Binnenmarktrelevanz
Ist ein Auftrag auch für Unternehmen aus dem EU-Ausland relevant, obwohl der geschätzte Auftragswert die Schwellenwerte nicht überschreitet, liegt Binnenmarktrelevanz vor und der Auftrag muss europaweit ausgeschrieben werden.
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Was ist die Binnenmarktrelevanz?
Im Vergaberecht wird anhand der EU-Schwellenwerte festgelegt, ob ein Auftrag europaweit oder national ausgeschrieben werden muss. Aufträge unterhalb der Schwellenwerte richten sich grundsätzlich nach dem nationalen Vergaberecht und werden nur für Unternehmen innerhalb des Landes bekanntgegeben und deswegen auch von diesen Unternehmen etwa aus Amstetten oder Baden ausgeführt. Unter bestimmten Umständen können Aufträge, deren geschätzter Nettoauftragswert, die Schwellenwerte der EU nicht überschreitet, jedoch auch für Unternehmen aus den anderen EU-Mitgliedstaaten relevant sein. Man spricht in diesem Fall von einer Binnenmarktrelevanz und der Auftrag muss europaweit ausgeschrieben werden.
Rechtliche Grundlagen der Binnenmarktrelevanz
Die Vergabe von Projekten mit Binnenmarktrelevanz erfolgt außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Anders als Aufträge im Oberschwellenbereich, müssen binnenmarktrelevante Aufträge nicht zwingend im Amtsblatt der Europäischen Union oder im Tenders Electronic Daily (TED) veröffentlicht werden. Dennoch muss sichergestellt werden, dass Unternehmen aus den anderen EU-Mitgliedstaaten, die Möglichkeit haben, Kenntnis von der Ausschreibung zu erlangen.
Der Auftraggeber hat sich bei der Vergabe an das nationale Vergaberecht zu halten ebenso wie an die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts. Dazu gehört die Wahrung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgebotes sowie das Wettbewerbsprinzip und das Diskriminierungsverbot. Außerdem muss die gesamte Prüfung auf Binnenmarktrelevanz dokumentiert werden. Dies beinhaltet auch die Begründung dessen, weshalb unter Umständen keine Binnenmarktrelevanz vorliegt.
Wer prüft, ob Binnenmarktrelevanz vorliegt?
Die Prüfung der Kriterien erfolgt durch den Auftraggeber. Da es keine festgelegten Kriterien oder Schwellenwerte für Binnenmarktrelevanz gibt, handelt es sich dabei um Einzelfallentscheidungen. Mögliche Aspekte können jedoch sein:
- der Auftragsgegenstand
- der geschätzte Auftragswert
- die Besonderheiten des Marktumfeldes (Größe, Struktur etc.)
- die geografische Lage des Ausführungsortes (Grenznähe)
- die Ortsabhängigkeit der Leistung
Beispiele für Binnenmarktrelevanz
In der Praxis gibt es keine klaren Kriterien für binnenmarktrelevante Aufträge - Auftraggeber können lediglich die Rechtsprechung der EU heranziehen. Die folgenden Beispiele können jedoch Orientierung geben.
- Handelt es sich um ein IT-Projekt? Diese werden in der Regel auf englisch vergeben und könnten dementsprechend auch für ausländische Unternehmen interessant sein.
- Hat der Auftrag ein sehr hohes Auftragsvolumen im Rahmen des Unterschwellenbereichs?
- Liegt die Ausschreibungsstelle an einer Binnengrenze, etwa bis zu 200km entfernt?
Wie werden binnenmarktrelevante Aufträge ausgeschrieben?
Die Vergabe von Aufträgen mit Binnenmarktrelevanz erfolgt europaweit. Dabei muss ein öffentlicher Wettbewerb ermöglicht werden. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe an eine begrenzte Anzahl von Unternehmen, ist im Gegensatz zur nationalen Vergabe, nicht möglich. Die Fristen müssen außerdem so gesetzt werden, dass Unternehmen aus dem EU-Ausland genügend Zeit bleibt, um ein passendes Angebot zu erstellen. Darüber hinaus dürfen die Eignungskriterien nicht zur Benachteiligung einzelner Unternehmen führen.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Binnenmarktrelevanz?
Wird ein Auftrag national ausgeschrieben, obwohl Gründe für eine Binnenmarktrelevanz vorliegen und das Projekt auch für Unternehmen aus dem EU-Ausland interessant sein könnte, handelt der Auftraggeber vergaberechtswidrig und muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen. In diesem Fall verstößt er gegen das Transparenz-, Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgebot.