Lohngleitklausel

Eine Lohngleitklausel ist eine spezielle Form der Preisgleitklausel, die es ermöglicht, die Vergütung an veränderte Lohnkosten anzupassen. In Österreich wird die Lohngleitklausel durch das Bundesvergabegesetz (BVergG) und die ÖNORM A 2050 geregelt. Diese Klausel wird in Österreich häufig in Bauverträgen verwendet, um die Auswirkungen von Lohnerhöhungen während der Bauzeit auszugleichen.

Was sind Gleitklauseln?

Gleitklauseln sind vertragliche Vereinbarungen, die es ermöglichen, Preise oder Vergütungen an veränderte Kosten anzupassen. Sie dienen dazu, wirtschaftliche Risiken abzufedern, die durch Schwankungen bei Lohn- oder Materialkosten entstehen können. Es gibt verschiedene Arten von Gleitklauseln, darunter die Lohngleitklausel und die Preisgleitklausel.

Definition: Was ist eine Lohngleitklausel?

Eine Lohngleitklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, die es ermöglicht, die Vergütung für Bauleistungen an veränderte Lohnkosten anzupassen. Diese Preisanpassungsklausel berücksichtigt Lohnerhöhungen, die während der Bauzeit eintreten können, und stellt sicher, dass der Auftragnehmer für diese zusätzlichen Kosten entschädigt wird.

Wann sind Lohngleitklauseln zulässig?

Lohngleitklauseln sind zulässig, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden und die Berechnung der Lohnänderungen transparent und nachvollziehbar ist. Sie werden häufig in öffentlichen Bauaufträgen verwendet, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer nicht durch unvorhergesehene Lohnerhöhungen benachteiligt werden.

Für die Anwendung der Lohngleitklausel gibt es bestimmte Voraussetzungen. Sie wird vor allem bei langfristigen Verträgen angewendet, bei denen die Leistungsdauer 12 Monate überschreitet. Die Klausel ist notwendig, wenn es unzumutbare Unsicherheiten bezüglich der Kostenentwicklung gibt. Verträge, die preisbestimmende Kostenanteile enthalten, die starken Schwankungen unterliegen, erfordern ebenfalls eine Lohngleitklausel. Zudem müssen die Regeln und Voraussetzungen zur Preisgestaltung im Vertrag klar und deutlich bestimmt sein, sodass sich der aktuelle Preis ohne Schwierigkeiten berechnen lässt. Diese Klausel hilft, die Vergütung an veränderte Lohnkosten anzupassen, die während der Vertragslaufzeit auftreten können.

Berechnung der Lohngleitklausel

Die Berechnung der Lohngleitklausel erfolgt anhand eines Änderungssatzes, der angibt, um wie viel Tausendstel sich der Preis für noch ausstehende Bauleistungen ändert, wenn der Lohn um 1 Cent je Stunde steigt. Die Formel zur Berechnung lautet:

Änderungssatz = {Lohnänderung Lohn (in Cent)} x {Lohnanteil} / {maßgebender Lohn (in Cent)} x 100

Beispiel:

  • Angebotssumme ohne Umsatzsteuer: 2.000.000 €
  • Lohnanteil: 45 %
  • Maßgebender Lohn: 20,63 €/h

Änderungssatz = {1 ct} x {45} / {2063} x 100 = 0,0002181

Anschließend wird der Wert mit 1.000 multipliziert, um das Tausendstel zu berechnen:

0,0002181 x 1000 = 0,2181

Welcher Index gilt für die Preisgleitklausel?

Der Index für Preisgleitklauseln variiert je nach Vertrag und Branche. Häufig wird der Gesamttarifstundenlohn (GTL) der Lohngruppe 4 verwendet. Dieser Index berücksichtigt die tariflichen Lohnerhöhungen und dient als Grundlage für die Berechnung der Lohngleitklausel.

Warum gibt es die Preisgleitklausel?

Eine Preisgleitklausel wird verwendet, um wirtschaftliche Risiken abzufedern, die durch Schwankungen bei Lohn- oder Materialkosten entstehen können. Sie stellt sicher, dass Auftragnehmende für unvorhergesehene Kostensteigerungen entschädigt werden und schützt Auftraggebende vor überhöhten Angebotspreisen.

Wie funktioniert eine Preisgleitklausel?

Eine Preisgleitklausel funktioniert, indem sie die Vergütung an veränderte Kosten anpasst. Dies kann sowohl Lohn- als auch Materialkosten betreffen. Die Klausel legt fest, wie die Anpassung berechnet wird und welche Indizes oder Maßstäbe verwendet werden. Bei einer Lohngleitklausel wird die Vergütung entsprechend den Änderungen der Lohnkosten angepasst.

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