Zuschlagserteilung
Die Zuschlagserteilung im Vergaberecht ist die an den Bieter abgegebene Erklärung am Ende eines Vergabeverfahrens, das Angebot anzunehmen.
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Bedeutung: Was ist die Zuschlagserteilung?
Im Vergabeverfahren erfolgt zunächst die Zuschlagsentscheidung. Nach dem Ende der Zuschlagsfrist beziehungsweise der Bindefrist werden die im Vergabeverfahren verbliebenen Bieter darüber informiert, wer den Zuschlag erhält - auch über die Gründe für die Ablehnung des Angebots, die Auftragssumme und die Vorteile des erfolgreichen Angebots.
Nach der Zuschlagsentscheidung und Ablauf der Stillhaltefrist erfolgt die Zuschlagserteilung: Mit der Zuschlagserteilung gibt der Auftraggeber eine Erklärung an den erfolgreichen Bieter ab, das Angebot anzunehmen. Daraus resultiert der Vertragsabschluss und das Vergabeverfahren wird beendet. Erfolgt die Zuschlagserteilung vor dem Ablauf der Stillhaltefrist, gilt der Vertrag als nichtig (§ 144 BVergG 2018).
Gemäß § 145 BVergG 2018 erfolgt die Zuschlagserteilung als Auftragsschreiben, Bestellschein oder Schlussbrief. Im Gegenzug kann der öffentliche Auftraggeber eine Auftragsbestätigung beziehungsweise einen Gegenschlussbrief verlangen.
Bekanntmachung nach der Zuschlagserteilung
Während die Zuschlagsentscheidung nur intern bekannt gemacht werden muss, wird die Zuschlagserteilung für ein öffentliches Vergabeverfahren veröffentlicht.
Für Vergaben im Oberschwellenbereich
Im Oberschwellenbereich übermittelt der Arbeitgeber die Zuschlagserteilung elektronisch an das Amt für Veröffentlichungen - entweder direkt über eForms auf der Homepage für Informationen über das öffentliche Auftragswesen (SIMAP) oder über einer als eSender anerkannten eVergabe Plattform. Hiernach wird die Zuschlagserteilung auf TED (Tenders Electronic Daily) öffentlich bekanntgegeben. Sie muss innerhalb 30 Tagen nach der Zuschlagserteilung erfolgen.
Für Vergaben im Unterschwellenbereich
Die Bekanntmachung der Zuschlagserteilung auf nationaler Ebene erfolgt auf data.gv.at durch den Auftraggeber. Hier werden die Metadaten der Kerndaten veröffentlicht, die beispielsweise den Namen des Auftraggebers, die Auftragsart und den Auftragsgegenstand enthalten.