Kleine Losregelung

Aufträge können sowohl im Ober- als auch im Unterschwellenbereich in Losen vergeben werden. Liegt der kumulierte Auftragswert aller Lose unterhalb der Schwellenwerte, spricht man von der Kleinen Losregel und die einzelnen Lose werden jeweils national ausgeschrieben.

Was ist die Kleine Losregel?

Im Vergaberecht gilt grundsätzlich das Prinzip einer losweisen Vergabe. Aufträge können demzufolge in einzelne Teilleistungen (Lose) unterteilt werden, die unabhängig voneinander ausgeschrieben werden. Der Gesamtauftragswert, also der kumulierte Wert aller Lose, ist ausschlaggebend dafür, ob die Ausschreibungen im Ober- oder Unterschwellenbereich stattfinden.

Übersteigt der Gesamtauftragswert die zugrundeliegenden Schwellenwerte des § 12 Abs. 1 BVergG 2018 nicht, greift die Kleine Losregel und die einzelnen Lose werden national, nach den Bestimmungen des Unterschwellenbereiches, vergeben (§ 14 Abs. 4 BVergG 2018). In diesem Fall handelt es sich um sogenannte Kleinlose.

Sonderfälle von Kleinlosen

In einigen Ausnahmefällen können auch Kleinlose vergeben werden, wenn die Vergabe jedoch grundsätzlich im Oberschwellenbereich stattfindet. In diesem Fall liegt der Gesamtauftragswert oberhalb der Schwellenwerte, sodass eine europaweite Vergabe erforderlich ist (Große Losregel).

Grafik kleine und große Losvergabe

Sonderfälle von Kleinlosen

Infografik kleine und große Losvergabe

Bauaufträge

Beträgt der Auftragswert eines einzelnen Loses im Baubereich weniger als 1 Mio. Euro und liegt die Summe der Auftragswerte aller Lose, die national ausgeschrieben werden sollen bei maximal 20 Prozent des Gesamtauftragswertes, handelt es sich ebenfalls um ein Kleinlos. In diesem Fall greifen dafür die Bestimmungen des Unterschwellenbereichs und die Teilleistung kann abweichend auch national ausgeschrieben werden (§ 14 Abs. 3 BVergG 2018).

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können ebenfalls Sonderfälle eintreten, wenn die Vergabe prinzipiell im Oberschwellenbereich stattfindet. Der Wert eines einzelnen Loses muss dafür weniger als 80.000 Euro betragen, während der Wert aller potentiellen Kleinlose gleichzeitig 20 Prozent des Gesamtauftragswertes nicht übersteigen darf. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf das Los nach den Bestimmungen des Unterschwellenbereichs ausgeschrieben werden.

Außerdem gilt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, deren Gesamtwert im Unterschwellenbereich liegt, dass einzelne Lose nach der Kleinen Losregel auch in Form einer Direktvergabe vergeben werden dürfen. Bei einer direkten Vergabe wird dem Auftraggeber gestattet, eine Leistung ohne förmliches Verfahren an ein geeignetes Unternehmen zu vergeben. Der Wert des Kleinloses muss in diesem Fall weniger als 50.000 Euro betragen und der kumulierte Auftragswert aller davon betroffenen Teilleistungen darf nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtauftragswertes ausmachen.

Übersicht über die Sonderregelungen

Auftragsart

Gesamtauftragswert im...

Auftragswert des einzelnen Loses

Kumulierter Anteil von Kleinlosen am Gesamtauftragswert

Ergebnis

Bauaufträge

Oberschwellenbereich

< 1.000.000 Euro

≤ 20 Prozent

nationale Vergabe

Liefer- & Dienstleistungsaufträge

Oberschwellenbereich

< 80.000 Euro

≤ 20 Prozent

nationale Vergabe

Liefer- & Dienstleistungsaufträge

Unterschwellenbereich

< 50.000 Euro

≤ 50 Prozent

direkte Vergabe

Die Ziele der Kleinlosregelung

Durch die Erweiterung der Losregelung in Form der Kleinen und Großen Losregel wird im Vergaberecht das Ziel verfolgt, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) bei der Teilnahme an Vergabeverfahren zu unterstützen. Im Unterschwellenbereich gelten grundsätzlich geringere Eignungsanforderungen sowie geringere rechtliche Einschränkungen. KMUs beispielsweise im Bereich Holzbauarbeiten oder Gerüstbauarbeiten verfügen in der Regel über weniger Budget beziehungsweise Ressourcen und haben bei nationalen Vergaben somit höhere Erfolgschancen. Sie profitieren von den gelockerten Vorgaben des Unterschwellenbereichs und sind für ihre Bewerbung sowohl quantitativ als auch qualitativ besser aufgestellt. Außerdem wird durch die Losregelungen der Wettbewerb intensiviert und die regionale Vergabe gefördert. Zudem hat der Auftraggeber im Unterschwellenbereich eine größere Wahl an Vergabeverfahren, da er die Einschränkungen des Oberschwellenbereichs nicht beachten muss. So können bei Vorliegen der Voraussetzungen Aufträge oder Lose zum Beispiel auch in Form einer Direktvergabe vergeben werden.

Weitere spannende Artikel

04.11.2025 09:40 | Sina Hasselberg Veröffentlicht in: Blog
Nach Jahren schwieriger Bedingungen zeigt die österreichische Bauwirtschaft Ende 2025 erste Anzeichen der Stabilisierung. Hohe Baukosten, teure Wohnbaukredite und eine schwache Nachfrage belasten die Branche weiterhin, doch die Auftragsbücher füllen sich langsam wieder.
06.08.2024 12:14 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Blog
Bauunternehmen sieht man verhältnismäßig selten auf den Sozialen Medien. Aber warum? Und ist das gut so, oder sollte die Baubranche auf Instagram und Co aktiver werden?  
04.07.2024 12:26 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Blog
Wer sich für die Arbeit am Bau entschieden hat, hat sich für die gefährlichste Berufssparte entschieden. Umso wichtiger, dass jeder ein Auge auf die Arbeitssicherheit hat. Aber wie?  
19.03.2024 13:40 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Blog
Angebotsfrist, Teilnahmefrist, Auskunftsfrist.... Wer ist da nicht früher oder später verwirrt und verpasst eine wichtige Frist, weil er sie mit einer anderen verwechselt hat? Damit Ihnen das in Zukunft nicht mehr passiert, geben wir Ihnen einen Überblick über alle…
08.04.2025 10:24 | Sina Hasselberg Veröffentlicht in: Blog
Stellen Sie sich vor, Sie bauen ein Haus, das nicht nur funktional ist und schön aussieht, sondern auch die Umwelt schont – mit nachhaltigen Baustoffen, die Ressourcen sparen und den kommenden Generationen zugutekommen. Klingt nach einer utopischen Idee? Nicht mehr!
27.05.2024 12:37 | Lorena Lawniczak Veröffentlicht in: Blog
Bietende müssen bei der Angebotsabgabe im Vergaberecht einige Aspekte berücksichtigen. Um den Aufwand möglichst gering zu halten und dabei dennoch erfolgreich zu sein, sollten Unternehmen wissen, wie sie effizient Angebote erstellen und damit neue Aufträge gewinnen!