Bindefrist
Die Bindefrist beschreibt im Vergaberecht den Zeitraum, in dem Bieter an ihr Angebot gebunden sind und dieses weder verändern noch zurückziehen dürfen.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist die Bindefrist?
In Vergabeverfahren haben Bieter die Möglichkeit ein Angebot für eine passende Ausschreibung abzugeben. Dadurch erklären sie sich dazu bereit, die geforderte Leistung zu den angegebenen Preisen und Konditionen zu erbringen und sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an dieses Angebot zu binden. Man bezeichnet dies im Vergaberecht als Bindefrist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Bieter das Angebot aufrechterhalten und kann dieses nicht verändern oder zurückziehen.
Wie lange dauert die Bindefrist?
Das Vergaberecht sieht vor, die Bindefrist für Bieter kurz zu halten und nur in Ausnahmefällen zu verlängern. Sie ist zudem identisch mit der Länge der Zuschlagsfrist. Grundsätzlich darf dieser Zeitraum nicht länger als fünf Monate sein. Im Vergleich zu anderen Fristen des Vergaberechts kann der genaue Zeitraum innerhalb dieser Grenze jedoch vom Auftraggeber selbst gewählt werden. Wird vom Auftraggeber in der Ausschreibung kein Zeitraum für die Bindefrist festgelegt, gilt automatisch eine Spanne von einem Monat.
Wann beginnt und endet die Bindefrist?
Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Angebote der Bieter bei der Vergabestelle eingegangen sein. Sie endet gleichzeitig mit der Zuschlagsfrist, wenn der Auftraggeber den Zuschlag erteilt.
Für die Berechnung der Fristen werden Feiertage, Samstage und Sonntage nicht berücksichtigt. Die Frist beginnt jeweils um 0:00 Uhr des ersten Tages, wobei das fristauslösende Ereignis nicht einberechnet wird. Sie endet mit dem Ablauf der letzten Stunde des letzten Tages. Fällt dieser auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, so endet die Frist um 24:00 Uhr des darauffolgenden Arbeitstages. Weitere Informationen zu den Fristen im Vergaberecht, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.