Plausibilitätsprüfung
Die Plausibilitätsprüfung dient dazu, auf Basis einer groben Einschätzung zu überprüfen, ob Daten, Angaben oder Unterlagen sinnvoll, nachvollziehbar und glaubwürdig erscheinen. Sie kommt in vielen Bereichen zum Einsatz – etwa in der Verwaltung, in der Wirtschaft oder im Vergaberecht. Auf diese Weise kann frühzeitig festgestellt werden, ob eine tiefgreifendere Prüfung notwendig ist.
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Definition: Was ist eine Plausibilitätsprüfung?
Eine Plausibilitätsprüfung ist ein Verfahren zur Überprüfung, ob Angaben sowohl logisch konsistent als auch realistisch und nachvollziehbar sind. Ziel der Prüfung ist es, sicherzustellen, dass die vorgelegten Informationen mit den bekannten Fakten und praktischen Gegebenheiten übereinstimmen. Dabei wird untersucht, ob die Angaben in sich schlüssig sind und keine Widersprüche oder unerklärlichen Abweichungen aufweisen. Häufig erfolgt diese Überprüfung durch den Abgleich mit Erfahrungswerten, Normen oder branchenüblichen Standards, um sicherzustellen, dass die Informationen plausibel und im Kontext der Realität stimmig sind.
Die Plausibilitätsprüfung unterscheidet sich von einer vollständigen inhaltlichen oder rechnerischen Prüfung, da sie in erster Linie grobe Fehler und Unstimmigkeiten aufdeckt. Sie ist somit eine erste Kontrollinstanz, die schnell erkennbar macht, ob Angaben realistisch und fundiert sind. Ein Vorteil ist, dass sie relativ schnell und kostengünstig durchgeführt werden kann. Allerdings kann sie bei komplexeren oder subtileren Unrichtigkeiten an ihre Grenzen stoßen und diese möglicherweise nicht aufdecken.
Anwendungsbereiche der Plausibilitätsprüfung
Es gibt viele praktische Anwendungsfälle, in denen die Plausibilitätsprüfung eine wichtige Rolle spielt. Wichtige Anwendungsfelder sind:
- Bauwirtschaft
Prüfung von Baukosten, Zeitplänen und Leistungen auf Realisierbarkeit. Dies ist insbesondere im Rahmen von Bauprojekten und Ausschreibungen von Bedeutung.
- Öffentliche Ausschreibungen
Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Tragfähigkeit von Angeboten, um sicherzustellen, dass Angebote den festgelegten Anforderungen und Vorgaben entsprechen.
- Wirtschaftsprüfung & Finanzen
Kontrolle von Jahresabschlüssen, Steuerangaben und Finanzplänen.
- Versicherungen & Gutachten
Prüfung von Schadensmeldungen und medizinischen Diagnosen auf Plausibilität.
Zwei Beispiele veranschaulichen, wie es in der Praxis funktioniert: Im Bauwesen wird bei der Kalkulation eines Projekts überprüft, ob die veranschlagten Materialkosten realistisch sind. Eine Plausibilitätsprüfung könnte hier auf zu niedrige Preise hinweisen, die später zu Kostenüberschreitungen bei der Leistungserbringung führen könnten.
Ein weiteres Beispiel findet sich in der Abrechnung von Arztpraxen, wo die Plausibilisierung der Abrechnungen feststellen würde, wenn Leistungen zu häufig abgerechnet oder die Kosten für eine Behandlung zu hoch angesetzt werden. Dadurch werden Fehler und Auffälligkeiten in den Abrechnungen frühzeitig erkannt.
Wieso ist die Plausibilitätsprüfung so wichtig?
Die Bedeutung und das Ziel der Plausibilitätsprüfungen liegen darin, dass sie unbemerkte Fehler und Unstimmigkeiten aufdecken. Sie gewährleisten die Richtigkeit der Informationen, identifizieren falsche Annahmen und tragen zur Stärkung der Transparenz sowie der Glaubwürdigkeit der Daten bei. Im Folgenden sind einige der möglichen Auswirkungen von unentdeckten Fehlern oder Unstimmigkeiten aufgeführt:
Bereich | Risiken bei fehlender Plausibilitätsprüfung |
|---|---|
Bauwesen | Fehlkalkulationen, beispielsweise im Umfang, können zu Nachforderungen oder erheblichen Projektverzögerungen führen. |
Öffentliche Vergaben | Nicht tragfähige Angebote können zum Ausschluss aus dem Verfahren oder zu rechtlichen Anfechtungen führen. |
Wirtschaftsprüfung | Fehlerhafte Finanzberichte können zu Steuerstrafen oder Haftungsrisiken führen. |
Unternehmensplanung | Unrealistische Prognosen können unrealistische Prognosen finanzielle Fehlentscheidungen verursachen. |
Plausibilitätsprüfung im Vergaberecht
Die Durchführung einer Plausibilitätsprüfung im Vergaberecht dient dazu, Angebote auf ihre Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit zu prüfen und so zur Einhaltung zentraler vergaberechtlicher Grundsätze wie Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit beizutragen. Sie stellt sicher, dass Auffälligkeiten und unrealistische Angebote erkannt, Wettbewerbsverzerrungen vermieden und die verfassungsrechtlichen Leitlinien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gewahrt werden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens überprüft die Plausibilitätsprüfung primäreine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt (Preise, Kosten, Umfang) und die praktische Durchführbarkeit (Zeitaufwand) der Angebote betrachtet. Sie kann aber bei Bedarf auch andere Angebotsbestandteile auf ihre Nachvollziehbarkeit und Wirtschaftlichkeit hin untersuchen. Dabei spielt das Bundesvergabegesetz (BVergG) 2018 eine zentrale Rolle, da es die rechtlichen Vorgaben und Kriterien für die Durchführung von Vergabeverfahren festlegt und somit sicherstellt, dass die Prüfung von Angeboten im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben erfolgt.
Methodik der Plausibilitätsprüfung im Vergabeverfahren
Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung gemäß § 138 BVergG wird insbesondere das Vorgehen bei unklaren, mangelhaften oder ungewöhnlich niedrigen Angeboten geregelt. Die Angebote werden nach den Kriterien überprüft, die in der Ausschreibung festgelegt wurden, sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. So muss der öffentliche Auftraggeber beispielsweise bei fehlerhaften Angeboten eine verbindliche Aufklärung vom Bieter einholen. Auch bei ungewöhnlich niedrigen Preisen ist eine nachvollziehbare Begründung erforderlich, welche die Plausibilität des Preises belegt. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Vergaberechtsprinzipien wie Gleichbehandlung und Transparenz gewahrt bleiben. Die Angemessenheit wird durch den Vergleich mit ähnlichen Erfahrungswerten, vorliegenden Unterlagen und den relevanten Marktverhältnissen geprüft. Alle Prüfungen der Leistungen müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Rechtliche Konsequenzen einer fehlgeschlagenen Plausibilitätsprüfung
Wird eine Plausibilitätsprüfung unzureichend oder gar nicht durchgeführt, kann dies erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Dies betrifft nicht nur das Bauwesen und die Wirtschaftlichkeitsprüfung, sondern ebenso andere Sektoren wie das Gesundheitswesen oder die Versicherungsbranche. Im Finanzbereich kann eine mangelhaft oder unzureichend durchgeführte Plausibilitätsprüfung beispielsweise zu Transaktionsstopps oder regulatorischen Strafen durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) führen. Generell können aufgrund einer fehlerhaften oder unterlassen Plausibilitätsprüfung Schäden entstehen, für die das prüfende Unternehmen oder die verantwortlichen Personen haftbar gemacht werden können – mit möglichen finanziellen Konsequenzen. Die konkreten Auswirkungen sind jedoch immer vom jeweiligen Einzelfall und den spezifischen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen in Österreich abhängig.
Rechtliche Risiken im öffentlichen Vergabeverfahren
Öffentliche Auftraggeber sind dazu verpflichtet, Angebote auf Kriterien wie Vollständigkeit, Plausibilität und Angemessenheit zu prüfen, einschließlich der rechnerischen Richtigkeit und der Erfüllung der Ausschreibungsanforderungen (§ 135 BVergG). Daraus ergeben sich folgende rechtliche Konsequenzen: Angebote mit Mängeln, unangemessenen Preisen oder fehlerhaften Berechnungen stellen Ausschlussgründe dar und werden somit gemäß § 138 BVergG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Rechnerische Fehler führen zum Ausschluss, wenn die Korrektur mehr als 2 Prozent des Gesamtpreises ausmacht. Vor der Zuschlagsentscheidung muss der Auftraggeber zudem nach § 141 BVergG Angebote ausschließen, die:
- Verspätet, unvollständig oder fehlerhaft sind.
- Rechenfehler enthalten, die gemäß den Ausschreibungsbedingungen nicht korrigiert werden dürfen.
- Fehlende oder nicht nachvollziehbare Aufklärungen aufweisen.