ÖNORM A 2050

Die ÖNORM A 2050 ist eine österreichische Norm, die Verfahren von Ausschreibungen und Vergaben regelt, die nicht vom Bundesvergabegesetz (BVergG) betroffen sind.

Definition: Was ist die ÖNORM A 2025?

Die ÖNORM A 2050 (offiziell: „Vergabe von Aufträgen über Leistungen – Ausschreibung, Angebot und Zuschlag – Verfahrensnorm“) bietet eine standardisierte Grundlage für die tägliche Praxis von privaten Auftragsvergaben. Wie alle ÖNORMEN ist auch die ÖNORM A 2050 grundsätzlich freiwillig.

Sie regelt die Vergabe von Aufträgen und Leistungen, die nicht dem Bundesvergabegesetz (BVergG) unterliegen. Das heißt konkret: Regelungen der Auftragsvergabe durch öffentliche und Sektorenauftraggeber werden vollständig durch das Bundesvergabegesetz geregelt – private Auftraggeber können sich bei Ausschreibungen und Vergaben nach der ÖNORM A 2050 richten.

Die ÖNORM A 2050 wurde im März 2000 neu aufgelegt und das letzte Mal im Jahr 2006 revidiert.

Zusammenfassung der ÖNORM A 2050: Welche Regelungen gelten?

Die ÖNORM A 2050 umfasst Regelungen zum Ablauf von Ausschreibungen, Vergabeverfahren und Zuschlägen. Somit können also private Ausschreibungen und Vergaben nach ÖNORM A 2050 geregelt werden. Die Norm bestimmt nicht die Vertragsinhalte selbst, wie es beispielsweise die ÖNORM B 2110 („Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen“) tut.

Zur ÖNORM A 2050 gehören beispielsweise...

  • Definitionen zu Vergabeverfahren
  • Hinweise zu Vergabeverfahren und Ausschreibungen
  • Hinweise zur Erstellung von Angeboten und zu Zuschlagsverfahren

Ausgeschlossen von der ÖNORM A 2050 sind die Schaffung und die Vermittlung von Kunstwerken, in den Gebieten der Literatur, der bildenden und darstellenden Künste, der Tonkunst und der Filmkunst.

Der genaue Inhalt der ÖNORM A 2050 und dessen Bestimmungen können im Webshop des Instituts für Austrian Standardserworben werden. Alternativ können alle ÖNORMEN kostenfrei beim Institut vor Ort eingesehen werden.

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