Sektorenauftraggeber

Sektorenauftraggeber sind Unternehmen oder Organisationen, die in bestimmten Wirtschaftsbereichen mit besonderen gesetzlichen Rahmenbedingungen öffentliche Aufträge vergeben. Dies betrifft sowohl öffentliche als auch private Akteure. In Österreich regelt das Bundesvergabegesetz von 2018 ihre Vergabetätigkeit.

Sektorenauftraggeber Definition: Was versteht man darunter?

Sektorenauftraggeber sind Unternehmen oder Organisationen, die öffentliche Aufträge im sogenannten Sektorenbereich vergeben. Sie unterscheiden sich von klassischen öffentlichen Auftraggebern dadurch, dass ihre Vergabetätigkeit in speziellen Wirtschaftsbereichen erfolgt, die durch besondere oder ausschließlich eingeräumte Rechte reguliert werden. Dazu zählen öffentliche Auftraggeber, die in diesen Bereichen agieren, sowie private Unternehmen, die aufgrund besonderer Rechte oder Monopolstellungen in diesen Bereichen operieren. Auch öffentliche Unternehmen können als Sektorenauftraggeber gelten. Die öffentlichen Aufträge, die von ihnen in den speziellen Bereichen vergeben werden, werden als Sektorenaufträge bezeichnet. In Österreich ist die rechtliche Grundlage für Sektorenauftraggeber im Bundesvergabegesetz 2018 geregelt.

Sektorenauftraggeber: Tätigkeitsbereiche und Beispiele

Nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG) gelten Unternehmen oder Organisationen als Sektorenauftraggeber, die in bestimmten Sektoren tätig sind. Diese Sektorentätigkeit wird durch einen speziellen Abschnitt im Gesetz geregelt, der die Vergabeverfahren steuert. Eine ausführliche Erklärung relevanter Begriffe aus dem Vergaberecht finden Sie im Vergabe-Glossar. Zu den relevanten Sektoren zählen:

  • Sektorenauftraggeber Energie

    Darunter fallen die Gasversorgung, Stromversorgung, Fernwärme, der Abbau von Brennstoffen sowie die Erdölgewinnung. Energieversorger wie die Verbund AG oder regionale Betreiber von Stromnetzen sind typische Beispiele.

  • Sektorenauftraggeber Wasser

    Zum Beispiel Stadtwerke und Wasserverbände, die für die Bereitstellung von Trinkwasser zuständig sind.

  • Sektorenauftraggeber Verkehr

    Dazu gehören Schienenverkehr, ÖPNV, Häfen und Flughäfen. Beispiele sind Unternehmen wie die ÖBB oder die Wiener Linien, die den öffentlichen Verkehr betreiben.

  • Sektorenauftraggeber Post- und Telekommunikation

    Beispielsweise die Post AG, sofern sie als marktbeherrschendes Unternehmen auftritt.

Bekannte Beispiele für Sektorenauftraggeber in Österreich sind die ASFINAG, die für den Bau und Betrieb von Autobahnen zuständig ist sowie die Wiener Netze GmbH, die für die Bereitstellung und den Betrieb von Elektrizitäts- und Gasnetzen in Wien verantwortlich ist. Beide unterliegen den speziellen vergaberechtlichen Regelungen des Sektorenbereichs.

Ein klassischer öffentlicher Auftraggeber, wie beispielsweise eine Behörde, fällt nicht automatisch in die Kategorie der Sektorenauftraggeber, sofern er keine sektorenspezifische Tätigkeit ausübt. Nicht-Sektorenauftraggeber sind demgegenüber alle öffentlichen oder privaten Institutionen, die nicht in den regulierten Bereichen des Sektorenmarktes tätig sind. Ein Beispiel dafür wären klassische Verwaltungseinheiten oder Unternehmen ohne Monopolstellung.

Vergaberecht für Sektorenauftraggeber

Sektorenauftraggeber nehmen im österreichischen Vergaberecht eine besondere Rolle ein, da die Sektoren, in denen sie tätig sind, für die wirtschaftliche Infrastruktur von entscheidender Bedeutung sind. Sie spielen eine Schlüsselrolle im Beschaffungswesen, indem sie große Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen in regulierten Märkten vergeben. Im Vergleich zu den allgemeinen Regelungen für öffentliche Auftraggeber gibt es für die Vergabe von Sektorenaufträgen spezifische Vorgaben, die eine Abweichung von den allgemeinen Vorschriften erlauben, um den besonderen Anforderungen und Eigenheiten der betreffenden Sektoren gerecht zu werden.

Gemäß BVergG unterliegen Sektorenauftraggeber grundsätzlich den Bestimmungen des Gesetzes und sind vergabepflichtig, aber der zweite Teil – der für öffentliche Auftraggeber maßgeblich ist – findet bei ihnen keine Anwendung. Sie genießen also im Vergleich zu öffentlichen Auftraggebern mehr Spielraum bei der Vergabe von Aufträgen. Sie haben mehr Flexibilität bei der Wahl des Vergabeverfahrens und können so beispielsweise das nichtoffene oder das Verhandlungsverfahren statt des offenen Verfahrens wählen. Auch bei der Festlegung der Zuschlagskriterien und technischen Spezifikationen haben sie mehr Handlungsspielraum. Zudem profitieren sie von Erleichterungen bei der Anwendung der EU-Vergaberichtlinien, insbesondere in Bereichen wie Energie und Verkehr, und müssen nicht immer dieselben detaillierten Anforderungen wie öffentliche Auftraggeber erfüllen. Weitere Informationen hierzu sind in der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu finden.

Des Weiteren gelten für Sektorenauftraggeber höhere Schwellenwerte für die Anwendung von Vergabeverfahren. Die Schwellenwerteverordnung (SV) legt fest, ab welchen Beträgen ein formelles Vergabeverfahren durchgeführt werden muss. Die Vergabe erfolgt entweder im Oberschwellenbereich, wenn der Auftragswert die EU-Schwellenwerte übersteigt, oder im Unterschwellenbereich, wobei Sektorenauftraggeber aufgrund der für sie geltenden höheren Schwellenwerte bei kleineren Aufträgen nicht zwingend ein formelles Verfahren mit einer öffentlichen Ausschreibung durchführen müssen.

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