Gewerk
Unter Gewerken versteht man alle Teilleistungen, die zur Ausführung eines Bauauftrages benötigt werden. Dabei ist ein Gewerk per Definition eine Person oder ein Unternehmen, das auf eine konkrete Leistung spezialisiert ist. So werden beispielsweise für den Bau von Immobilien unterschiedliche Spezialisten wie Elektriker, Dachdecker, Zimmerer etc. benötigt und Aufträge separat an diese vergeben. Eine Übersicht aller benötigten Gewerke ist bei Ausschreibungen im Leistungsverzeichnis aufzufinden. Der Begriff Gewerke wird zwar traditionell in der Baubranche für Ausschreibungen verwendet, ist in Österreich jedoch weder gesetzlich noch anderweitig offiziell definiert.
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Definition: Gewerk
Der Begriff Gewerk wird im handwerklichen und bautechnischen Umfeld verwendet, um einzelne Bauleistungen zu beschreiben. Dabei handelt es sich nicht um eine Gesamtleistung, sondern viel mehr um Einzelleistungen auf unterster Gliederungsebene, die von Spezialisten eines bestimmten Fachbereiches ausgeführt werden. Bauherren vergeben einzelne Gewerke wie Elektroarbeiten, Trockenbauarbeiten oder Gerüstbauarbeiten an die entsprechenden Experten. In der BVergG 2018 wird der Begriff synonym zum Begriff „Gewerbe“ verwendet.
Begriffsherkunft
Der Begriff „Gewerk“ kommt aus dem Niederländischen („werken“) und bedeutet übersetzt „arbeiten“ bzw. „tätig sein“. Früher wurde der Begriff synonym zum heutigen Begriff „Beruf“ verwendet und hat das Handwerk allgemein beschrieben. Obwohl der Begriff veraltet ist und fast keine Anwendung mehr findet, wird er im Bauwesen noch nach wie vor genutzt, um einzelne Leistungen von Handwerkberufen zu beschreiben.
Welche Gewerke gibt es in der Baubranche?
In der Baubranche unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten von Gewerken:
Klassische Gewerke:
- Elektroinstallationsarbeiten
- Zimmerer- und Holzbauarbeiten
- Fliesenlegerarbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Klempnerarbeiten
Isolierarbeiten:
Gewerke gibt es nicht nur im Bauwesen
Wenn auch weniger häufig, wird auch in anderen Branchen der Begriff Gewerk verwendet. So wurde der Begriff „Gewerken“ ursprünglich im Bergbau angewandt und beschrieb die Eigentümer eines Bergewerks. Auch in der Softwareentwicklung wird der Begriff verwendet. Hier beschreibt er eine Software als Endprodukt. Da es sich üblicherweise um Softwareentwicklungsverträge anstatt Werksverträge handelt, ist der Begriff jedoch irreführend. Darüber hinaus bezeichnet man in der Filmindustrie alle technischen Arbeiten wie Kamera, Licht, Ton, Schnitt etc. als Gewerke. Das lässt sich ebenfalls auf die Werbeindustrie übertragen, in der man beispielsweise von Textgewerk und Tongewerk spricht.
Ausschreibungen und Gewerke
Ausschreibungen für Bauaufträge beinhalten üblicherweise eine detaillierte Auflistung aller benötigten Gewerke bautechnischer bzw. handwerklicher Natur, auf die sich einzelne Bieter bewerben. Das bedeutet, dass jedes Gewerk im Regelfall von einem anderen Auftragnehmer ausgeführt wird. Während dies bei öffentlichen Ausschreibungen verpflichtend ist, haben private Auftraggeber die Möglichkeit, Aufträge an beispielsweise Generalunternehmer zu vergeben, die mit dem Einsatz von Subunternehmen gleich mehrere, bis alle Gewerke abdecken können.
Öffentliche Aufträge und Gewerke
Zur Fertigstellung eines Bauauftrags im öffentlichen Bereich müssen einzelne Bauleistungen durchgeführt und beendigt werden. Alle Arbeiten, die zur Erfüllung einer Leistung notwendig sind, werden von einem Gewerk ausgeführt. Im Bauwesen handelt es sich dabei um industrielle bzw. handwerkliche Tätigkeiten. Dabei wird zwischen klassischen Gewerken, Gewerken im Hochbau und Gewerken für Isolierarbeiten unterschieden. Eine detaillierte Übersicht aller zugelassenen Baugewerbe sind im Anhang I der BVergG2018 zu finden.
Baugewerbe gemäß BVergG2018
In der Anlage 1 des BVergG 2018 ist eine Übersicht aller gewerblichen Tätigkeiten vorzufinden, die als Gewerk zu verstehen sind. Dort werden alle Leistungen, die in die Bereiche Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau, Bauinstallationen, Sonstiger Ausbau und Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal fallen, detailliert aufgeführt.
Gewerke vs. Lose
§ 28 (1) BVergG 2018 sieht vor, dass Bauleistungen unter bestimmten Voraussetzungen immer nach Losen vergeben werden sollen. Das bedeutet, dass die Gesamtleistungen aufgegliedert wird und Teilleistungen separat ausgeschrieben werden. Gemäß § 14 (1) BVergG 2018 entsprechen einzelne Lose einzelnen Gewerken. Die Vergabe in Losen ermöglicht eine Beteiligung möglichst vieler, verschiedener Auftragnehmer an einem Bauprojekt. So haben auch kleinere Unternehmen die Chance auf die Teilnahme am Wettbewerb und Beteiligung an großen Projekten im Bauwesen.