Baukonzession

Unter einer Baukonzession versteht man einen Vertrag, bei dem ein privates Unternehmen ein Bauwerk für die öffentliche Hand errichtet und dieses anschließend wirtschaftlich nutzen darf. Im Unterschied zum klassischen Bauauftrag trägt der Unternehmer selbst das Risiko, ob sich seine Investition durch die Nutzung des Bauwerks rechnet.

Was ist eine Baukonzession?

Nach gängiger Definition ist eine Baukonzession eine besondere Form der öffentlichen Auftragsvergabe, die der Umsetzung öffentlicher Bauprojekte dient. Dabei arbeiten staatliche Auftraggeber (die sogenannten Konzessionsgeber) eng mit privaten Firmen (den Konzessionären oder Konzessionsnehmern) zusammen.

Die Gegenleistung für die Bauleistungen besteht in der Regel im Recht zur Nutzung des errichteten Bauwerks. Eine Baukonzession ist damit eine Form der Konzession, bei der ein Unternehmen das Bauwerk wirtschaftlich verwerten darf, zum Beispiel durch Betrieb, Gebühren, Mauten oder andere Entgelte. In manchen Fällen wird zusätzlich ein Geldbetrag gezahlt, um die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu sichern.

Unter den Begriff der Baukonzession fallen sowohl die Ausführung als auch die gleichzeitige Planung und Ausführung von Bauaufträgen. Dazu zählen Tätigkeiten wie Hochbau und Tiefbau, Bauinstallationen oder vorbereitende Baustellenarbeiten. Auch wenn die Bauleistungen durch Dritte erbracht werden, liegt eine Baukonzession vor, sofern der öffentliche Auftraggeber maßgeblichen Einfluss auf die Art und Planung des Bauvorhabens behält. Eine Baukonzession kombiniert damit öffentliche Infrastrukturziele mit privatem Unternehmertum. Sie ermöglicht, dass öffentliche Bauvorhaben umgesetzt werden können, ohne dass die gesamte Finanzierung und Verantwortung beim Staat verbleibt.

Wer trägt bei einer Baukonzession das wirtschaftliche Risiko?

Typisch für eine Baukonzession ist, dass der Konzessionär das wirtschaftliche Risiko übernimmt. Er muss seine Investitions- und Betriebskosten aus den tatsächlichen Einnahmen des Bauwerks decken. Dabei können zwei Arten von Risiken auftreten:

Nachfragerisiko

Das Bauwerk wird weniger genutzt als erwartet.

Angebotsrisiko

Die Betriebs- oder Instandhaltungskosten fallen höher aus als geplant.

Wichtig ist, dass auch eine finanzielle Unterstützung oder ein Zuschuss durch den Auftraggeber die Baukonzession nicht ausschließt, solange der Konzessionär weiterhin wirtschaftliche Risiken trägt und mögliche Verluste nicht nur gering oder theoretisch sind.

Zu den typischen Betriebsrisiken gehören:

  • Konkurrenzrisiko durch andere Unternehmer,
  • Risiko von Ungleichgewichten zwischen Angebot und Nachfrage,
  • Verlustrisiko,
  • Haftungsrisiken und
  • Risiko der Zahlungsunfähigkeit von Kunden oder Dritten, die die Nutzung des Bauwerks bezahlen.

Dagegen fallen Risiken, die in jedem Bauvertrag auftreten können, wie Fehleinschätzungen, Fehlkalkulationen oder mangelhafte Betriebsführung, nicht in die Definition des Betriebsrisikos und beeinflussen nicht, ob es sich um eine Baukonzession handelt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Baukonzession und einem öffentlichen Bauauftrag?

Der entscheidende Unterschied liegt in der Gegenleistung und dem wirtschaftlichen Risiko. Bei einem klassischen Bauauftrag erhält der Unternehmer eine feste Vergütung, während bei einer Baukonzession die Gegenleistung meist im Recht zur Nutzung des Bauwerks besteht. Damit übernimmt der Konzessionär das wirtschaftliche Betriebsrisiko und trägt die Verantwortung für Investition, Betrieb und Nutzung. Beim Bauauftrag verbleibt diese Verantwortung beim öffentlichen Auftraggeber.

Was sind typische Beispiele für Baukonzessionen?

Ein klassisches Beispiel für eine Baukonzession ist der Bau und Betrieb eines öffentlichen Parkhauses durch ein privates Unternehmen. Dabei übernimmt der Konzessionär die Errichtung des Bauwerks auf eigene Kosten und erhält im Gegenzug das Recht, das Parkhaus über einen definierten Zeitraum zu betreiben und Parkgebühren zu erheben. Das wirtschaftliche Risiko, etwa bei geringer Auslastung, trägt der Konzessionär selbst.

Weitere typische Beispiele für Baukonzessionen sind:

  • Infrastruktur auf Rastplätzen:

    Die ASFINAG vergibt beispielsweise Konzessionen für Planung, Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur auf Rastplätzen. Konzessionäre tragen das wirtschaftliche Risiko und refinanzieren sich über die Nutzung der Ladepunkte.

  • Mautstraßen oder Tunnelbauwerke:

    Der Konzessionär errichtet die Infrastruktur und refinanziert sich über Mautgebühren.

  • Sport- und Freizeitanlagen:

    Etwa Schwimmbäder oder Stadien, die durch private Investoren gebaut und gegen Eintrittsgeld betrieben werden.

Gesetzliche Grundlagen und Vergabeverfahren in Österreich

In Österreich wird die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen durch das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergGKonz 2018) geregelt. Dieses Gesetz bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Ausschreibung, Durchführung und Vergabe solcher Verträge. Es setzt die EU-Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU in nationales Recht um und legt fest, unter welchen Bedingungen eine Baukonzession vergeben werden darf.

Eine Baukonzession liegt nach § 5 BVergGKonz 2018 dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber einen Unternehmer mit der Planung und Ausführung eines Bauwerks beauftragt und die Gegenleistung nicht primär in der Zahlung eines festen Entgelts, sondern im Recht zur Nutzung oder Verwertung des Bauwerks besteht. Entscheidend ist, dass das wirtschaftliche Betriebsrisiko auf den Konzessionär übergeht.

Das BVergGKonz 2018 ermöglicht Auftraggebern eine flexible Gestaltung der Vergabeverfahren. Im Unterschied zu klassischen öffentlichen Aufträgen können sie die einzelnen Schritte des Vergabeverfahrens weitgehend selbst festlegen. So können Auftraggeber etwa selbst bestimmen, wie sie Eignungsnachweise prüfen oder Verhandlungsgespräche führen möchten.

Wie läuft ein Vergabeverfahren bei einer Baukonzession ab?

Das Vergabeverfahren für Baukonzessionen folgt im Wesentlichen denselben Schritten wie andere Vergabeverfahren. Es weist jedoch gegenüber klassischen Bauaufträgen einige Besonderheiten auf.

Der Ablauf in Grundzügen:

Stempel mit der Aufschrift "Vergabe" © Coloures-Pic / stock.adobe.com

1. Festlegung der Anforderungen: Der öffentliche Auftraggeber definiert die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Projekts. Dazu zählen etwa Bauumfang, Nutzungsdauer, Rückübertragungsmodalitäten und erwartete Leistungen.

2. Bekanntmachung: Bei Überschreiten des EU-Schwellenwerts ist eine europaweite Bekanntmachung im Amtsblatt der EU verpflichtend. Unterhalb des Schwellenwerts kann die Vergabe national erfolgen, wobei auch hier Transparenzpflichten gelten.

3. Einreichung von Angeboten: Interessierte Unternehmen können Angebote einreichen, die sowohl technische Konzepte als auch wirtschaftliche Modelle zur Refinanzierung enthalten (etwa Mautsysteme, Eintrittsgebühren oder Nutzungsentgelte).

4. Prüfung und Auswahl: Der Auftraggeber prüft die Angebote und kann Verhandlungen führen, muss dies aber nicht. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot, wobei neben dem Preis auch qualitative, soziale oder innovative Aspekte berücksichtigt werden dürfen.

5. Konzessionsvertrag: Der ausgewählte Konzessionär erhält das Recht, das Bauwerk zu errichten, zu betreiben und wirtschaftlich zu nutzen. Gleichzeitig übernimmt er das Betriebsrisiko und verpflichtet sich zur Einhaltung der vertraglich festgelegten Standards.

Was sind die Vorteile von Baukonzessionen?

Eine Baukonzession bietet sowohl dem Konzessionsgeber, meist einer öffentlichen Stelle, als auch dem Konzessionsnehmer, in der Regel einem Bauunternehmen, Vorteile. So lassen sich Bauprojekte kostengünstiger, anpassungsfähiger und mit neuen Ideen verwirklichen. Die folgenden Punkte geben einen Überblick über die spezifischen Vorteile für Konzessionsgeber und Konzessionsnehmer:

Vorteile

Konzessionsgeber

Konzessionsnehmer

Finanzielle Entlastung

Keine oder geringere Haushaltsbelastung durch private Finanzierung

Möglichkeit zur langfristigen Einnahmengenerierung durch Nutzung oder Betrieb

Risikoverlagerung

Wirtschaftliches Risiko liegt beim Konzessionsnehmer

Unternehmerisches Risiko, aber auch unternehmerische Freiheit und Gewinnpotenzial

Planungssicherheit

Vertraglich geregelte Rückübertragung sichert langfristige öffentliche Kontrolle

Langfristige Konzessionsdauer ermöglicht stabile Planung und Investitionssicherheit

Innovationsspielraum

Flexiblere Verfahren nach BVergGKonz 2018 ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen

Technische und gestalterische Freiheit bei Planung und Umsetzung

Effizienzgewinn

Private Expertise und Projektmanagementkompetenz können zu schnelleren und effizienteren Abläufen führen

Nutzung von Know-how und Effizienzvorteilen im Betrieb und Bau

Imagegewinn

Sichtbares Engagement für moderne Infrastruktur ohne direkte Budgetbelastung

Erfolgreiche Projekte stärken Marktposition und dienen als Referenz

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