Leistungsverzeichnis (LV)
Unter einem Leistungsverzeichnis versteht man ein Verzeichnis von allen Leistungen, die für die Durchführung eines Auftrags benötigt werden. Das LV ist fester Bestandteil von öffentlichen Ausschreibungen und ermöglicht es Bietern, eine akkurate Kalkulation für ihr Angebot vorzunehmen. Die Leistungsbeschreibung einzelner Leistungen und Teilleistungen sind in den entsprechenden Positionen im Verzeichnis aufgeführt.
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Inhaltsverzeichnis
- Definition: Leistungsverzeichnis
- Gründe für ein Leistungsverzeichnis
- Was beinhaltet ein Leistungsverzeichnis?
- Der Aufbau eines Leistungsverzeichnisses
- Begrifflichkeiten im Leistungsverzeichnis – diese Positionen gibt es
- Fehler im Leistungsverzeichnis – Pflichten & Rechte von Bietern
- Erstellung des Leistungsverzeichnisses
Definition: Leistungsverzeichnis
Ein Leistungsverzeichnis ist fester Bestandteil von Ausschreibungen und gibt Bietern eine detaillierte Übersicht über alle Leistungen, die im Rahmen eines Bauvorhabens umgesetzte werden sollen. Indem alle Teilleistungen separat aufgeführt werden, haben Bieter die Möglichkeit, die Kosten besser zu kalkulieren und auf Basis dessen ihr Angebot zu erstellen. Das Leistungsverzeichnis – auch LV genannt – ist hierarchisch aufgebaut und beinhaltet alle Bereiche mit den jeweiligen Unterbereichen. Auf unterster Ebene sind die einzelnen Positionen wiederzufinden.
Gründe für ein Leistungsverzeichnis
Damit Unternehmen eingehend prüfen können, welche Kosten sie für die zu erbringenden Leistungen veranschlagen, benötigen sie im Vorfeld detaillierte Informationen zum Auftrag. Obwohl Vergabestellen darum bemüht sind, die wichtigsten Informationen bereits in der Ausschreibung aufzuführen, reicht der Platz jedoch meistens nicht aus, um einen Auftrag vollständig zu beschreiben. In einem beigefügten Leistungsverzeichnis finden Bieter eine Auflistung aller Positionen mit entsprechenden Spezifikationen wie Menge, zu verbauenden Wunschprodukten etc., die vom Auftraggeber gewünscht werden. Auch für den Arbeitgeber ist das LV von Vorteil. Die detaillierte Auflistung ermöglicht eine direkte Gegenüberstellung aller eingereichten Angebote.
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Leistungsverzeichnisse sparen Zeit und Geld. Alle benötigten Leistungen, die im Angebot enthalten sein sollten, sind bereits vordefiniert und müssen vom Bieter nur noch bepreist werden. Nicht selten werden LV jedoch in Papierform ausgehändigt, sodass das Verzeichnis manuell nach speziellen Teilleistungen durchsucht werden muss. Wir bei documedia.at nehmen Ihnen diese Aufgabe ab! Wir stellen Ihnen Leistungsverzeichnisse direkt und online zur Verfügung. Geben Sie konkrete Begriffe in unsere Suchmaske ein und wir spielen Ihnen direkt die dazu passenden Ausschreibungen aus.
Was beinhaltet ein Leistungsverzeichnis?
Im Leistungsverzeichnis erhalten Bieter und Interessenten all jene Informationen, die für die Angebotserstellung relevant sind. Daher ist die Angabe bestimmter Leistungen im Verzeichnis verpflichtend, während andere Leistungen wiederum nicht mit aufgeführt werden. Unabdinglich ist die Nennung aller Leistungen, die gemäß den Vertragsbedingungen oder dem Handelsbrauch vom Auftraggeber gefordert werden. Diese müssen in ihrem Umfang und einschließlich der Umstände näher ausgeführt werden. Wie genau die Leistungen aufzuführen sind, ist in Vergabehandbüchern und Leitlinien wie der ÖNORM 2063 A oder standardisierte Leistungsbeschreibungen festgelegt. In Österreich werden für den Hochbau, für Verkehr und Infrastruktur sowie für Haustechnik standardisierte Leistungsbeschreibungen verwendet.
Pflichtangaben im LV
Zu den verpflichtenden Angaben im Leistungsverzeichnis gehören Leistungsbeschreibungen aller gewünschten Leistungen, der Umfang oder die Anzahl dieser Leistungen sowie die Umstände, die die Leistungsausführung beeinflussen.
Der Aufbau eines Leistungsverzeichnisses
Leistungsverzeichnisse sind hierarchisch aufgebaut und enthalten im Normalfall Angaben zu Los, Gewerk, Titel, Abschnitt und den einzelnen Positionen. Alle Teilleistungen können entweder nach Bereich gegliedert und in maximal fünf Hierarchieebenen aufgeführt werden oder aber in einer beliebten Reihenfolge untereinander aufgelistet werden.
Üblich ist dabei ein tabellarischer Aufbau des Leistungsverzeichnisses, in dem folgende Informationen untergebracht werden:
- Positions-Laufnummer
- Mengenangaben: Benötigte Menge einzelner Teilleistungen
- Mengeneinheiten: Passende Einheit zur jeweiligen Mengenangabe
- Langtext: ausführliche Beschreibung von Teilleistungen
- Kurztext: kurze Leistungsbeschreibung zur Verwendung für die Rechnungsstellung
- Einheitspreis: Preis pro Teilleistung
- Gesamtpreis: Summe aller Einheitspreise
Begrifflichkeiten im Leistungsverzeichnis – diese Positionen gibt es
In einem Leistungsverzeichnis werden alle Leistungen, die für die Ausführung eines Auftrags benötigt werden, in der Regel tabellarisch als einzelne Position aufgeführt. Hier werden nicht nur die übergeordneten Leistungen erwähnt, sondern auch alle Teilleistungen. Für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses werden festgelegte Positionsarten verwendet.
Normalposition
Diese Position, auch als Leistungs- oder Ausführungsposition bekannt, beschreibt alle Pflichtleistungen, die innerhalb eines Auftrags unbedingt erfüllt werden müssen. Grundsätzlich sind alle Positionen, die nicht anderweitig gekennzeichnet sind, als Normalposition zu verstehen.
Zulageposition
Sind an die Normalpositionen bestimmte Bedingungen geknüpft, werden diese in einer Zulageposition aufgeführt. Dem Bieter wird somit die Möglichkeit eingeräumt für außergewöhnliche hohe Qualitätsanforderungen, erschwerte Ausführungsbedingungen, etc. eines Auftrags einen zusätzlichen Werklohnanspruch zu stellen.
Grundposition
Bei der Grundposition handelt es sich um eine Leistung, die aller Voraussicht nach anfällt. Üblicherweise bestehen zur Ausführung verschiedene Möglichkeiten, die in einer zugehörigen Alternativposition beschrieben werden. So können Bieter beispielsweise in ihrem Angebot den Preis für bestimmte Materialien und deren Alternativen separat aufführen. Der Auftraggeber wählt bei Zuschlag die gewünschte Position aus.
Wahl- oder Alternativposition
Begleitend zu einer Grundposition findet man im Leistungsverzeichnis immer eine Wahl- bzw. Alternativposition. Diese ermöglicht es dem Auftraggeber, sich bis zum Zuschlag offen zu halten, welche Ausführung er für eine bestimmte Teilleistung wünscht. Im LV wird die Zugehörigkeit der Wahlposition zur Grundleistung gekennzeichnet. Die Kosten für Alternativpositionen werden in der gesamtsumme eines Angebots nicht berücksichtigt.
Bedarfsposition oder Eventualposition
Hat der Auftraggeber noch nicht entschieden, in welchem Umfang oder ob eine Leistung überhaupt ausgeführt werden soll, wird diese als Bedarfs- bzw. Eventualposition im LV aufgeführt. Auf Anordnung vom Auftraggeber kann eine Bedarfsposition zur Normalposition werden. Die Kosten werden im Leistungsverzeichnis daher als Einheitspreis angegeben und nicht in den Gesamtkosten berücksichtigt.
Interne Position oder Umlageposition
Als Umlageposition werden alle Leistungen und Kosten aufgeführt, die für die Errichtung und Ausstattung von Baustellen anfallen und sind daher fester Bestandteil von Bauaufträgen. Die Kosten werden gesammelt zur Gesamtsumme hinzugerechnet und können bei Bedarf im Nachgang auf die einzelnen Leistungspositionen umgelegt werden.
Fehler im Leistungsverzeichnis – Pflichten & Rechte von Bietern
Stellen Unternehmen bei der Angebotserstellung fest, dass dem Auftraggeber Fehler im Leistungsverzeichnis unterlaufen sind, ist er nicht dazu verpflichtet, den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Erhält der Bieter schlussendlich den Zuschlag, kann er für eventuelle Mehrkosten einen Zuschlag einfordern.
Erstellung des Leistungsverzeichnisses
Leistungsverzeichnisse können von unterschiedlichen Personengruppen erstellt werden. So können Auftraggeber einerseits Ingenieur-Büros oder Architekten mit der Erstellung beauftragen oder aber Spezialisten aus Bauunternehmen dafür engagieren. Um ein möglichst fehlerfreies und vollständiges LV zu erstellen und Leitlinien wie die ÖNORM 2063 A oder standardisierte Leistungsbeschreibungen zu berücksichtigen, erfordert es tiefergehende Kenntnisse im Bereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauaufträge. Es sollten daher ausschließlich Fachkundige mit der Erstellung des Verzeichnisses beauftragt werden. Nur so kann eine korrekte Kalkulation aller anfallender Kosten erfolgen. Üblicherweise werden Leistungsverzeichnisse vor Veröffentlich bzw. Aussendung von einer zweiten Person gegengelesen, um Fehler oder Missverständnisse von Beginn an auszuschließen.
So erstellt man ein LV
Leistungsverzeichnisse werden mit spezieller Software erstellt. Dafür werden bevorzugt sogenannte AVA-Programme verwendet, mit der von der Einschätzung anfallender Kosten und Ausschreibung bis hin zur Vergabe von Bauaufträgen und deren Rechnungsstellung erstellt werden können. Auch das Leistungsverzeichnis kann hiermit erstellt werden. Um eine elektronische Übermittlung des LVs möglich zu machen, werden Austauschverfahren verwendet.