Vier-Augen-Prinzip
Das Vier-Augen-Prinzip ist eine Methode, bei der ein Arbeitsschritt oder eine Entscheidung von mindestens einer weiteren Person überprüft wird, um mögliche Fehler, Manipulationen oder Betrug zu erkennen und zu vermeiden. Das Prinzip findet daher insbesondere in Arbeitsbereichen Anwendung, in denen das Risiko für Korruption und Betrug besonders hoch ist. Dazu zählen z.B. das Finanzwesen, die IT-Branche oder auch das Baurecht. Während die Vier-Augen-Kontrolle in den meisten Branchen recht allgemein definiert wird und im Sinne des Mehr-Augen-Prinzips lediglich die Anwesenheit einer weiteren Person vorsieht, sollte die zweite Person im Vergaberecht bestimmte Anforderungen erfüllen.
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Das Vier-Augen-Prinzip im Vergabeverfahren
Die Vier-Augen-Kontrolle findet insbesondere bei der Zusammensetzung des Vorstands von Kreditinstituten und Versicherungen Anwendung. Auch im Vergabeverfahren greifen viele Vergabestellen und Unternehmen jedoch darauf zurück. So stellen sie eine rechtsgemäße Öffnung von Angeboten und Zuschlagserteilung sicher und vermeiden Vorwürfe und Vorkommen von Fehlern und Betrug. Zur Anwendung des Vier-Augen-Prinzips muss mindestens eine weitere Person einer Unterredung beiwohnen, der der Sachverhalt bekannt ist. Üblicherweise sind die zwei Kontrollinstanzen ebenfalls vom Fach und von derselben Hierarchieebene.
Wofür wird das 4 Augen Prinzip angewandt?
Mit dem Vier-Augen-Prinzip gehen sowohl Unternehmen als auch Vergabestellen sicher, dass bei der Vergabe keine schwerwiegenden Fehler passieren oder Betrug begangen wird. Durch die Anwesenheit und Prüfung einer zweiten Person ist die Wahrscheinlichkeit dafür geringer und sorgen für Transparenz und Gleichberechtigung im Vergabeverfahren. Durch die konforme Durchführung des Verfahrens wird außerdem die Rechtskonformität gewahrt und Korruption und daraus resultierende Strafen vermieden. Daher ist es im Interesse aller Parteien, das 4 Augen Prinzip für die Vergabe von Aufträgen im Bauwesen zu berücksichtigen.
Vermeidung von Submissionsbetrug in der Auftragsvergabe
Verhilft ein Mitarbeiter einer Vergabestelle einem Unternehmen illegal zur Erteilung eines Zuschlags - beispielsweise durch die Manipulation von Mitarbeitern der betroffenen Firma, spricht man von Submissionsbetrug. Sogenannte vertikale Absprachen gelten in Vergabeverfahren als wettbewerbsbeschränkende Absprachen und sind gemäß § 168b StGB bzw. § 146 StGB untersagt. Um Submissionsbetrug zu vermeiden, ist die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips bei der Zusammenkunft von Vergabestelle und Unternehmen ratsam.
Rechtliche Bestimmungen zum Vier-Augen-Prinzip
Wie auch in anderen europäischen Ländern wird auch in Österreich die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips in öffentlichen Vergabeverfahren gesetzlich vorgeschrieben.
4 Augen Prinzip bei Angebotsöffnung
Gemäß § 133 BVergG 2018 muss die Öffnung von Angeboten in sowohl offenen als auch nicht offenen Verfahren durch eine Kommission erfolgen, die aus mindestens zwei fachkundigen Mitarbeitern des öffentlichen Auftraggebers besteht. Zusätzlich haben viele ausschreibende Unternehmen interne Regelungen, die zur Anwendung des Kontrollprinzips verpflichten. So minimieren sie die Gefahr von Manipulationen und sichern sich gegen mögliche Konsequenzen ab, die auf rechtswidrige Absprachen bzw. Submissionsbetrug folgen.