Bietergemeinschaft
In einem Vergabeverfahren können sich mehrere Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen, um ein gemeinsames Angebot abzugeben.
Mit DOCUmedia finden Sie passende Ausschreibungen & Aufträge: Jetzt Auftragschancen entdecken!
Inhaltsverzeichnis
Definition Bietergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, um ein gemeinsames Angebot in einem Vergabeverfahren einzureichen. Insbesondere bei sehr großen Aufträgen ist dies eine gängige Praxis, da nur wenige Unternehmen in der Lage sind, den Auftrag als Ganzes zu erfüllen. Für Bietergemeinschaften ist die Teilnahme an Ausschreibungen möglich, ohne dafür eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben lediglich eine Erklärung abzugeben, dass sie im Auftragsfall die Leistung als Arbeitsgemeinschaft erbringen werden.
Wann sind Bietergemeinschaften sinnvoll?
Bietergemeinschaften bieten sich in erster Linie dann an, wenn die beteiligten Unternehmen für sich genommen nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des Auftrages verfügen oder erst durch den Zusammenschluss mit anderen Unternehmen ein attraktives Angebot abgeben können. Die Gründung von Bietergemeinschaften ist demnach ein Instrument zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU). Zudem sind Bietergemeinschaften im Rahmen des Vergabeverfahrens und auch eines potenziell gerichtlichen Nachprüfungsverfahrens parteifähig. Sie können also gemeinsam als eine Partei auftreten und ihre Rechte nach dem Bundesvergabegesetz 2018 geltend machen. Das gilt insbesondere für solche des vergaberechtlichen Rechtsschutzes.
Welche Anforderungen müssen die Mitglieder einer Bietergemeinschaft erfüllen?
Wenn sich eine Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung beteiligt, muss nicht zwangsläufig jedes Mitglied für sich allein betrachtet die geforderten Bewerbungsbedingungen erfüllen. Um zu erfahren, ob die Berufsbefugnisse innerhalb der Bietergemeinschaft addiert werden oder nicht, differenziert man zwischen homogenen und heterogenen Leistungen. Bei homogenen Leistungen ist diese auf eine bestimmte Unternehmergruppe beschränkt und nicht nach Spartenleistungen zu trennen. In diesem Fall haben bei einer Bietergemeinschaft alle Mitglieder die entsprechende Befugnis nachzuweisen. Die meisten Ausschreibungen erfordern aber heterogene Leistungen. Das bedeutet, dass die Gesamtleistung unterschiedliche Befugnisse in verschiedenen Fachrichtungen erfordert. In dem Fall muss jedes Mitglied lediglich die gewerberechtliche Befugnis für den ihm konkret zufallenden Leistungsteil nachweisen können. Die Summe der Befugnisse aller Mitglieder muss entsprechend alle geforderten Befugnisse abdecken.
Was passiert, wenn eine Bietergemeinschaft den Zuschlag erhält?
Erhält eine Bietergemeinschaft den Zuschlag, wandelt sich diese automatisch in eine Arbeitsgemeinschaft um. Bei einer Bietergemeinschaft darf der Auftraggeber nicht verlangen, dass diese eine bestimmte Rechtsform annimmt. Sobald diese aber den Zuschlag erhalten hat und damit zu einer Arbeitsgemeinschaft geworden ist, darf der Auftraggeber verlangen, dass diese Gemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annimmt, wenn dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlich ist.
Wann ist eine Bietergemeinschaft unzulässig?
Grundsätzlich sind Bietergemeinschaft in sämtlichen Vergabeordnungen vorgesehen. Unzulässig sind nur Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Beim Vorliegen derartiger sachlicher Gründe kann der Auftraggeber die Teilnahme der Bietergemeinschaft für unzulässig erklären. Er kann aber auch die Mitgliederanzahl beschränkten oder anderweitige Regeln zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nennen. Ein sachlicher Grund gegen eine Bietergemeinschaft kann beispielsweise sein, dass in einem Marktsegment nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen existiert und eine weitere Einschränkung der Teilnehmerzahl durch die Bildung von Bietergemeinschaften eine Einschränkung des Wettbewerbs bedeuten würde.
Wer haftet bei einer Bietergemeinschaft?
Ohne eine explizite Regelung tritt eine Bietergemeinschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf. Bei dieser Form verpflichten sich die Vertragsparteien gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Das bedeutet, dass bei einer Bietergemeinschaft alle Mitglieder solidarisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften. Der Auftraggeber kann also von jedem Schuldner die volle Leistung einfordern, diese jedoch insgesamt nur einmal erhalten. Bis zur vollständigen Erfüllung der Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet. Bietergemeinschaften können aber auch in anderen Gesellschaftsformen fungieren. Als GmbH haftet etwa nicht jedes Mitglied einzelnen, sondern die GmbH als Gemeinschaft und in der Regel auch nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.