Funktionale Leistungsbeschreibung

Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung wird die ausgeschriebene Leistung als Aufgabenstellung mit Leistungs- und Funktionsanforderungen definiert. Das passiert, wenn der Auftraggeber das zu realisierende Ziel kennt, den konkreten Weg dorthin allerdings nicht vorgibt.

Definition Funktionale Leistungsbeschreibung

Eine Leistungsbeschreibung ist eine schriftliche, eindeutige und widerspruchsfreie Beschreibung von Produkten und Dienstleistungen, die im Rahmen einer Auftragsvergabe beschafft werden sollen. Die Leistungsbeschreibung bildet dabei die Grundlage für die Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für die anschließende Realisierung des Projekts. Bei der funktionalen Leistungsbeschreibung beinhaltet diese den Zweck und die an die Leistung gestellten Anforderungen, ohne zu konkretisieren, wie diese Ziele realisiert werden sollen.

Beispiel Funktionale Leistungsbeschreibung

Eine funktionale Leistungsbeschreibung bietet sich zum Beispiel bei innovativen Ideen an. Nehmen wir beispielsweise an, dass in einer Stadt wie Bregenz oder Klagenfurt ein Bildungsviertel entstehen soll, also ein Stadtviertel mit Kindergärten und verschiedenen Schulen sowie Freizeiteinrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche frei bewegen und kreativ entfalten können. Einige Rahmenbedingungen stehen also: Man weiß, wo das Viertel entstehen soll, welche Einrichtungen auf jeden Fall Teil davon sein werden und was die zeitlichen Grenzen sind. Doch wie genau das Projekt realisiert werden soll, steht den Bietern offen.

Doch auch bei alltäglicheren Vorhaben ist eine funktionale Leistungsbeschreibung möglich. Wenn etwa feststeht, dass eine Straßenbrücke künftig einen Fluss überqueren soll, die Baumethode und zu verwendenden Materialien jedoch offen sind, handelt es sich um eine funktionale Leistungsbeschreibung.

Bestandteile der funktionalen Leistungsbeschreibung

Die funktionale Leistungsbeschreibung wird in § 104 Abs. 2 BVergG geregelt. Dort heißt es, dass die technischen Spezifikationen das Leistungsziel hinreichend genau und neutral zu beschreiben haben, sodass alle für die Erstellung des Angebots maßgebenden Bedingungen und Umstände erkennbar sind. Um dies zu erreichen, müssen oder sollen folgende Aspekte in der Leistungsbeschreibung benannt werden:

  • Den Zweck der fertigen Leistung,
  • technische, wirtschaftliche, gestalterische und funktionsbedingte Anforderungen,
  • gegebenenfalls Pläne, Zeichnungen, Modelle, Proben, Muster und dergleichen,
  • Umstände, die für die Ausführung der Leistung und damit auch für die Angebotserstellung von Bedeutung sind, etwa örtliche sowie zeitliche Angaben und besondere Anforderungen bezüglich der Art und Weise der Leistungserbringung,
  • besondere Erschwernisse oder Erleichterungen.

Da es keinen detaillierten Leistungskatalog gibt, sondern lediglich die Rahmenbedingungen, die bei der Erstellung des Angebots beachtet werden müssen, ist ein Vergleich der Angebote auf Basis der Preise nur eingeschränkt zielführend. Insbesondere die technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Anforderungen müssen deswegen klar ausformuliert werden, damit eine Vergleichbarkeit der Angebote hinsichtlich der Leistungs- und Funktionsanforderungen möglich ist. Bei unserem Beispiel der Straßenbrücke könnte eine solche Anforderung zum Beispiel sein, dass viel Platz für Fußgänger und Fahrradfahrer vorhanden sein soll und diese Wege auch räumlich ausreichend von den Autos getrennt werden. Oder dass die Brücke eine ästhetische Ergänzung zum historischen Stadtpanorama im Hintergrund darstellt.

Unterschied funktionale und konstruktive Leistungsbeschreibungen

§ 103 BVergG 2018 regelt, dass die Leistungsbeschreibung konstruktiv oder funktional erfolgen kann. Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung wird die Leistung eindeutig und vollständig in Form eines Leistungskataloges beschrieben. Bei der funktionale Leistungsbeschreibung hingegen wird die Leistung als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- und Funktionsanforderungen beschrieben.

In der Praxis ist eine rein funktionale oder rein konstruktive Leistungsbeschreibung oft nicht zweckmäßig. Insbesondere komplexe Bauausschreibungen verlangen vom Auftragnehmer bestimmte Planungsleistungen, während zugleich bestimmte Mengen und Materialien vorgegeben sind. Deswegen kommen auch Mischformen, sogenannte teilfunktionale Leistungsbeschreibungen, vor.

Wann kommt die funktionale Leistungsbeschreibung zum Einsatz?

Eine rein funktionale Leistungsbeschreibung bietet sich aber an, wenn Auftraggeber mangels ausreichender Markt- oder Fachkenntnis auf innovative Lösungen der Bieter setzen müssen. Zudem haben Bieter bei der funktionalen Leistungsbeschreibung auch Planungsleistungen zu erbringen und tragen, anders als bei der konstruktiven Leistungsbeschreibung, das Planungsrisiko. Das sorgt auch dafür, dass neben dem Preiswettbewerb auch ein Konzeptwettbewerb erfolgt.

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