Wie Sie erfolgreich ein Angebot schreiben!

Wollen Sie einen Interessenten in einen Kunden umwandeln, ist ein Angebotsschreiben ein zentraler Aspekt, um ihn von Ihrer Leistung zu überzeugen. Lesen Sie hier, wie Sie ein Angebot legen und erfolgreich einen Auftrag erhalten! 

Das Wichtigste zum Angebotsschreiben in Kürze

  • Angebotsschreiben führen zu weniger Missverständnissen und dienen als Nachweis, sie sind aber nicht verpflichtend.
  • Das Angebot selbst ist verbindlich: Wenn ein Kunde es annimmt, muss der Auftrag durchgeführt werden.
  • Bevor man ein Angebot schreibt, sollte man Vorüberlegungen treffen: Beispielsweise, ob man den Auftrag leisten kann und was sich der Kunde wünscht.
  • Die Preisberechnung sollte Leistungen, Betriebskosten und Rabatte berücksichtigen.
  • Das Begleitschreiben zum Angebot hilft, sich als professionell darzustellen und Kunden einen guten Überblick über das Angebot zu geben.
  • Kleinunternehmer müssen beachten, dass sie keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.
Angebot schreiben: Frau verfasst Angebot am Laptop © pikselstock / stock.adobe.com

Sie haben einen Auftrag erhalten oder ein Kunde interessiert sich für eine Ihrer Leistungen – dann ist der nächste wichtige Schritt, ein überzeugendes Angebot zu schreiben! Ein professionelles Angebot allein kann darüber entscheiden, ob Sie einen Auftrag oder eine Absage erhalten. Als Anbieter präsentieren Sie nämlich nicht nur Ihre Leistung und Ihre Preise, sondern auch Ihre Fähigkeiten und Ihre Zuverlässigkeit – alles muss zusammenwirken, um das Interesse Ihres potenziellen Kunden zu wecken!

In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie erfolgreich ein Angebot schreiben. Wie müssen Sie Ihr Angebotsschreiben aufbauen und welche Inhalte sollten aufgenommen werden? Wie bereiten Sie sich darüber hinaus vor? Egal, ob Sie ein Angebot für den Bau schreiben oder ein Angebot für das Handwerk erstellen, wir zeigen Ihnen, wie Sie mit Ihrem Angebotsschreiben überzeugen können!

Vorteile von Angebotsschreiben: Wieso sollten Sie ein Angebot schreiben?

Lohnt sich ein Angebotsschreiben – oder auch Kaufangebot genannt – wirklich für jeden Unternehmer und jeden Auftrag? Schließlich ist die Angebotserstellung mit viel Mühe und Zeit verbunden. Nimmt der Kunde das Angebot letzten Endes nicht an, ist der investierte Aufwand umsonst gewesen.

Je nachdem, wie aufwendig das individuelle Angebot ausfallen soll, lohnt sich ein schriftliches Angebot also in manchen Fällen eher weniger. Bei kleineren Aufträgen ist eine E-Mail ebenfalls ausreichend und bindend. Allerdings bietet ein Angebotsschreiben mehrere Vorteile:

  • Ein sorgfältig ausgearbeitetes Angebot sorgt für weniger Missverstände. Beide Parteien sind konkret darüber informiert, in welchem Ausmaß ein Auftrag stattfinden soll.
  • Kommt es im Laufe der Ausführung zu Differenzen über die zu erbringende Leistung, kann einfach nachverfolgt werden, was zwischen Parteien ausgemacht worden ist. Sie haben also einen detaillierten Nachweis und dadurch eine Absicherung.
  • Bereiten Sie Ihr Angebotsschreiben entsprechend auf, stärken Sie zudem die Kundenbindung. Der Kunde verlässt sich auf Sie, wenn Sie Zuverlässigkeit signalisieren.

Sind Angebotsschreiben verbindlich?

An sich sind Sie nicht verpflichtet, ein Angebot zu schreiben. Zwar ist die Schriftform weit verbreitet – aber auch formlose Angebote, wie beispielsweise per E-Mail, sind gängig und gültig. Legen Sie als Anbieter ein Angebot, egal über welche Wege, dann ist dieses aber verbindlich: Wenn der Interessent es annimmt, sind Sie beauftragt, diesen Auftrag in dem Umfang zu erfüllen, der kalkuliert und festgelegt wurde.

Es gibt allerdings auch unverbindliche Angebote – diese müssen deutlich als solche hervorgehoben werden. Ihr Angebot schränken Sie durch Freizeichnungsklauseln ein, beispielsweise indem ...

  • ... Sie ihr Angebot explizit als „unverbindlich“ auszeichnen, damit es geändert oder zurückgenommen werden kann,
  • ... Sie auf „freibleibende Preise“ hinweisen, um zu markieren, dass sich diese noch ändern können,
  • ... Sie „solange der Vorrat reicht“ angeben, um die Menge als unverbindlich auszuzeichnen.

Außerdem können Sie Ihr Angebot zeitlich begrenzen. Es ist lohnenswert, eine bestimmte Angebotsfrist zu setzen – Herstellerpreise können sich nämlich häufig ändern, wodurch Sie Verluste machen könnten.

Vorüberlegungen, bevor Sie ein Angebot schreiben

Da Ihr Angebot bindend ist, können Sie keine Änderungen mehr vornehmen, sobald der Kunde es annimmt. Das heißt, Sie müssen sich schon im Vorhinein Gedanken darüber machen, ob Sie ein Angebot legen und ob Sie den Auftrag leisten können. Beachten Sie dabei Folgendes:

Können Sie den Auftrag leisten?

Achten Sie auf den Umfang, die vorgegebene Zeit und die geforderte Qualität – können Sie die Ansprüche des Kunden erfüllen? Es ist besser, einen Auftrag zu verpassen, anstatt ein Angebot zu machen, das Sie nicht erfüllen können.

Wer ist Ihr Kunde?

Machen Sie sich vertraut mit Ihrem Kunden. Private Auftraggeber, öffentliche Auftraggeber oder Architekten erfordern andere Angebote.

Was wünscht sich Ihr Kunde?

Sprechen Sie sich gut mit Ihrem Interessenten ab, bevor Sie ein verbindliches Angebot erstellen. So können Sie über die Vorstellungen Ihres potenziellen Kunden sprechen und erfahren, welche Wünsche und Erwartungen Sie erfüllen müssen.

Welche weiteren Informationen brauchen Sie, um ein Angebot zu schreiben?

Entnehmen Sie alle wichtigen Informationen über den Auftrag aus der Anfrage oder aus der Ausschreibung. Fehlen Ihnen Informationen, um ein Angebot zu schreiben? Fragen Sie bei Unsicherheiten nach, damit keine Missverständnisse auftreten.

Wie heben Sie sich von Ihrer Konkurrenz ab?

Müssen Sie Ihr Angebot gegebenenfalls so anpassen, dass Sie sich von Ihrer Konkurrenz abheben? Bei öffentlichen Ausschreibungen punkten Sie bereits mit einem vollständig ausgearbeiteten Angebot und einem angemessenen Preis – aber mit welchen Fähigkeiten und Fachkenntnissen heben Sie sich im privaten Sektor ab? Eigenschaften wie Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit werden hochgeschätzt.

Angebot schreiben: Person kalkuliert ihr Angebot © sitthiphong / stock.adobe.com

Wie berechnet man den Preis für ein Angebot?

Bevor Sie ein Angebot erstellen, müssen Sie außerdem genaue Kalkulationen zur Berechnung des Preises durchführen. Der Preis, den Sie für Ihre Leistung verlangen, muss letzten Endes die Kosten decken können – und im besten Fall noch Gewinn erzielen.

1) Leistungen skizzieren

Ihr Angebot können Sie nur berechnen, wenn Sie alle Erwartungen und Wünsche Ihres Kunden kennen. Daraus können Sie alle Leistungen ableiten und skizzieren, die wichtig für den Auftrag sind – beachten Sie sowohl die Kosten für die Materialien als auch die benötigten Arbeitsstunden. Als Kalkulationshilfe können Sie Vorlagen von ähnlichen Angeboten nehmen, Referenzkalkulationen heranziehen oder erfahrene Mitarbeiter nach ihrer Expertise fragen.

Vergessen Sie aber nicht, kritisch nachzuprüfen, ob die Wünsche Ihres Kunden tatsächlich in dem Umfang umsetzbar sind. Ein Kundengespräch vor der Angebotserstellung kann helfen, konkrete Vorstellungen auszumachen und Unklarheiten zu klären.

2) Betriebskosten berechnen

Wenn Sie einen Auftrag annehmen, müssen Sie auch die Betriebskosten miteinbeziehen, um alle Kosten decken zu können. Das sind beispielsweise Personalkosten beziehungsweise der Stundensatz Ihrer Mitarbeiter, Mietkosten, Energiekosten oder auch Verwaltungskosten wie Versicherungen und Steuern.

Um die Betriebskosten für einen Auftrag zu berechnen, addieren Sie die Summe für das gesamte Jahr und teilen Sie sie durch die für den Auftrag zu leistenden Arbeitsstunden. In der Regel können Sie in der Rechnung eine Marge von 30 Prozent für die Betriebskosten ansetzen, damit Sie nicht nur die Kosten decken, sondern auch einen Gewinn machen.

3) Vergangene Kosten analysieren

Vergangene Projekte können Ihnen als Hilfestellung bei der Berechnung Ihrer Kosten helfen: Welche Kosten haben Sie für frühere Aufträge berechnet und wie hoch waren die tatsächlichen Kosten? Wenn Sie Ihre vorkalkulierten Kosten nicht eingehalten haben, sollten Sie höhere Kosten einplanen.

4) Rabatte berücksichtigen

Haben Sie Ihre Kosten kalkuliert, können Sie für größere Aufträge auch Rabatte anbieten. Dafür lohnt es sich, Preise für Materialien etwas höher anzusetzen – und dann eine größere Summe als Rabatt abzuziehen. Für Kunden ergibt sich dadurch ein attraktiveres Angebot.

5) Angebotspreis festlegen

Haben Sie Ihre Kosten berechnet, können Sie letzten Endes den gesamten Angebotspreis berechnen.

  • Multiplizieren Sie den ermittelten Stundensatz (inklusive des berechneten Gewinns) mit den benötigten Arbeitsstunden.
  • Addieren Sie einen Zuschlag zu Ihren berechneten Materialkosten. Bei Kleinmaterial, also Materialien unter 20 Euro, ist dieser häufig bei 100 Prozent. Ansonsten liegt der Zuschlag üblicherweise bei 30 Prozent. Hersteller bieten oft Preislisten mit den empfohlenen Verkaufspreisen an.
  • Berücksichtigen Sie Preise der Konkurrenz. Wenn Ihre Wettbewerber bessere Preise anbieten, wird es schwierig, sich bei den Kunden durchzusetzen. Lassen sich Material- und Lohnkosten nicht senken, machen Sie sich eine Übersicht über Ihre Fixkosten: Vielleicht lässt sich bei Miete oder Versicherungen einsparen oder Zeitpläne anpassen, sodass Stunden eingespart werden können.

Angebotsschreiben: Wie schreibe ich ein Angebot?

Wenn Sie ein Angebot legen, dann besteht dieses häufig aus bis zu drei Teilen: dem Begleitschreiben zum Angebot selbst, dem eigentlichen Angebot mit allen Pflichtangaben sowie Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Das Angebot selbst ist natürlich der wichtigste Bestandteil. Aber ein professionell aufgesetztes Begleitschreiben kann Sie von Ihrer Konkurrenz abheben und für Ihre Professionalität sprechen. Das Gesamtpaket sollte detailliert und übersichtlich sein, damit sich Ihr potenzieller Kunde einen genauen Überblick über Ihr Angebot verschaffen kann.

Angebotsvorlagen oder Muster helfen bei der Zusammenstellung des Angebots. Gleichzeitig treffen Sie vermehrt auf ähnliche Leistungen, je länger Sie im Geschäft sind und je öfter Sie für bestimmte Aufträge weiterempfohlen werden. Dann lassen sich Abläufe vereinfachen, indem man selbsterstellte Vorlagen von früheren Angeboten nutzt.

Inhalte, die Sie in Ihr Angebot aufnehmen sollten

✓ Verpflichtende Inhalte

Egal ob Sie ein ausführliches Angebot aufsetzen oder nicht, einige Angaben sind verpflichtend, um Ihr Angebot rechtssicher und vollständig zu machen:

  • Ihre vollständige Firmenanschrift
  • Informationen über den Empfänger, wie der Name und die Anschrift
  • Datum, an dem Sie Ihr Angebot losschicken
  • Betreff, der den Begriff „Angebot“ aufnimmt
  • Einleitung, der man den Bezug entnehmen kann, entsprechend eigenem Stil und der Branche
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Zahlungsbedingungen, inklusive Zahlungsart und Datum des gewünschten Zahlungseingangs
  • Gültigkeit des Angebots, falls kein unbefristetes Angebot
  • Hinweis auf die AGB, die gesondert angehängt werden
  • Ihr Angebotsgegenstand

✓ Angebotsgegenstand und Kosten

Auch die vollständige Beschreibung Ihres Angebots ist verpflichtend. Dazu gehören präzise Angaben zu Ihrem Produkt oder Dienstleistung wie beispielsweise die Menge, der Preis und die Dauer.

  • Umfang beziehungsweise Menge: Sie müssen konkrete Aussagen zur Menge oder Umfang Ihrer Leistung machen, damit klar ist, was Sie konkret anbieten.
  • Preis: Auf Basis Ihrer Kostenkalkulationen führen Sie die Preise für jede aufgelistete Leistung auf. Bei Vertragsschluss sind diese Preise verbindlich – es sei denn, sie haben eine Freistellungsklausel hinzugefügt.
  • Zusatzkosten: Fallen zusätzliche Kosten, beispielsweise durch Porto oder Verpackungsmaterialien, an, müssen sie als Positionen genannt werden.
  • Rabatte: Führen Sie Rabatte oder Skonti gesondert an, um Kunden ein besonders attraktives Angebot zu unterbreiten.
  • Gesamtbetrag: Die Preise der einzelnen Positionen fassen Sie anschließend zusammen. Auch den gesamten Steuerbetrag müssen Sie anführen.
  • Lohnkosten: Wenn Sie Lohnkosten in Pauschalpreise mit einberechnen, machen Sie eine Angabe zum Lohnstundensatz – 20 Prozent beziehungsweise einen Betrag von bis zu 6.000 Euro können sich Ihre Kunden von der Steuer absetzen.

✓ Optionale Inhalte

Weitere Inhalte sind zwar freiwillig, verleihen Ihrem Angebot allerdings Klarheit und Professionalität.

  • Ansprechpartner: An wen können sich Ihre potenziellen Kunden wenden, wenn sie noch weitere Fragen haben?
  • Hinweise zur Mehrarbeit: Für unerwartet anfallende Arbeiten, die nicht im Angebot angeführt werden, müssen Sie als Unternehmen aufkommen. Bauen Sie daher eine Klausel zu unverschuldet auftretender Mehrarbeit ein, mit der Sie sich absichern. So können diese Arbeiten beispielsweise mit einem bestimmten Preis pro Stunde berechnet werden.
  • Persönliche Kundennummer: Bieten Sie individuelle Kundennummern oder Angebotsnummern an, damit Schriftverkehr vereinfacht wird.
  • Abschluss mit Grußformel und Unterschrift: Lassen Sie Ihr Angebot persönlicher wirken, indem Sie es unterschreiben. Ohne Unterschrift ist Ihr Angebot trotzdem gültig und bindend.

Inhalte, die Sie nicht in Ihr Angebot aufnehmen sollten

Sie wollen zwar ein detailliertes Angebot verfassen, allerdings sollten Sie auf konkrete Angaben zu Materialherstellern und Artikelnummern verzichten. Verraten Sie zu viel, ist es für Interessenten ein Einfaches, sich ein Gegenangebot bei Ihrer Konkurrenz einzuholen.

Was Sie stattdessen machen können: Fassen Sie Materialien und Arbeitszeit zu Leistungspositionen zusammen und bieten Sie dafür einen Pauschalpreis an.

Vorlage für den Begleittext eines Angebots

[Kopfzeile mit Firmenanschrift und Kontaktdaten des Empfängers]

Sehr geehrter/sehr geehrte [persönliche Anrede],

wir bedanken uns für Ihr Interesse an [Produkt/Leistung] und freuen uns, Ihnen ein persönliches Angebot vorzustellen, individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt. Anbei finden Sie alle relevanten Informationen zu [den Konditionen/Lieferzeiten/Zahlungsmöglichkeiten].

Sollten Sie weitere Details benötigen oder Anpassungswünsche haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Geben Sie uns gerne bis zum [Datum] eine Rückmeldung, ob Sie unser Angebot annehmen möchten.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Ihre Position]
[Ihr Unternehmen]
[Telefonnummer]
[E-Mail]

Was müssen Kleinunternehmer beachten, wenn sie ein Angebot schreiben?

Als Kleinunternehmer gelten Sie gemäß § 6 UStG, wenn Sie einen Gesamtumsatz von 55.000 Euro weder im Vorjahr noch im laufenden Jahr überschritten haben.

Ein Angebot zu schreiben, unterscheidet sich für Kleinunternehmen grundsätzlich nicht vor der Vorgehensweise anderer Betriebe. Ein wichtiger Unterschied liegt aber in der Rechnungsausstellung. Da Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, ...

  • ... müssen Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben (UID-Nummer),
  • ... dürfen Sie in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen,
  • ... und sollten einen Hinweis auf Steuerfreiheit anbringen, wie beispielsweise „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Ziff. 27 UStG“.

Angebot schreiben: Weitere Tipps zur Steigerung Ihrer Auftragsquote!

Neben Ihrem Angebot selbst sind zusätzliche Angaben und Begleitschreiben wichtig, um als Anbieter herauszustechen. Darüber hinaus haben Sie aber noch weitere Möglichkeiten, Ihre Chancen bei potenziellen Kunden zu steigern.

  • Zeitig auf Angebotsanfragen reagieren

    Die Kundschaft wartet nicht lange – bleibt Ihre Antwort aus, wenden sie sich an andere Anbieter. Reagieren Sie deshalb möglichst innerhalb von 24 Stunden auf eingehende Angebotsanfragen. Wenn Sie mehr Informationen benötigen, ist das kein Problem: Bieten Sie stattdessen ein kurzes Beratungsgespräch an oder stellen Sie gezielt Rückfragen. So zeigen Sie Engagement, ohne unvorbereitet ein Angebot zu schreiben.

  • Struktur und Lesbarkeit Ihres Angebots

    Ein Angebot kann noch so inhaltlich überzeugend sein, aber wenn die Struktur unübersichtlich ist, mindert das den Gesamteindruck. Damit sinken auch Ihre Chancen auf den Auftrag. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Kundschaft die wichtigsten Informationen auf einen Blick erkennt. Dabei helfen eine klare Gliederung nach Produktgruppen, Zwischensummen sowie eine gut lesbare Schriftart und -größe.

  • Führen Sie Kundengespräche

    Eine gute Absprache im Vorfeld beugt nicht nur Missverständnissen bei der Angebotserstellung vor, sondern lässt Sie auch als nahbaren und kompetenten Partner erscheinen. Hier können Sie punkten, wenn Sie Fragen klären, Ihre Leistungen verständlich erklären und auf Wünsche zuvorkommend eingehen. Oft haben Interessenten konkrete Vorstellungen, die nicht immer vollständig umsetzbar sind. Zeigen Sie Flexibilität und schlagen Sie geeignete Alternativen vor. Mit einem offenen und gut vorbereiteten Beratungsgespräch hinterlassen Sie in jedem Fall einen positiven Eindruck.

Fazit: Angebot erfolgreich schreiben

Sie schreiben ein Angebot als Handwerker oder verfassen ein Angebot für Subunternehmer – unabhängig von Ihrer Branche oder angebotenen Leistung wirkt ein ansprechend präsentiertes Angebot gut auf Ihre potenziellen Kunden und wirft ein positives Licht auf Ihr Unternehmen. Passen Sie besonders gut darauf auf, dass Sie Ihr Angebot richtig kalkulieren. Denn was weitaus unprofessioneller wirkt als ein kurzes Angebot, ist ein Angebot, welches Sie aufgrund von Fehlern zurückziehen müssen – oder im schlimmsten Fall widerrufen, falls Ihr Kunde es schon angenommen hat. Vergewissern Sie sich, ob alles nachvollziehbar und korrekt aufgelistet ist, ob das Angebot eine übersichtliche Struktur hat und ob Sie auf die Wünsche Ihres Kunden eingegangen sind. Damit sind Sie auf der sicheren Seite!


Abschließender Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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Bea Balode

In ihrer Arbeit als Online-Redakteurin verfasst Bea Balode qualitative Inhalte und Ratgeber für DOCUmedia. Es bereitet ihr Freude, Leser:innen komplexe Themengebiete verständlich und anschaulich nahezubringen. Besonders gerne beobachtet sie Entwicklungen im Vergaberecht und interessiert sich für die nachhaltige Zukunft des Bauens. Ihre Begeisterung für sprachliche Gestaltung verbindet sie mit SEO-Knowhow und Kenntnissen aus ihrem sprachwissenschaftlichen Studium in Germanistik und Anglistik. Auch in ihrer Freizeit entwickelt sie gerne Story-Konzepte und setzt sie in kreativem Schreiben um.