Auftragnehmer
Ein Auftragnehmer ist ein Vertragspartner, der sich verpflichtet, für einen Auftraggeber eine bestimmte Leistung zu erbringen. Im Gegenzug erhält er ein vertraglich vereinbartes Endgeld. Auftragnehmer gibt es sowohl bei der Vergabe öffentlicher Aufträge als auch in der freien Wirtschaft. In diesem Artikel wird ersteres fokussiert.
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Was ist ein Auftragnehmer?
Eine gesetzliche Definition des Auftragnehmers findet sich in § 2 Nr. 6 BVergG 2018. Dort steht: “Auftragnehmer ist jeder Unternehmer, mit dem vertraglich vereinbart wird, dem Auftraggeber eine Leistung gegen Entgelt zu erbringen.” Sie müssen also eine vorab festgelegte Leistung unter Einhaltung bestimmten Rahmenbedingungen erbringen. Fand zuvor ein Vergabeverfahren statt, handelt es sich bei dem Auftragnehmer um denjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und deswegen den Zuschlag erhalten hat. Das können sowohl Einzelunternehmen als auch Bietergemeinschaften sein.
Das Verhältnis von Auftragnehmer und Auftraggeber
Die Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist vertraglich geregelt. Dieser Vertrag beinhaltet alle Bedingungen zur Ausführung der Arbeit, ihren Umfang, die Vergütung und andere relevante Aspekte. In Österreich unterliegt diese Geschäftsbeziehung verschiedenen gesetzlichen Regelungen, durch die die Pflichten und Rechte beider Parteien geregelt werden und sichergestellt wird, dass diese gekannt und eingehalten werden. Diese finden sich unter anderem im Allgmeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie spezifischen Branchengesetzen und Regeln.
Für Auftragnehmer ist es vor allem wichtig, bei der Einigung auf Zahlungsmodalitäten achtsam zu sein. In Österreich ist es üblich, Anzahlungen oder Teilzahlungen für erbrachte Leistungen zu erhalten. Für Zahlungsausfälle können Sicherheiten wie Bürgschaften und Bankgarantien vereinbart werden.
Arten von Auftragnehmern
Spricht man von Auftragnehmern, meint man in der Regel diejenigen, die direkt vom Auftraggeber, also gegebenenfalls der öffentlichen Hand, über ein Vergabeverfahren einen Auftrag erhalten haben. Doch es gibt auch noch andere Arten von Auftragnehmern. Wenn Auftragnehmer, die einen Vertrag mit dem Auftraggeber abschließen, wiederum ein anderes Unternehmen mit einer Teilleistung beauftragen, spricht man von Subunternehmen. Dieses Modell wird zum Beispiel bei sehr umfangreichen Projekten genutzt. Es besteht allerdings kein vertragliches Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Subunternehmer, sondern nur zwischen dem Auftragnehmer und dem Subunternehmer.
Zudem gibt es die Konzessionsnehmer, die von einem Verwaltungsträger (dem Konzessionsgeber) das Recht eingeräumt bekommen, bestimmte Leistungen gegen Bezahlung anzubieten. Dieses Modell wird beispielsweise genutzt, wenn eine Gemeinde ein Parkhaus an ein Unternehmen verpachtet. Dieses verpflichtet sich dazu, das Parkhaus zu betreiben und bietet den Bürgern so kostenpflichtigen Parkraum an.
Pflichten von Auftragnehmern
Auftragnehmer unterliegen einer Pflicht zur Leistungserbringung. Sie haben sich per Vertrag dazu verpflichtet, die vereinbarten Leistungen fristgerecht und gemäß der festgelegten Qualitätstandards zu erbringen. Bei Problemen, die die Einhaltung des Vertrages beeinträchtigen könnten, ist es wichtig, dies umgehend mit der Auftraggeberseite zu besprechen und nach Lösungen zu suchen. Neben materiellen Regelungen, die die Ausführung des Projektes betreffen, können Auftraggeber Auftragnehmer auch zur Einhaltung sozialer, umweltbezogener und arbeitnehmerschützender Anforderungen verpflichten, die über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehen. Zudem haften Auftragnehmer für Mängel an den von ihnen erbrachten Leistungen und haben demnach eine Gewährleistungspflicht zu erfüllen. In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Übergabe der Leistung. Kommt es innerhalb dieser Spanne zu Mängeln, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, haftet dafür die Auftragnehmerseite.