle 2026 aus.

Was ist der Hauptgrund für die Erhöhung der Schwellenwerte?

Die nationalen Schwellenwerte wurden als Punkt aus dem Regierungsprogramm 2025-2029 umgesetzt: Die Schwellenwerteverordnung sollte öffentliche Auftragsvergaben beschleunigen und die regionale Wirtschaft stärken. Laut der österreichischen Wirtschaftskammer schaffe sie einen “wichtigen Wachstumsimpuls” für heimische Unternehmen. Speziell kleine und mittlere Unternehmen sollten von unbürokratischen Direktvergaben durch die Schwellenwerteverordnung profitieren.

Was bedeutet das für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber?

Für öffentliche Auftraggeber bedeuteten die erhöhten Wertgrenzen mehr Entscheidungsspielraum bei der Auftragsvergabe. Der Kosten- und Zeitaufwand reduziert sich wesentlich, da sie Unternehmen ohne Bürokratie zur Angebotsabgabe auffordern können.

Kleine und mittlere Unternehmen sollten ebenfalls entlastet werden, weil sie seltener an offenen Verfahren teilnehmen müssten. Allerdings setzt das voraus, dass sie aktiv zu Vergaben eingeladen werden müssen, um eine Chance für einen Auftrag zu kriegen. Für außenstehende Firmen wird es schwieriger, für Vergabeverfahren in Betracht gezogen zu werden.

Das heißt für Unternehmen konkret: Sie müssen sich durch Marketing und Vernetzung bei öffentlichen Auftraggebern sichtbar werden. Ohne größere Vertriebsstrukturen ist es allerdings schwierig, sich strategisch und regelmäßig zu platzieren – dahingehend ist die Schwellenverordnung eher eine hohe Einstiegshürde und sorgt für weniger offene Marktmechanismen.

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